Herr Dr. Bollmeyer verweist darauf, dass sich sein Einwurf in der letzten Sitzung bezüglich Ratsfrau Frau Rasenack nicht aus der Geschäftsordnung ableite, sondern aus dem Kommunalverfassungsgesetz. Weiterhin verdeutlicht er, dass der Grund für seine Befürwortung zu TOP 7 darin liege, dass das Planungsbüro janßen bär partnerschaft mdB die zuvor besprochenen Maßnahmen, wie das geplante Kinderedelstahlbecken, den Beckenkopf aus Edelstahl beim Mehrzweckbecken und das nicht mehr erwünschte Eingangsgebäude bei der Planung berücksichtigt und umgesetzt habe.

 

Herr Udo Albers merkt an, dass der Disput bezüglich des geplanten Bürgerradweges zu TOP 12 schöngeschrieben worden sei. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass lt. Geschäftsordnung kein Wortprotokoll zulässig sei.

 

Mit diesen Änderungen wird der öffentliche Teil der Niederschrift mit 5 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen genehmigt.