Sitzung: 04.10.2023 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Herr Udo Albers fragt an, ob beim Straßenbau sogenannte Leerrohre verlegt werden und diese auch tatsächlich nachträglich genutzt werden.
Mitteilung der Verwaltung:
Der Einbau von Leerrohren in
den neueren Straßen zur Vermeidung von nachträglichen Straßenöffnungen ist
seinerzeit mit den Versorgern erörtert worden. Im Ergebnis wurde dies jedoch
verworfen, denn für Erneuerungen von den üblichen Leitungen für Strom, Gas,
Wasser lassen sich diese nicht in Leerrohren einziehen. Für sonstige Leitungen
(seinerzeit nur Telefon und Kabelfernsehen) hätten dann auch zu jedem
Grundstück Abzweiger gleich mit eingebaut werden müssen und das ist als zu aufwendig
verworfen worden. Derzeit werden für das Gasfasernetz nur spezielle Leerrohre
mit den Grundstücksabzweigern eingebaut, in die dann die Glasfasern eingeblasen
werden – dies hätte ohnehin in vorsorglich gelegte Leerrohre von z.B. 10 m
Durchmesser nicht umgesetzt werden können. Leerrohre werden sinnvoll z.B. nur
in asphaltierte Straßenkreuzungen gelegt, um diese bei Bedarf z.B. mit
örtlichen Stromleitungen für Ampelanlagen zu queren. Allgemeine Leerrohre in
ganzen Straßenzügen sind als nicht nutzbar verworfen worden.