Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Frau Hoffmann stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Sachstand für den Aufgabenbereich „Klimaschutz“ vor. Da ihre Stelle vom Bund gefördert werde, seien ihre Aufgabenbereiche rechtlich vorgegeben. Dazu gehöre vorrangig die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes und außerdem die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sowie eines Energieberichtes für die Stadt Jever. Dieses seien Grundpfeiler, auf denen das zukünftige Konzept gestützt werden könne.

 

Sie erläutert den rechtlichen Rahmen des Klimaschutzkonzeptes, den vor allem das Niedersächsische Klimagesetz - Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels - (NKlimaG) vom 10.12.2020, das im 28.06.2022 novelliert worden sei, bilde. Die nächste Novellierung sei im Dezember 2023 geplant.

 

Ziel sei ein generationengerechtes Handeln auf allen Ebenen. Frau Hoffmann erklärt, dass die gesetzliche Vorgabe eine Reduktion des CO² Ausstoßes in den nächsten Jahren vorsehe. Diese Reduktion soll zu einer Treibhausgas-Neutralität spätestens im Jahr 2045 führen.

 

Anhand einer Übersicht erläutert Frau Hoffmann die derzeit bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen, bis wann die im Nds. Klimagesetz festgelegten Vorgaben bezüglich der Kommunalen Wärmeplanung, der Erstellung eines Energieberichtes und eines Entsiegelungskatasters sowie die Ausweisung von Flächen für Windenergie und die Ziele für den Ausbau von Photovoltaik erledigt sein sollen. Auf Ebene der Stadt Jever seien viele der Vorgaben bereits in Bearbeitung. Lediglich mit dem Entsiegelungskataster sei noch nicht begonnen worden, da dieses erst bis Ende des Jahres 2028 umgesetzt werden müsse.

 

Zu den Handlungsfeldern des Klimaschutzkonzeptes benennt sie das Flächenmanagement, die Straßenbeleuchtung, die privaten Haushalte, das Beschaffungswesen, die erneuerbare Energien, die Mobilität, das Abwasser und den Abfall, das Gewerbe, den Handel, die Dienstleistungen, die Liegenschaften der Stadt Jever, die Anpassung an den Klimawandel, die Wärme- und Kältenutzung sowie die IT-Infrastruktur.

 

Frau Hoffmann erklärt, dass das Projekt und somit auch ihre Arbeit zeitlich bis 08/2025 begrenzt sei. Anhand eines Zeitplanes führt sie aus, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt erarbeitet bzw. abgegeben werden müssen. Ein finales Konzept sei somit im Februar 2025 geplant. Sachstandsberichte mit den erarbeiteten Ergebnissen werde sie in jedem Quartal im Bau-/Planausschuss bekannt geben. Das erarbeitete Klimaschutzkonzept soll nicht in der „Schublade“ landen. Außerdem sei ein Lenkungskreis, der aus Fachleuten der Verwaltung bestehe, der sie in ihrer Arbeit unterstütze, geplant.

 

Herr Theemann fragt, ob sich die Handlungsfelder nur auf die Liegenschaften der Stadt Jever auswirken oder ob auch private Haushalte davon betroffen seien. Er möchte die Umsetzungen im privaten Bereich als Bürger lieber selber festlegen.

 

Herr Atzesdorfer merkt an, dass es nicht nur um das Klimaschutzkonzept allein gehe, sondern auch um die Wärmeplanung. Hierbei sei die Stadt gefordert, Ziele zu entwickeln, die nicht nur für städtische Liegenschaften gelten. Bezüglich der Umstellung der Heizung auf klimaneutrale Alternativen warten einige Bürger auf Fernwärmeangebote. Auch in Neubaugebieten werden Alternativen nachgefragt. Herr Theemann erwidert, dass man beim Kauf eines neuen Grundstückes selber entscheiden könne, ob man die Vorgaben, die mit diesem Grundstückskauf einhergehen, tragen möchte.

 

Herr Udo Albers führt aus, dass lt. Präsentation bis zum Jahr 2030 65 % weniger an CO² ausgehend vom Stand des Jahres 1990 erzeugt werden solle. Er erkundigt sich, ob es eine Zwischenbilanz gebe, wieviel CO² die Stadt Jever durch die Erneuerung der Heizungen und Fenstern bzw. durch energetische Sanierungen in ihren Liegenschaften von 1990 bis 2023 eingespart habe. Frau Hoffmann erwidert, dass man von globalen Werten ausgehe. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass zunächst der Ist-Zustand eruiert werden müsse, um Zahlen liefern zu können.

 

Herr Udo Albers berichtet, dass es ein neues EU-Gesetz für die Renaturierung gebe, welches vorsehe, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Er möchte wissen, ob dieses neue EU-Gesetz bereits Berücksichtigung bei der Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gefunden habe, da er befürchte, dass sich diese damit erledige. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass dieses ihrer Ansicht nach in der Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen berücksichtigt worden sei. Herr Udo Albers erklärt, dass nach seiner Ansicht eine Potenzialstudie für diese Renaturierungsflächen notwendig sei.

 

Herr Atzesdorfer erwidert, dass z. B. die Freiflächen PV-Anlage kein privilegiertes Außenbereichsvorhaben sei und daher Bebauungspläne notwendig mache. Im Rahmen der Bauleitplanung werden jeweils Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt, so dass hier Eingriffe in Natur und Landschaft abgearbeitet seien. Bei Renaturierung sei u. a. eine Wiedervernässung von Mooren vorgesehen, was zu CO²- Reduzierung führe. Er sehe in Jever Potentiale, die noch ausgeschöpft werden könnten. Er macht deutlich, dass man noch am Anfang stünde. Herr Udo Albers befürchtet, dass die Potenzialstudien, die erarbeitet wurden bzw. werden, sich aufgrund neuer Gesetze erledigen würden.

 

Herr Theemann fasst zusammen, dass man dabei sei, ein Klimaschutzkonzept zu erstellen. Er erkundigt sich nach den Kosten für dieses Konzept. Frau Hoffmann erwidert, dass diese Kosten bereits im Haushalt eingeplant seien und die Stadt dafür Fördermittel erhalte. Er regt an, die Kriterien Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit mit in das Konzept aufzunehmen.

 

Frau Thomßen bedankt sich bei Frau Hoffmann für den Vortrag. Sie weist darauf hin, dass bezüglich des Entsiegelungskatasters bereits ein Antrag der CDU Fraktion vorliege. Herr BGM Albers erwidert, dass eine sei der politische Antrag, auf der anderen Seite komme die gesetzliche Vorgabe hinzu.

 

Herr Smidt teilt ergänzend mit, dass bereits bei jeder neuen Straßenbaumaßnahme geprüft werde, möglichst wenige Fläche zu versiegeln. Bereits bei dem Baugebiet Schöfelwiesen seien Bereiche, die für eine Entsiegelung in Frage kommen.

 

Herr Theemann weist darauf hin, dass man bezüglich eines Entsiegelungskataster-Programmes abwarten solle, ob nicht zentral ein Programm durch das Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt werde. Man solle nicht „vorpreschen“, um doppelte Arbeit zu vermeiden.

 

Herr Udo Albers möchte sichergestellt haben, dass hinsichtlich der Behandlung des Antrages der CDU Fraktion sowie der Erarbeitung des gesetzlich vorgeschriebenen Entsiegelungskatasters nicht doppelt gearbeitet werde.

 

Herr BGM Albers erklärt, dass man ökonomisch vorgehen, zunächst aber erst das Konzept abwarten werde. Die Verwaltung werde sich alle Mühe geben, um die Ziele zu erreichen.

 

Die Vorsitzende merkt an, dass zwei Jahre nicht ausreichen werden. Sie erhofft sich einen regelmäßigen Informationsaustausch.