Herr Harjes erkundigt sich, wer für die Beseitigung der Schottergärten zuständig sei. Herr Atzesdorfer erwidert, dass dafür die Bauordnung des Landkreises Friesland zuständig sei. Diese werde aber nur tätig, wenn die Schotterflächen zu groß seien. Er weist darauf hin, dass Schotterflächen anders wahrgenommen werden als gepflasterte Flächen, die ebenfalls eine Versiegelung darstellen. Dieses sei in der Vergangenheit bereits verfolgt worden. Der Landkreis setze aber auf Einsicht und Vernunft.