Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, die Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rahrdum – Teilbereich B“ – 3. Änderung wie folgt zu benennen:

 

Die Erschließungsstraße erhält den Namen „Zum Schenumer Rist“.

 

Der genaue Verlauf der Straße ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

 


Die Vorsitzende führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Herr Udo Albers empfindet die Namensgebung „Zum Schenumer Rist“ als verwirrend, da Schenum in einem anderen Gebiet liegen würde. Er schlägt vor, die Straße „Zum Rahrdumer Rist“ zu benennen.

 

Frau Montigny schließt sich Herrn Albers an.

 

Herr Dr. Bollmeyer spricht sich für die vorgeschlagene Straßenbenennung aus der Beschlussvorlage aus.

 

Herr Oltmanns erkundigt sich, ob bereits Hausnummern in diesem Bereich vergeben worden seien, was die Verwaltung verneint. Herr Atzesdorfer ergänzt, dass zusätzlich zu der geplanten Kindertagesstätte 2 bis 3 weitere Hausnummern vergeben werden könnten, da in diesem Bereich noch unbebaute Grundstücke vorhanden seien.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass seit jeher die Katasterbezeichnung „Schenumer Rist“ vorhanden gewesen sei und sich die Straßenbenennung aus diesem Grund ableiten ließe. Sodann lässt sie ohne weitere Aussprache über die Beschlussempfehlung abstimmen.