Sitzung: 06.07.2023 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 24
Vorlage: BV/0476/2021-2026
a)
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt
Jever in der Fassung vom 17.03.2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2016 wird
dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
c)
Das ordentliche Ergebnis in Höhe
von 841.718,24 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden
Teilbetrag von 1.861,53 € der zweckgebundenen Rücklage zugeführt, mit einem
Betrag in Höhe von 265.866,90 € mit den Sollfehlbeträgen aus dem letzten
kameralen Abschluss verrechnet und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von
573.989,81 € mit den vorhandenen doppischen Fehlbeträgen verrechnet.
d)
Das außerordentliche Ergebnis in
Höhe von 983.056,02 € wird in Höhe von 632.407,94 € mit den vorhandenen
doppischen Fehlbeträgen verrechnet und mit dem Restbetrag von 350.648,08 € der
außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
Bürgermeister Albers nimmt an der Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: