Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 6

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2023 wird mit den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20. Juni 2023 bekanntgegebenen Änderungen, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind, als Satzung beschlossen.

 

 

 

 


Herr Rüstmann führt ausführlich in den Sachverhalt ein. Er erklärt, dass sich die derzeitige und künftige Haushaltssituation schwierig gestalte und gestalten werde. Aktuell seien zwar noch hohe Überschussrücklagen sowie eine hohe Liquidität vorhanden, für die kommenden Jahre würden sich die hohen Rücklagen und auch die hohe Liquidität jedoch erheblich mindern. Aus diesem Grund appelliert Herr Rüstmann an den Rat der Stadt Jever, künftig sorgsam mit den finanziellen Mitteln umzugehen und diese mit Bedacht zu verwenden. Auch sollte der Rat der Stadt Jever künftig eine Steuererhöhung nicht generell ausschließen und über eine Erhöhung der Grundsteuern durchaus nachdenken. Er erklärt weiterhin, dass zu der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 20. Juni 2023 noch einige Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 vorgenommen worden seien. Durch die Auflösung von Rückstellungen verminderten sich die Erträge im Ergebnishaushalt nunmehr um finanzielle Mittel in Höhe von 43.300 €. Ebenfalls reduziere sich der ursprünglich veranschlagte Ertrag für die Zuweisung des Bundes für die einzustellende Klimaschutzmanagerin um 15.400 €, da mit Erhalt des Förderbescheides mitgeteilt worden sei, dass die Stadt Jever mit der Zuweisung erst im kommenden Haushaltsjahr rechnen könne. Herr Rüstmann informiert weiterhin, dass mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 8.500 € für die Erstellung einer Sondernutzungssatzung und deren Kalkulation veranschlagt worden seien. Ferner seien die finanziellen Mittel in Höhe von 50.000 € für die kommunale Wärmeplanung, die mit dem ursprünglichen Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 ausgeplant worden seien, erneut veranschlagt worden. Diese Entscheidung basiere auf einem Gespräch zwischen ihm und dem Klimaschutzmanager des Landkreises Friesland. Demnach könne die Stadt Jever zwar auf einzelne Grunddaten aus dem bereits vorhandenen Wärmeplan des Landkreises Frieslands zurückgreifen, grundsätzlich müsse die Stadt Jever jedoch einen eigenen kommunalen Wärmeplan erstellen. Er führt des Weiteren aus, dass die vorliegenden Änderungen des Entwurfes zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 ebenfalls bereits die vom Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschlossenen Maßnahmen für die Sanierung des „Johann-Rasenack-Freibades“ enthalte. Die entsprechenden Haushaltsansätze für die Maßnahme „Sanierung Freibad Jever“ seien mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf im Finanzhaushalt im Bereich der Investitionstätigkeit auf notwendige Planungskosten um finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 258.500 € reduziert worden. Die notwendigen finanziellen Mittel für die tatsächlichen Baumaßnahmen, wie der Sanierung des Kleinkinderbeckens, des Mehrzweckbeckens, des Umkleidegebäudes und der Anschaffung und Installation eines Kassenautomaten, würden folglich als Verpflichtungsermächtigung mit einer Summe in Höhe von insgesamt 2.079.000 € veranschlagt. Auch der Ausbau und der Umbau der Feuerwache an der Milchstraße sei überwiegend als Verpflichtungsermächtigung mit einer Summe in Höhe 961.000 € veranschlagt worden. Herr Rüstmann betont abschließend, dass sich das Defizit im Ergebnishaushalt mit dem 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2023 gegenüber dem ursprünglichen Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 um 806.600 € auf insgesamt 3.177.600 € erhöht habe. Durch die bereits aktuell absehbaren Kosten und Belastungen durch die Verpflichtungsermächtigungen für die zahlreichen Baumaßnahmen erhöhe sich das Defizit in den kommenden Jahren jedoch auf insgesamt 11.380.000 €. Aktuell würden sowohl die Überschussrücklagen als auch die hohe Liquidität noch ausreichen. In absehbarer Zukunft würden folglich jedoch erneut Kassenkredite benötigt. Dieser Entwicklung sollte frühzeitig entgegengesteuert werden.

 

Herr Müller fügt ergänzend hinzu, Bestandteil des Haushaltsplanes sei ebenfalls der Stellenplan. Dieser werde im Rahmen der Beratungen zu den Haushaltsplänen und Nachtragshaushaltsplänen in den jeweiligen Ratssitzungen nahezu kaum thematisiert. In diesem Zusammenhang spricht er dem Rat der Stadt Jever seinen Dank dafür aus, der Rat den Stellenplänen und Nachträgen zu den Stellenplänen nahezu stets uneingeschränkt zugestimmt und der Verwaltung damit die notwendige Unterstützung gegeben habe. Auch der aktuelle Nachtrag zum Stellenplan für das diesjährige Haushaltsjahr habe seitens der Politik die Unterstützung erfahren. Mit dem Nachtrag zum Stellenplan 2023 seien erneut erforderliche zusätzliche Stellen geschaffen worden, diese könnten mittlerweile jedoch auch besetzt werden, wenn der Rat der Stadt Jever den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023 in seiner heutigen Sitzung beschließe. Herr Müller teilt weiterhin mit, dass die Stadt Jever zum 01. September 2023 und damit mit Inkrafttreten der neuen Organisationsstruktur der Verwaltung fast sämtliche Stellen besetzt seien. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Jever abschließend, die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Besetzung der Stellen in der Verwaltung aufrechtzuerhalten und der Verwaltung diesbezüglich weiterhin zu vertrauen, denn wenn der Rat und die Verwaltung der Stadt Jever zusammenhalten und zusammenarbeiten würden, zeige sich dies auch in der Außenwirkung, sodass die Stadt Jever als Arbeitgeberin weiterhin attraktiv bleiben könne und gute Bewerbungen erhalte.  

 

Ratsfrau Raquet führt für die FDP-Fraktion aus, dass stets ein Nachtragshaushalt vom Rat der Stadt Jever verabschiedet werden müsse, sei grundsätzlich nicht zu begrüßen. Die FDP-Fraktion werde diesem im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshauhalt für das Haushaltsjahr 2023 daher auch nicht zustimmen. Einige Haushaltspositionen, wie zum Beispiel die gestiegenen Personalkosten oder die Kreisumlage, seien zwar nicht zu beanstanden, da der Rat diesbezüglich kaum Handlungsmöglichkeiten habe, bei anderen Maßnahmen hätten jedoch Einsparungen vorgenommen werden können. Sie erklärt, der geplante Ausbau der Paul-Sillus-Grundschule zu einer Ganztagsschule müsse nicht in dem Umfang erfolgen, wie er in dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt worden sei. Auch die Errichtung einer beabsichtigten Kanustation am Naturerlebnisort (NEO) der Stadt Jever sei nicht zwingend erforderlich. Der Aus- und Umbau der Feuerwache an der Milchstraße sei dagegen notwendig und zwingend erforderlich. Ratsfrau Raquet gibt zu bedenken, dass sich die Stadt Jever künftig einzelne Maßnahmen aus finanziellen Gründen nicht mehr erlauben könne und appelliert daher an einen sorgsameren Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Ferner sei es ihrer Ansicht nach nicht zufriedenstellend, dass der Rat der Stadt Jever mit Nachtragshaushalten stets eine nachträgliche Genehmigung erteilen müsse. Wünschenswert für die Zukunft sei daher, wenn der Rat der Stadt Jever einen Haushalt aufstelle und beschließe, der im Laufe des Jahres nicht mehr durch Nachtragshaushalte korrigiert werden müsse. Nachtragshaushaltspläne sollten künftig ausschließlich in dringenden Ausnahmefällen aufgestellt werden. Abschließend hebt sie die in vergangenen Jahren geleistete Arbeit der Verwaltung, insbesondere die der Herren Müller und Rüstmann, lobend hervor, mahnt jedoch zugleich an, dass in den kommenden Jahren definitiv sparsamer gehandelt werden müsse, denn auch die Nachfrage nach Baugrundstücken in Jever nehme entsprechend des soeben von Herrn Rüstmann vorgetragenen Bauberichtes ab. Dadurch verringerten sich ebenfalls die Erlöse aus den Verkäufen und aufgrund der aktuellen Situation nach mehreren Krisen insgesamt auch die Einnahmen der Stadt Jever.

 

Ratsherr Oltmanns stellt fest, dass mit dem nunmehr vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 erstmalig nach mehreren Jahren keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung des Ergebnishaushaltes eintrete. Diese sei jedoch noch nicht zwingend problematisch, da für die nächsten Jahre noch ausreichend Überschussrücklagen vorhanden seien. Die Zeit, um einer Verschlechterung der Haushaltssituation der Stadt Jever für die kommenden Jahre entgegenzuwirken, sei folglich noch vorhanden. In diesem Zusammenhang weist er jedoch zugleich darauf hin, dass jegliche Investition in die Stadt Jever eine Investition in die Zukunft darstelle. Die Stadt Jever investiere derzeit in die Jugend und Bildung. Neben einer neu zu errichtenden Kindertagesstätte erfolge in den nächsten Jahren ebenfalls der Ausbau der Paul-Sillus-Grundschule zu einer funktionsfähigen und zukunftsorientierten Grundschule mit Ganztagsangebot. Ferner werde zugleich in die Stadt Jever als Wirtschaftsstandort investiert, indem eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes angestrebt werde. Zudem würden derzeit Überlegungen angestellt, den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu fördern und möglicherweise als Teilhaberin zu fungieren und zu partizipieren. Er betont, all diese Vorhaben stellten Investitionen in die Zukunft dar und würden sich für die Einwohnerinnen und Einwohner künftig durchaus positiv auswirken. Gegebenenfalls könnten all diese Investitionen gar dazu beitragen, dass sich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner Jevers erhöhe, weil sie durch diese Investitionen an Attraktivität gewinne. Ratsherr Oltmanns hebt hervor, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 daher ausdrücklich zustimmen werde. Er erinnert des Weiteren, dass der Bürgermeister das Jahr 2023 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 als „Jahr der Umsetzung“ bezeichnet habe und erklärt außerdem, zu begrüßen sei ferner, dass der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 nunmehr ebenfalls einige Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur beinhalte. Beispielsweise würden mit dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 finanzielle Mittel für einen fahrradfreundlicheren Umbau der Florianstraße zur Verfügung gestellt. Zudem habe die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Aurich der Stadt Jever zugesichert, dass noch in diesem Jahr mit der Instandsetzung der Fahrradwege an der Blauen Straße / Bahnhofstraße / Schützenhofstraße begonnen werde. Dies sei sehr erfreulich. Ratsherr Oltmanns wiederholt abschließend, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zustimmen werde und dankt der Verwaltung ausdrücklich für deren Arbeit.

 

Ratsherr Fischer teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie dem im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 ebenfalls zustimmen werde. Er erklärt weiterhin, dass die Verabschiedung von Nachtragshaushaltsplänen zwar grundsätzlich nicht immer schön, dennoch aber meist unumgänglich sei, um auf aktuelle Situationen reagieren zu können. Mit dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 sowie mit dem nunmehr vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 würden grundlegende und bedeutsame Entscheidungen für die Zukunft Jevers getroffen. Einerseits würden Entscheidungen hinsichtlich des Kilmaschutzes getroffen, andererseits werde jedoch mit dem Neubau einer weiteren Kindertagesstätte oder dem Ausbau der Paul-Sillus-Grundschule in die Bildung und mit dem Aus- und Umbau der Feuerwache an der Milchstraße in die Sicherheit der Stadt Jever investiert. All diese Investitionen in die zahlreichen Maßnahmen seien wichtig und erforderlich, um die Stadt Jever als attraktiven Wohnstandort zu erhalten. Ratsherr Fischer betont, es sei von enormer Bedeutung, nunmehr an die Zukunft und das Wohl der Allgemeinheit zu denken. Aus diesem Grund müsse die Stadt Jever auch künftig ein attraktiver Wohnstandort bleiben. Dafür seien die zahlreichen Investitionen zwingend erforderlich. Die SPD-Fraktion werde diese Maßnahmen daher in gemeinsamer, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Verwaltung unterstützen und umsetzen. Bezugnehmend auf die mahnenden Worte des Herrn Rüstmann zur künftigen Haushaltsentwicklung führt er abschließend aus, dass die SPD-Fraktion diese zur Kenntnis genommen habe und die Verwaltung auch künftig stets mit der Unterstützung der SPD-Fraktion rechnen könne.

 

Ratsherr Schüdzig erklärt für die Gruppe SWG / FB, der nunmehr im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 sei unter anderem geprägt von einer höheren Kreisumlage, die an den Landkreis Friesland zu entrichten sei, den Ergebnissen der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst sowie den zahlreichen Pflichtaufgaben der Stadt Jever. Dennoch könne auf Steuererhöhungen verzichtet werden. Auch ein Haushaltskonsolidierungskonzept sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Er führt ferner aus, mit dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 würden unter anderem finanzielle Mittel für den Aus- und den Umbau der Feuerwache an der Milchstraße, die Ausschreibung für die Anschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Jever sowie für die Planung eines Baus einer weiteren Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt. Insbesondere in Zeiten der Rezession sei es jedoch wichtig, Investitionen zu tätigen. Ratsherr Schüdzig betont des Weiteren, dass die Stadt Jever zur Finanzierung all dieser Maßnahmen zwar auf Überschussrücklagen zurückgreifen müsse, dies jedoch für das aktuelle Jahr durchaus vertretbar sei, um die Pflichtaufgaben erfüllen zu können. Aus diesem Grund werde die Gruppe SWG / FB den im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mehrheitlich ebenfalls mittragen. Er spricht der Verwaltung, insbesondere Herrn Rüstmann, im Namen der Gruppe SWG / FB seinen Dank dafür aus, dass es gelungen sei, in durchaus schwierigen Zeiten einen Entwurf eines Nachtragshaushaltsplanes aufzustellen, ohne dass es eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bedürfe und wünscht Herrn Rüstmann für seinen anstehenden Ruhestand alles erdenklich Gute. Ferner wünscht Ratsherr Schüdzig Frau Wüllner als Nachfolgerin Herrn Rüstmanns als Kämmerin einen guten Start, viel Erfolg und ein gutes Händchen für die kommenden Haushalte.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer führt für die CDU-Fraktion aus, dass sie dem im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 ebenfalls zustimmen werde und erklärt, dieser Nachtragshaushaltsplan führe zahlreiche Maßnahmen aus dem ursprünglichen Haushalt fort, die im Laufe der vergangenen Monate kostenintensiver geworden seien. Er macht jedoch deutlich, dass der im Entwurf vorliegenden 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 seitens der CDU-Fraktion ferner auch als Übergang zum kommenden Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 betrachtet werde, denn spätestens mit Vorliegen des Entwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 sollte jedem Ratsmitglied deutlich werden, dass die Umsetzung von kleineren Maßnahmen, wie zum Beispiel eine zusätzliche Beschilderung oder das Aufbringen von Piktogrammen auf den Straßen Jevers, aufgrund der veränderten Haushaltssituation nicht mehr möglich sein werde. Da jedoch der gesamte Rat der Stadt Jever die im Masterplan „Perspektive Jever“ enthaltenen größeren Investitionsmaßnahmen, wie den Aus- und den Umbau der Feuerwache an der Milchstraße, den Bau einer weiteren Kindertagesstätte oder den Ausbau der Paul-Sillus-Grundschule zu einer Ganztagsschule, voranbringen wolle, sei es künftig auch zwingend erforderlich, zu sparen. Ratsherr Dr. Bollmeyer hebt weiterhin hervor, dass die Stadt Jever von der eigenständigen Vermarktung von Baugrundstücken in der jüngeren Vergangenheit insbesondere auch finanziell profitiert habe. Diese Entwicklung habe sich nunmehr jedoch gewandelt. Fraglich sei zudem ebenfalls, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Investorin oder ein Investor für das ökologische Baugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz „Am Schützenhof“ gefunden werde. Er merkt an, dass mit weiteren Erlösen aus Grundstücksverkäufen erst zu rechnen sei, wenn auch eine Investorin oder ein Investor gefunden worden sei. Auch erst dann könnten die entsprechenden Einnahmen für anderweitige Maßnahmen verwendet werden. Ratsherr Dr. Bollmeyer erinnert zudem, dass der Ratsherr Eden bereits seit geraumer Zeit das Ausgabeverhalten der Stadt Jever kritisiere und auf eben diese Entwicklung hingewiesen habe. Aus diesem Grund müsse nach Ansicht der CDU-Fraktion bereits nun damit begonnen werden, sorgsamer mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umzugehen und diese mit Bedacht zu verwenden, damit notwendige Investitionen, wie die zuvor genannten Maßnahmen aus dem Masterplan „Perspektive Jever“, auch zukünftig noch realisierbar seien und blieben. Er beantragt daher abschließend für die CDU-Fraktion, die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € für den Flächenerwerb an der Adolf-Ahlers-Straße aus dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2023 zu streichen, da diese Maßnahme derzeit die einzige Maßnahme darstelle, bei der finanzielle Mittel eingespart werden könnten, ohne ein bereits begonnenes Projekt zu gefährden.

 

Ratsfrau Beckmann wirft ein, Pessimismus sei an dieser Stelle wenig hilfreich und zielführend. Grundsätzlich sei die Aufstellung und Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsplanes nicht schlimm. Vielmehr erfolge mit der Aufstellung und Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsplanes eine Anpassung an aktuelle Gegebenheiten. Sie fügt hinzu, dass mit dem nunmehr im Entwurf vorliegenden Nachtragshaushaltsplan 2023 eine Anpassung erfolgt sei, die insgesamt zu begrüßen sei. Weiterhin nimmt Ratsfrau Beckmann Bezug auf die Ausführung der Ratsfrau Raquet und erklärt, sie bevorzuge es, in die Zukunft zu investieren und nicht in die Zukunft zu sparen. Die Möglichkeiten, in die Zukunft zu investieren, seien aktuell gegeben. Freiwillige Leistungen, wie beispielsweise eine Kanustation am Naturerlebnisort (NEO) der Stadt Jever oder das „Johann-Rasenack-Freibad“ seien Angebote, die die Stadt Jever lebenswert und attraktiv machen würden. Sie sollten daher nicht zur Diskussion stehen. Abschließend weist sie darauf hin, dass die kommunale Wärmeplanung, welche bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen müsse, zu 90 % gefördert werden könne, sofern die für die Förderung erforderlichen Antragsunterlagen bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht würden. 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung können von der von Ratsfrau Beckmann angesprochenen Fördermöglichkeit ausschließlich kleinere und finanzschwächere Kommunen profitieren und eine 90%ige Förderung erhalten.  Das Förderprogramm gelte nicht für Mittelzentren, zu denen ebenfalls die Stadt Jever gezählt wird. Eine Förderung aus dem besagten Förderprogramm ist für die Stadt Jever daher nicht möglich.

 

Ratsherr Ultsch erinnert an die Sitzung des Rates der Stadt Jever vom 15. Dezember 2022 und erklärt, er habe bereits in dieser Sitzung deutlich gemacht, dass die finanziellen Mittel nicht immer nutzbringend für alle Bürgerinnen und Bürger eingesetzt würden. Als Beispiele nennt er das aufgelegte Förderprogramm „Stecker-Solar-Geräte“, mit dem finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt worden seien sowie die Umweltaktion „Köpfchen statt Kunststoff“, für die finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt worden seien. Ratsherr Ultsch appelliert abschließend, dass die Stadt Jever es sich nicht mehr erlauben könne, für ähnliche Projekte, die nicht allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen würden, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.  Vielmehr sollten die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel künftig deutlich sorgsamer und mit Bedacht für alle Bürgerinnen und Bürger verwendet werden.

 

Herr Rüstmann wirft ergänzend ein, bei der Fläche im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße / Adolf-Ahlers-Straße handele es sich um ein insgesamt rund 200 m² großes Grundstück, welches der Stadt Jever von dem aktuellen Eigentümer zum Kauf angeboten worden sei. Sofern diese Fläche durch die Stadt Jever erworben werde, könne auch über eine mögliche Entlastung der Verkehrssituation im dortigen Bereich nachgedacht werden. Ein erster Vorschlag der Verwaltung sei, diese Fläche zu erwerben, um beispielsweise eine zusätzliche Abbiegespur zu schaffen. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass der Eigentümer sein Kaufangenbot voraussichtlich nicht wiederholen werde, sodass die planerische Chance, die Verkehrssituation in dem dortigen Kreuzungsbereich zu verbessern, vertan sei. Aus diesem Grund empfiehlt Herr Rüstmann dem Rat der Stadt Jever, die Kaufoption nicht verstreichen zu lassen und die im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € nicht zu streichen. Zudem weist er abschließend darauf hin, dass seitens der städtischen politischen Gremien bereits der Beschluss gefasst worden sei, einen Ankauf dieser Flächen vorzunehmen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Der Ratsvorsitzende bittet sodann zunächst um Abstimmung über den seitens des Ratsherrn Dr. Bollmeyer für die CDU-Fraktion gestellten Antrag, die finanziellen Mittel in Höhe von 25.000 € für den Flächenerwerb an der Adolf-Ahlers-Straße aus dem Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 zu streichen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:  Ja 7  Nein 18  Enthaltung 0.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: