Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschluss beschließt die Einleitung des Aufstellungsver-fahrens für den Bebauungsplan Nr. 82 „Schützenhofstraße/Stettiner Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ziel und Zweck der erstmaligen Planaufstellung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer verträglichen innerörtlichen Verdichtung.

 

 


Herr Rüstmann führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Die Vorsitzende lässt ohne weitere Diskussion über die Beschlussempfehlung abstimmen.