Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet Ziegelhof-/Wittmunder Straße" – 2. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Textform als Satzung. Der 2. Änderung des Bebauungsplans wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Lasar vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner.

 

Frau Lasar führt aus, dass der Inhalt über das geplante Vorhaben hinreichend bekannt sei und bereits in einem der letzten Bauausschüsse vorgestellt worden sei. Sodann geht sie auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet Ziegelhof/Wittmunder Straße“- 2. Änderung, Abwägung nach öffentlicher Auslegung und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss, ein. Sie erklärt, dass die Verkaufsfläche des ALDI Marktes um 200 m² vergrößert werden soll. Dieses sei möglich, da das Lager nicht mehr voll ausgenutzt werde. Lediglich eine Leichtbautrennwand werde man für die Vergrößerung entfernen müssen. Da in dem Bebauungsplan bisher auf eine Verkaufsfläche von 900 m² festgesetzt gewesen sei, müsse für die geplante Vergrößerung der geltende Bebauungsplan geändert werden. 

 

Bei dem geplanten Vorhaben seien Anregungen eingegangen, die jedoch keine Auswirkungen auf den B-Plan haben und nur zu redaktionellen Änderungen der Begründung führen. Daher könne nun der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.