Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

 

 


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Thema Herrn Schütter vom IRS Varel und Herrn Schmeling von der Ingenieurberatung Bröggelhoff.

 

Herr Schütter stellt sich kurz vor und geht sodann auf die dieser Niederschrift beigefügten Präsentation ein. Er hebt hervor, dass es sich lediglich um vorläufige Verkehrsdaten handele und eine Plausibilitätsprüfung noch ausstehe. Bezüglich der Verkehrsdatenerhebung habe sich diese zeitlich verschoben, da die B210 langfristig gesperrt gewesen sei. Die vorläufige Auswertung zeige auf, dass auf der Albanistraße ein Durchlauf von ca. 2000 Fahrzeugen je 24 Stunden zu verzeichnen sei, wobei die Auslastung werktags höher sei als am Wochenende. Spitzenstunden für das verkehrliche Aufkommen bewegen sich auf ähnlichem Niveau bei 176 Kfz/h morgens, 210 Kfz/h mittags und 177 Kfz/h nachmittags.

 

Im Zusammenhang mit dem vorhandenen Radverkehrskonzept des Landkreises Friesland sei festgestellt worden, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht möglich sei.

 

Sodann stellt Herr Schütter seine Abschätzung der Möglichkeiten für den Ausbau der Albanistraße vor. Eine Annahme sei, dass der Gehweg an der westlich angrenzenden Häuserzeile beibehalten werde. Hierbei müsse man aber die Engstellen beim Kosakenbrunnen, bei der Praxis Dr. Pietsch und dem Amtsgericht berücksichtigen. Daher sei auf dieser Seite nicht viel Flächenpotenzial und auch keine Freigabe für den Radverkehr möglich. Die verbleibende Restbreite von 4,50 m reiche nicht für einen gegenläufigen Richtungsverkehr aus. Eine Engstelle ohne Engstellensignalisierung aufgrund der Sichtverhältnisse sei nicht zu empfehlen (siehe Brücke Marienhausen/Sande).

 

Unter Verzicht auf den östl. Gehweg, wäre eine Einbahnstraßenregelung mit gegenläufigen Radverkehr denkbar. Dieses könne aber Auswirkungen auf weitere Straßenzüge und mögliche Planungen wie Lindenallee, Kirchplatz und Anton-Günther-Straße haben. Zudem sei ein Seitenwechsel für den Fußgängerverkehr notwendig. Hierbei müsse bedingt durch das Sophienstift, Rücksicht auf Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren genommen werden.

 

Aus verkehrstechnischer Sicht könne kein historischer Rückbau entstehen. Daher laute seine Empfehlung, den Ausbau wie geplant vorzunehmen mit Ausweitung des Kurvenbereiches. Hierbei sei der Begegnungsfall PKW /LKW zu berücksichtigen. Die Ausbaubreite müsse mit der Förderstelle abgestimmt werden und man könne sich am vorhandenen Straßenraum orientieren. Grundlage für eine Förderung sei ein Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen. Als Ausbauvorhaben gelten auch die Grunderneuerung und der verkehrsgerechte Ausbau (einschließlich Maßnahmen zur Verringerung von Lärm und Erschütterungen).

 

Herr Schütte zeigt abschließend den zu erwartenden und zunehmenden Verkehrsfluss in der Blauen Straße, Anton-Günther-Straße und am Elisabethufer auf, der sich durch die Wahl der Variante der Einbahnstraßenführung der Albanistraße entwickeln könne.

 

Herr Udo Albers bedankt sich für die Erkenntnisse und der Erteilung einer Absage gegenüber einer Einbahnstraßenlösung bzw. kompletten Sperrung der Albanistraße für PKW´s.

 

Herr BGM Albers bedankt sich bei Herrn Schütte für die Datenerhebung und vorgezogene Auswertung. Er begrüße die Aufklärung auch hinsichtlich des Wunsches des Schlosses, auf einen historischen Rückbau, der aufgrund der Förderung nicht umgesetzt werden könne. In der heutigen Zeit haben die Kfz ein anderes Gewicht, als in der Historie. Auch auf die bereits bestehenden Häuser müsse man Rücksicht nehmen.

 

Einführend zeigt Herr Schmeling anhand seiner dieser Niederschrift beigefügten Präsentation ein Luftbild auf, dass optisch keine Brücke erkennen lasse. Es handele sich aber um ein Brückenbauwerk. Dieses sei in den 50er Jahren entstanden und habe eine Länge von ca. 80m und eine Fläche von rd. 250 m³. Die festgestellten Bauschäden führten zu einer Lastbeschränkung auf 3,5 t, was einen Ersatzneubau erforderlich mache. Er zeigt verschiedene Aufnahmen vom Brückenbauwerk und dessen Zustand. Bezüglich der Variantenuntersuchung seien Ziele wie Erhaltung der vorhandenen Verkehrsflächen, Beachtung der aktuellen Vorschriften und Regeln der Bautechnik, nachhaltiges und wirtschaftliches Ersatzbauwerk sowie die Bauausführung im beengten Baufeld einbezogen worden. Die Variantenuntersuchungen umfassen die Betrachtung der Konstruktion, den Rückbau, sowie einen möglichen Bauablauf der damit erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen. Sodann stellt er die Varianten 1, 2A, 2B und 3 vor und erklärt die Unterschiede in der Entstehung, Materialnutzung und Einsatz von Baugeräten. Preistechnisch liegen alle Varianten im selben Sektor.  Seine Empfehlung sei die Variante 3 mit einem Erdbauwerk mit Geländesprungsicherung als Winkelstützwand, die sich auch aus der Bewertungsmatrix ableiten lasse. Hierbei sei die Bauart unkritisch und nachhaltige Baustoffe können verwendet werden.  Ergänzend stellt Herr Schmeling Vorzugsvarianten in der Gestaltung vor. Hierbei könne u. a. auch eine Glas-Aussicht bzw. Sitzmöglichkeiten an der Böschung entstehen. Bezüglich einer stetigen Überprüfung des Bauwerkes auf Schäden müsse ein Zugang geschaffen werden.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die sehr umfangreiche Ausarbeitung.

 

Frau Montigny weist darauf hin, dass ihr eine Absprache mit dem Schloss wichtig sei. Sie tendiere dazu, die unterschiedlichen Varianten erst in ihrer Fraktion zu beraten und deshalb heute den Beschlussvorschlag zurückzustellen.

 

Herr Oltmanns erkundigt sich nach der Förderquote bei den geschätzten Baukosten in Höhe von 2,4 Mio Euro. Er spricht sich zudem für den Erhalt des Fußweges aus. Auch er möchte die Varianten zunächst in seiner Fraktion besprechen und bittet die Verwaltung diesbezüglich um die Übersendung der Powerpoint-Präsentation. Herr Schmeling teilt mit, dass die Fördersumme bei 1,1 Mio. Euro liege. Zudem könne die Maßnahme innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. 

 

Herr Theemann merkt an, dass es fraglich sei, ob die geplante Zweispurigkeit auch in der Zukunft Bestand habe. Soweit die Straße so gebaut werde, werde sich auch bezüglich des denkmalpflegerischen Rahmenplanes für den Alten Markt nichts verändern. Er spricht sich dafür aus, Sitzgelegenheiten wie in der Präsentation zu schaffen, um die Verschönerung der Wallanlagen voranzutreiben.

 

Herr Schütte zieht eine andere Herangehensweise in Betracht. Der Verkehrsfluss von 2000 Fahrzeugen sehe er als unproblematisch für die Nutzung der Fahrbahn durch Fahrradverkehr. Arbeitnehmer vom Landkreis Friesland, dem Jobcenter, des Sophienstifts sowie des Kindergartens würden hauptsächlich die Albanistraße befahren. Dennoch sollte die Straße ausgebaut werden, um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Diese verteilen sich ansonsten in die Randbereiche.

 

Herr Schmeling erklärt, dass es eine Begrenzung der Bebaubarkeit gebe. Eine Verschiebung bzw. ein kleinerer Baubereich führen zudem zu höheren Kosten und zu Problemen mit der Verankerung. Im Hinblick auf bestehende Häuser, sehe er keine Ausweichmöglichkeiten. Man könne den Verkehrsraum neugestalten, hierbei habe man auch noch in 10 Jahren die Möglichkeit, einen Rückbau der Verkehrsfläche vorzunehmen.

 

Herr Udo Albers erklärt, seine Anfangsannahme, dass einfach nur eine Spundwand und ein einfaches Auffüllen mit Erde ausreichen würden, habe sich heute bestätigt. Den Verkehrsraum zu verkleinern betrachte er als problematisch und begrüße daher die Vorschlagsvariante 3. Er verdeutlicht nochmal den Nutzen des Straßenraumes, so dass es nicht das Ziel sein könne, sich gegenseitig im Straßenverkehr zu blockieren. Auch werde er heute dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Frau Thomßen erklärt, dass im letzten Jahr nur 1 Variante zur Auswahl gestanden habe. Sie schließe sich dem Wunsch von Herrn Oltmanns an und möchte die unterschiedlichen Varianten zunächst in der Fraktion beraten. Den Fotopoint aus Glas, der in der Präsentation vorgeschlagen worden ist, könne sie sich auch für Jever gut vorstellen.

 

Die Vorsitzende verweist darauf, dass ein Beschluss zeitnah erfolgen müsse, um nicht die Fördermöglichkeiten zu gefährden. Aus diesem Grund sollten die Beratungen in den Fraktionen zügig erfolgen.

 

Herr BGM Albers wünscht eine Entscheidung bis zum 29.11.2023 im nächsten Bau-/Planausschuss, damit auch im Verwaltungsausschuss zeitnah entschieden werden könne.

 

Herr Theemann weist daraufhin, dass bei der Gestaltung des Straßenkörpers ggf. u. a. das Tourismuskonzept als Orientierung dienen könne. Gedanken hierzu könne man sich aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt machen. Er fragt sich, ob die Förderung zweckgebunden sei und für welchen Zeitraum. Herr Atzesdorfer teilt mit, dass alle geförderten Maßnahmen, zweckgebunden seien. Herr Smidt ergänzt, dass er sich erinnern könne, dass eine Zweckbindung von 25 Jahren vorgesehen sei, dieses aber gerne überprüfen werde.

 

Frau Thomssen verlässt um 18:44 Uhr die Sitzung.

 

Herr Oltmanns ist der Meinung, dass man bei einer 1,5-jährigen Planung nichts über das Knie brechen müsse und sich durchaus für eine Entscheidung die Zeit nehmen solle.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über die Zurückstellung der Beschlussempfehlung abstimmen. Dieser wird mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.