Ratsherr Ultsch führt aus, im Rahmen der Arbeiten beim Munitionsdepot sei der mit Kies versehene Streckenabschnitt des Schenumer Weges durch die Baustellenfahrzeuge erheblich beschädigt und seitens Bundeswehr als Verursacher lediglich unzureichend mit grobem Schotter instandgesetzt worden. Nunmehr sei im dortigen Bereich seitens der Deutschen Bahn AG eine Behelfsbrücke über das Tief montiert worden. Auch für diese Arbeiten hätten Baustellenfahrzeuge den mit Kies versehenen Streckenabschnitt des Schenumer Weges in Anspruch genommen, der jetzt erneut erheblich beschädigt worden sei. Er möchte wissen, ob nunmehr die Deutsche Bahn AG die Kosten für die erneute Herstellung des Weges übernehmen werde.

 

Herr Atzesdorfer teilt mit, grundsätzlich habe die Verursacherin oder der Verursacher für entstandene Schäden aufzukommen oder diese zu beseitigen.

 

Ratsherr Ultsch regt in diesem Zusammenhang weiterhin an, für Instandsetzungsarbeiten, die von der Verursacherin oder dem Verursacher erledigt würden, entsprechende Vorgaben für die Verwendung von Kies zu machen, damit nicht erneut grober Schotter verwendet werde. Dieser schränke die Nutzung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer enorm ein.