Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage im Entwurf beigefügte Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Jever.

 

 


Herr Meile trägt zum Sachverhalt vor. Er führt aus, dass die Verwaltung den minimalsten Einschnitt für die gesamte Schülerschaft gewählt habe und eine Änderung der Schulbezirke alternativlos sei, wenn eine ungleichmäßige Auslastung der zukünftigen Grundschulklassen und eine Zweizügigkeit der Grundschule Cleverns vermieden werden solle.

 

Frau Haartje-Graalfs führt aus, dass sie die Bedenken der vortragenden Elternschaft verstehen könne. Im Rahmen der Beschlussfassung könnten aber keine Einzelfälle im Vordergrund stehen.  Sie teilt außerdem mit, dass ihr keine „Problematiken“ bekannt seien, die durch die Schulbezirkssatzungsänderung im letzten Jahr entstanden seien.

 

Frau Dr. Koch schließt sich den Aussagen von Frau Haartje-Graalfs an. Sie erklärt, dass es sich hier um eine dynamische Situation handle und es Ziel sein müsse, die vorhandene „Zügigkeit“ der Grundschulen zu erhalten, dafür würden auch die zukünftigen Schülerzahlen sprechen.

 

Herr Ultsch weist daraufhin, dass durch die gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auch das „Wohl der Lehrerschaft“ eine gewisse Rolle spiele und die Schulbezirke das Mittel seien, um Schülerströme zu lenken. Er führt aus, dass durch eine gleichmäßige Auslastung eine Chancengleichheit hergestellt werde.

 

Der Ausschussvorsitzende gibt vorübergehend den Vorsitz an Frau Dr. Koch ab und erklärt, dass die prognostizierten Schülerzahlen erstmal nur den Handlungsbedarf für das kommende Schuljahr 2024/2025 zeigten und er das Gefühl der Eltern verstehen könne, dass die Verwaltung willkürlich einen Strich durch das Dorf gezogen hätte. „Rahrdumer Kinder“ würden gerne die Schule in Cleverns besuchen, vor allem wenn sie dort im Kindergarten gewesen seien. Weiterhin erklärt er, dass er die Argumente der Verwaltung sachlich nachvollziehen könne. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob die Schulbezirke entweder für das nächste Jahr geändert werden könnten oder ob, wie von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern gefordert, eine Öffnungsklausel in die Satzung aufgenommen werden könne, sodass die „Rahrdumer Kinder“ bei vorhandenen Kapazitäten in die Grundschule Cleverns aufgenommen werden könnten, wenn sie z. B. den Kindergarten in Cleverns besuchen würden. Mit diesen Ausführungen begründet der Ausschussvorsitzende seine Nein-Stimme. Anschließend übernimmt er wieder den Vorsitz.  

 

Hinweis zum Protokoll:

 

Die Verwaltung wird die Entwicklung der Schülerzahlen und die sich daraus ergebenden Schulbezirke jährlich betrachten.

 

Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: