Sitzung: 21.09.2023 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0519/2021-2026
Der in der Anlage als Entwurf beigefügten
Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden im Landkreis Friesland zur Erstellung eines qualifizierten
Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum im Landkreis Friesland wird
zugestimmt.
Bürgermeister Albers teilt mit, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum sei insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt von enormer Bedeutung, da aufgrund der derzeitigen Zins- und Baupreisentwicklung ein hoher Druck auf den Wohnungsmarkt ausgeübt werde. Er macht deutlich, dass das Wohnen für Bürgerinnen und Bürger aktuell stets kostenintensiver werde. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass das Wohnen für jede Einwohnerin und jeden Einwohner leistbar und sichergestellt sei. Die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für nicht preisgebundenen Wohnraum werde seines Erachtens ebenfalls eine Leitlinie für Vermieterinnen und Vermieter darstellen und zugleich angesichts steigender Kosten und Mieten eine regulierende Wirkung erzielen. Der Bürgermeister erklärt weiterhin, die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sei ein erster Schritt, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzutreten. Ferner müsse darüber beraten werden, wie weiterer – insbesondere bezahlbarer – Wohnraum geschaffen werden könne. Er zeigt sich abschließend zuversichtlich, dass sich der zu erstellende Mietspiegel insgesamt positiv auf den Wohnungsmarkt auswirken werde.
Ratsherr Theemann entgegnet, dass mit
der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Wohnangebote geschaffen
würden, sei nicht richtig. Der Mietpreis sei vielmehr das Ergebnis des Marktes,
auf dem die Nachfrage das Angebot übersteige. Ein größeres Angebot an Wohnraum
werde nicht dadurch geschaffen, dass der Landkreis Friesland für die
kreisangehörigen Kommunen einen qualifizierten Mietspiegel erstelle. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass
sich die Erstellung eines Mietspiegels auch nachteilig für einzelne Mieterinnen
und Mieter mit langlaufenden Mietverträgen auswirken könne, da Vermieterinnen
und Vermieter eben durch den Mietspiegel gegebenenfalls eine Mieterhöhung
fordern könnten. Ratsherr Theemann
macht deutlich, dass er der einseitigen Betrachtung, der Mietspiegel könne eine
regulierende Wirkung erzielen, daher nicht folgen wolle. Gleichwohl sei die
Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mehrheitlich gewünscht. Zu
begrüßen sei außerdem, dass dieser Mietspiegel in Zusammenarbeit aller
kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem Landkreis Friesland durch diesen
erstellt werden und für alle Kommunen im Landkreis Friesland einheitlich gelten
solle. Er zeigt sich abschließend
erfreut über dieses Vorgehen und teilt mit, dass die FDP-Fraktion der im
Entwurf beigefügten Zweckvereinbarung
zwischen dem Landkreis Friesland und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
im Landkreis Friesland zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für
nicht preisgebundenen Wohnraum im Landkreis Friesland zustimmen werde.
Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: