Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Jever in der Fassung vom 17.03.2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b) Für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 841.718,24 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 1.861,53 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt, mit einem Betrag in Höhe von 265.866,90 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 573.989,81 € mit den vorhandenen doppischen Fehlbeträgen verrechnet.

 

d) Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 983.056,02 € wird in Höhe von 632.407,94 € mit den vorhandenen doppischen Fehlbeträgen verrechnet und mit dem Restbetrag von 350.648,08 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 


VA Rüstmann führt kurz in den Sachverhalt ein und weist darauf hin, dass aufgrund des hohen Überschusses erstmals alle vorhandenen Fehlbeträge abgebaut und zudem erstmals eine Überschussrücklage gebildet werden kann.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.