Herr Rüstmann teilt mit, er habe bezüglich der Förderung des Bauvorhabens Paul-Sillus-Grundschule ein Gespräch mit der Landesschulbehörde geführt. Das Land Niedersachsen sei dazu aufgefordert, eine Richtlinie für Fördermaßnahmen zu erstellen. Diese Richtlinie läge dem Bund bereits zur Abstimmung vor. Mit einem Ergebnis könne man in diesem Jahr nicht mehr rechnen. Die Baumaßnahme könne dennoch förderunschädlich begonnen werden, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugelassen werde. Bisher wurden die Förderungen nach dem „Windhundprinzip“ vergeben. Diese führte dazu, dass wenige viel bekamen. Nunmehr würde man bei einer Förderung alle Kommunen mit einbeziehen. Hierbei werde das Verhältnis z. B. von Schülern oder Bürgern betrachtet und ein Betrag errechnet, der sich aus der Gesamtfördersumme errechne. Der Förderbetrag falle dementsprechend geringer als vorher aus. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2024 starten und im Jahr 2025 abgeschlossen werden.