Herr Harjes teilt mit, er habe bei einer offenen Baugrube in der Mühlenstraße beobachtet, dass bei der Verlegung von Glasfaserkabel diese nur wenige Zentimeter unter dem Asphalt eingebracht worden seien. Er würde gerne erfahren, wer die Maßnahmen überprüfe. Herr Rüstmann erwidert, dass eine Überprüfung durch die Bauherren erfolge. Herr Harjes fragt weiter, ob es andere Möglichkeiten gebe, dagegen vorzugehen, denn seiner Meinung nach, müsse man damit rechnen, dass es bei den verlegten Leitungen unter Umständen früher oder später zu Schäden komme. BGM Albers schlägt vor, durch die Verwaltung klären zu lassen, welche Vorgaben und Handhabungen man habe. Eine Antwort durch die Verwaltung werde in der Niederschrift erfolgen.

 

Mitteilung der Verwaltung:

 

Nach Rücksprache mit Herrn Braun von der Tiefbauabteilung werden Glasfaserkabel in einer Tiefe von 50 cm eingebracht. Die Stadt Jever überprüft lediglich, ob nach der Maßnahme der Schichtenaufbau (Füllsand/Schlacke/Brechsandsplittgemisch) und die Pflasterungen dem Ursprung entsprechen (Absackungen oder Erhebungen). Für das ordnungsgemäße Verlegen der Glasfaserkabel sind die Bauherren zuständig.