Die vom Planungsbüro pk plankontor Städtebau GmbH, Oldenburg, erarbeitete und vorgestellte Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für die Stadt Jever wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die künftige räumliche Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich unter Berücksichtigung dieser Potenzialstudie zu bearbeiten und gegebenenfalls zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

 


Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, betont jedoch zugleich, dass die CDU-Fraktion keine singuläre Lösung befürworte, sondern auf eine ganzheitliche Lösung hinsichtlich der Erneuerbaren Energien setze, die neben Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auch die Windenergie berücksichtige. Auch sollte ein mögliches Fernwärmenetz in der Stadt Jever Berücksichtigung finden. Er führt weiterhin aus, dass diese ganzheitliche Lösung ebenfalls auch übrige Technologien, wie beispielsweise die Geothermie umfassen sollte. Ratsherr Dr. Bollmeyer hebt des Weiteren hervor, für seine Fraktion sei zudem die Bürgerbeteiligung von enormer Bedeutung. Konkret sollte über eine zukünftige Bürgerenergiegenossenschaft, deren Trägerinnen und Träger, Nutzerinnen und Nutzer sowie Gewinnerinnen und Gewinner in jeglicher Hinsicht die jeverschen Einwohnerinnen und Einwohner sein sollten. Er macht deutlich, dass in jedem Falle jedoch die Versorgungssicherheit gewährleistet werden müsse und erklärt abschließend, dass die CDU-Fraktion die aktuellen Entwicklungen und Bestrebungen hinsichtlich der Erneuerbaren Energien in Jever ausdrücklich begrüße und positiv begleiten sowie gestalten werde. 

 

Ratsfrau Beckmann erklärt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Diskussionen um den Klimaschutz würden nicht nur auf kommunaler Ebene, sondern auch auf Landesebene geführt. Aktuell werde auf Landesebene über ein neues Klimagesetz für Niedersachsen debattiert. Sie betont, dass bis zum Jahr 2026 bereits 2,2 % der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen werden sollen. Ferner sollen mindestens 0,5 % der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Bebauungsplänen der jeweiligen Städte und Gemeinden vorgehalten werden. Der Solarenergie werde künftig folglich ebenfalls eine große Bedeutung zugesprochen. Aus diesem Grund sei es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Stadt Jever für die künftige räumliche Steuerung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im Außenbereich eine Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Auftrag gegeben habe. Ratsfrau Beckmann führt aus, zwar hätte diese nunmehr im Entwurf vorliegende Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen umfangreicher und damit auch aussagekräftiger sein können, dennoch zeigt sie sich erfreut darüber, dass die Stadt Jever – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever – im Bereich der Erneuerbaren Energien voranschreite. Zudem unterstreicht Ratsfrau Beckmann jedoch die Ausführungen des Ratsherrn Dr. Bollmeyer dahingehend, dass ausschließlich eine ganzheitliche Lösung hinsichtlich der Erneuerbaren Energien herbeigeführt werden müsse, die neben Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auch die Windenergie sowie die kommunale Wärmeplanung berücksichtige. Die Stadt Jever als Mittelzentrum müsse bis zum 31. Dezember 2026 zudem einen kommunalen Wärmeplan vorlegen, anhand dessen effektive Maßnahmen zur nachhaltigen Energieversorgung getroffen werden könnten und die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten werde. Abschließend teilt sie mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausdrücklich befürworte und unterstützen werde.

 

Ratsherr Theemann erinnert an die vergangene Sitzung des Rates der Stadt Jever vom 11. Mai 2023, in der der Rat der Stadt Jever mehrheitlich beschlossen habe, im Rahmen einer Positivplanung zusätzliche Flächen für die Windenergie zu entwickeln und zu diesem Zweck eine neue Potenzialstudie in Auftrag gegeben habe. In dieser Sitzung habe der Bürgermeister ebenfalls vorgetragen, dass ausschließlich eine ganzheitliche Betrachtung von Windkraftenergie und Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zielführend sei. Nunmehr schlage die Verwaltung jedoch vor, anhand vorliegender Anträge zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen – unabhängig von der Potenzialstudie für Windkraftenergie – bereits in die Bearbeitung und Abwicklung dieser Anträge einzusteigen. Er macht deutlich, dass er sich bei einem solchen Vorgehen durch die Verwaltung getäuscht fühle. Entweder es finde eine ganzheitliche Betrachtung von Windkraftenergie und Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen statt, die zielführend sei, oder es erfolge eben keine ganzheitliche Betrachtung. In der einen Ratssitzung jedoch von einer ausschließlich ganzheitlichen Betrachtung von Windkraftenergie und Solarenergie zu sprechen, jetzt aber in Aussicht zu stellen, dass auf der Grundlage der – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever – Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in die Bearbeitung und Abwicklung von bereits vorhandenen Anträge auf Installation von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eingestiegen werden soll, sei inakzeptabel und irreführend. Zudem würden die möglichen Standorte für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in dem vorliegenden Entwurf der Potenzialstudie in „Potenzialflächen 1“ und „Potenzialflächen 2“ unterteilt. Tatsächlich handele es sich jedoch bei jeglichen Flächen um Restriktionsflächen. Dies müsse jedem bewusst sein. Eine Eile sei daher nicht vorhanden, sodass eine ganzheitliche Betrachtung von Windkraftenergie und Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen durchaus zunächst erfolgen könne. Ratsherr Theemann betont, dass auch die Bürgerinnen und Bürger in die Irre geführt würden, indem ein gewisser Handlungsdruck suggeriert werde und Restriktionsflächen in „Potenzialflächen“ umbenannt würden. Nunmehr Flächen, bei denen es sich tatsächlich um Restriktionsflächen handele, für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auszuweisen, um die Energiewende zu befördern, sei nicht zielführend, zumal anderweitige regenerative Energien, wie die Windkraftenergie, durch die ebenfalls Strom erzeugt werde, verdrängt würden. Bereits jetzt seien vorhandene Windkraftanlagen oftmals abgeschaltet, da bereits zu viel Strom im Netz eingespeist sei und nicht abgeführt werden könne. Der Ausbau von Netzen und Speichern müsste daher zunächst vorangebracht werden. Er erklärt außerdem, dass mit den Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auch Gewinne erzielt würden, bzw. die Betreiber/-innen mit den Anlagen Erlöse erzielen wollten. Da hier planwirtschaftliche Mechanismen wirken würden, müssten letztlich die Bürgerinnen und Bürger hohe Strompreise zahlen. Dies sei wenig sozial. Abschließend macht Ratsherr Theemann deutlich, dass mit einem solchem Verfahren folglich keinem geholfen sei und es sich um bloßen Aktionismus handele. Die Energiewende könne mit einem solchen Vorgehen nicht vollzogen werden. Hilfreich für das Klima sei es praktisch ebenfalls nicht. Aus diesem Grund könne die FDP-Fraktion den Beschlussvorschlag nicht unterstützen.

 

Ratsherr Fischer teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie den Beschlussvorschlag unterstützen werde. Im Namen seiner Fraktion spricht er der Verwaltung vollstes Vertrauen hinsichtlich derer Überlegungen und des dahinterstehenden Konzeptes aus, mit dem die Stadt Jever die Entwicklung der Erneuerbaren Energien voranbringen wolle. In diesem Zusammenhang macht Ratsherr Fischer abschließend deutlich, insbesondere für die nachfolgenden Generationen sei es von enormer Bedeutung, sich mit der künftigen Wärmeplanung und Energiegewinnung auseinanderzusetzen. Hierzu sei die Politik nachfolgenden Generationen gegenüber verpflichtet. Überlegungen bezüglich der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft seien daher ausdrücklich zu befürworten und auch wichtig, da diese eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorsehe und die Energiewende nur gemeinsam erfolgen könne.

 

Ratsherr Oltmanns wirft ein, dass dem Rat der Stadt Jever wichtig sei, dass die Stadt Jever künftig als Teilhaberin von etwaigen Projekten – auch finanziell – profitiere und Erlöse erzielen könne. Er hebt des Weiteren hervor, wenn die drei Vorhaben, die den „Potenzialflächen 1“ zugeordnet werden könnten und folglich – vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Jever über die Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen – nach Vorschlag des Bürgermeisters bereits zeitnah realisiert werden sollen, könne die Stadt Jever voraussichtlich nicht als Teilhaberin fungieren, da es derzeit noch an einer Gesellschaft mangele, die vorab zu gründen sei. Ratsherr Oltmanns betont jedoch abschließend, dass nach Beschlussfassung des Rates über die Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen unmittelbar und schnellstmöglich mit den Vorbereitungen zur Gründung einer Gesellschaft oder Genossenschaft begonnen werden müsse, um an etwaigen künftigen Vorhaben auch als Teilhaberin profitieren zu können.

 

Ratsfrau Raquet führt aus, für die Gründung einer Genossenschaft sei es zum jetzigen Zeitpunkt bereits zu spät, denn mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever über die Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen würden potenzielle Flächen bereits als „Potenzialflächen“ ausgewiesen und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, deren Vorhaben den „Potenzialflächen 1“ zugeordnet werden könnten, werde bereits signalisiert, dass diese ihr Vorhaben auch realisieren könnten. Sie gibt weiterhin zu bedenken, dass eine Partizipation der Stadt Jever wenig erfolgversprechend sei, wenn etwaige Vorhaben bereits genehmigt oder in Aussicht gestellt worden seien und die Stadt Jever nachträglich als Teilhaberin von den entsprechenden Erlösen profitieren wolle. Aus diesem Grund sei es ihrer Ansicht nach zum jetzigen Zeitpunkt zu früh, um nach Beschlussfassung der Potenzialstudie bereits in die Abwicklung und Bearbeitung von Anträgen einzusteigen, die den „Potenzialflächen 1“ zugeordnet werden könnten.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen – sofern sie denn mehrheitlich vom Rat der Stadt Jever beschlossen werde – keine rechtliche Bindung habe. Rechtlich bindend seien ausschließlich die noch ausstehenden Bauleitplanverfahren, mit denen Änderungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Jever und Aufstellungen etwaiger Bebauungspläne herbeigeführt werden müssten. Die Potenzialstudie ermögliche der Verwaltung zunächst lediglich eine vernünftige Abwägung. Diese Abwägung habe nunmehr ergeben, dass im Stadtgebiet durchaus Flächen vorhanden seien, die sich vorrangig für die Installation von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen eignen würden. Diese Flächen hätten einen Umfang in der Größe, die zudem bereits die vom Land Niedersachsen vorgegebene Zielsetzung von 0,47 % (rund 20 Hektar) erfüllen würde. Er macht deutlich, der Verwaltungsausschuss habe sich darauf verständigt, mit den drei Vorhaben der Antragstellerinnen und Antragsteller, die den „Potenzialflächen 1“ zugeordnet werden könnten, in die Bearbeitung und Abwicklung einzusteigen, damit eben die Zielsetzung des Landes Niedersachsen erfüllt werden könne. Weiterhin hebt der Bürgermeister hervor, dass vor der Realisierung der Vorhaben zunächst Gespräche mit den Investorinnen und Investoren erfolgen müssten. Ferner müsse zunächst die Bauleitplanung angepasst werden, damit die Umsetzung etwaiger Vorhaben auch rechtssicher erfolgen könne. Die Bauleitplanung werde ebenfalls noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Zeitnah sei also nicht mit der Realisierung etwaiger Projekte zur Installation von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu rechnen. Er erklärt des Weiteren, während der Zeit, in der der Flächennutzungsplan der Stadt Jever geändert und gegebenenfalls auch die erforderlichen Bebauungspläne aufgestellt würden, könne parallel bereits die Gründung einer Genossenschaft oder Gesellschaft vorbereitet werden. Außerdem gibt Bürgermeister Albers zu bedenken, dass die Stadt Jever nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge, um sich – auch im Falle der Gründung einer Genossenschaft oder Gesellschaft – bei jeden einzelnen Vorhaben finanziell zu beteiligen und folglich partizipieren zu können. Sofern jedoch in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Jever die im Entwurf vorliegende Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen beschlossen werde, könnten in einem nächsten Schritt Überlegungen dahingehend angestellt werden, wie eine künftige Bürgerbeteiligung bei gleichzeitiger Beteiligung der Stadt Jever aussehen könne. Im Anschluss werde sodann geprüft, ob die Beteiligung der Stadt Jever im Einzelfall auch zweckdienlich und zielführend sei. Dabei gelte es ebenfalls zu berücksichtigen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Potenzialstudie zur Windkraftenergie vorliege, anhand dessen ebenfalls eine finanzielle Beteiligung der Stadt Jever an etwaigen Vorhaben zum Ausbau der Windkraftenergie in Jever diskutiert und geprüft werden könne. Er macht abschließend deutlich, dass die Stadt Jever insgesamt ein ausgewogenes Gesamtkonzept anstreben sollte, in dem neben der Windkraftenergie auch die Solarenergie durch Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt werde. Wichtig sei jedoch, dass mit den geplanten Projekten zur Förderung Erneuerbarer Energien nicht nur der aktuelle Strombedarf bedient werden könne, sondern den zukünftigen Strom- und Energiebedarf insgesamt zu bedienen. Aus diesem Grund sei durchaus vorteilhaft, bereits schnellstmöglich mit der Bearbeitung und Abwicklung vorhandener Anträge zu beginnen, um den Investorinnen und Investoren, die in einer aktuell schwierigen Marktsituation investieren wollten, eine Perspektive in Aussicht stellen zu können. Denn letztlich würden sich solche etwaigen Projekte künftig für alle Bürgerinnen und Bürger positiv auswirken.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: