Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der in der Anlage als Entwurf beigefügten Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum im Landkreis Friesland wird zugestimmt.

 

 

 


Bürgermeister Albers teilt mit, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum sei insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt von enormer Bedeutung, da aufgrund der derzeitigen Zins- und Baupreisentwicklung ein hoher Druck auf den Wohnungsmarkt ausgeübt werde. Er macht deutlich, dass das Wohnen für Bürgerinnen und Bürger aktuell stets kostenintensiver werde. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass das Wohnen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner leistbar und sichergestellt sei. Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum werde seines Erachtens ebenfalls eine Leitlinie für Vermieterinnen und Vermieter darstellen und zugleich angesichts steigender Kosten und Mieten eine regulierende Wirkung erzielen. Der Bürgermeister erklärt weiterhin, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sei ein erster Schritt, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzutreten. Ferner müsse darüber beraten werden, wie weiterer – insbesondere bezahlbarer – Wohnraum geschaffen werden könne. Er zeigt sich abschließend zuversichtlich, dass sich der zu erstellende Mietspiegel insgesamt positiv auf den Wohnungsmarkt auswirken werde.  

 

Ratsherr Theemann entgegnet, dass mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Wohnangebote geschaffen würden, sei nicht richtig. Der Mietpreis sei vielmehr das Ergebnis des Marktes, auf dem die Nachfrage das Angebot übersteige. Ein größeres Angebot an Wohnraum werde nicht dadurch geschaffen, dass der Landkreis Friesland für die kreisangehörigen Kommunen einen qualifizierten Mietspiegel erstelle. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass sich die Erstellung eines Mietspiegels auch nachteilig für einzelne Mieterinnen und Mieter mit langlaufenden Mietverträgen auswirken könne, da Vermieterinnen und Vermieter eben durch den Mietspiegel gegebenenfalls eine Mieterhöhung fordern könnten. Ratsherr Theemann macht deutlich, dass er der einseitigen Betrachtung, der Mietspiegel könne eine regulierende Wirkung erzielen, daher nicht folgen wolle. Gleichwohl sei die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mehrheitlich gewünscht. Zu begrüßen sei außerdem, dass dieser Mietspiegel in Zusammenarbeit aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Landkreis Friesland durch diesen erstellt werden und für alle Kommunen im Landkreis Friesland einheitlich gelten solle. Er zeigt sich abschließend erfreut über dieses Vorgehen und teilt mit, dass die FDP-Fraktion der im Entwurf beigefügten Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Landkreis Friesland zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum im Landkreis Friesland zustimmen werde.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: