Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24

a)      Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Jever in der Fassung vom 17.03.2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b)      Für das Haushaltsjahr 2016 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c)       Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 841.718,24 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 1.861,53 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt, mit einem Betrag in Höhe von 265.866,90 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten kameralen Abschluss verrechnet und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 573.989,81 € mit den vorhandenen doppischen Fehlbeträgen verrechnet.

 

d)      Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 983.056,02 € wird in Höhe von 632.407,94 € mit den vorhandenen doppischen Fehlbeträgen verrechnet und mit dem Restbetrag von 350.648,08 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 

 

 

 

 


Bürgermeister Albers nimmt an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: