Nachtrag: 23.07.2008

Die Vorsitzende ist durch Anlieger auf fehlenden Heckenschnitt im Bereich des Apfelgartens hingewiesen worden. Daher wird der Grünflächenbereich Ringstraße in die Bereisung eingeschlossen.

 

Herr Bleck weist auf die Eigentumsverhältnisse sowie auf die spärliche Nutzung der Früchte des Apfelgartens hin. Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen, zur Erntezeit mehr Werbung zu machen.

 

Im Bereich des Teiches erläutert Herr Bleck den im Frühjahr erfolgten intensiven Gehölzschnitt. Die innerhalb des Teiches horizontal liegende Weide konnte dabei aufgrund des Wasserstandes noch nicht entfernt werden. Sie sei auf voller Länge des Stammes angewachsen.

 

Zu der von einem Nachbarn bemängelten unzureichende Aufreinigung des Entwässerungsgraben an der Ringstraße durch den unmittelbaren Anlieger erläutert Herr Bleck, dass es sich um einen Teil der „offenen Oberflächenentwässerung“ der Stadt handele. Dafür sei die EWE zuständig. Diese könne innerhalb der Sperrzeit gemäß Naturschutzgesetz den Graben nicht aufreinigen (Schutz des Röhrichts). Die Anlieger hätten keine Pflicht zur Aufreinigung. Die Ansprüche an „vorgartengemäße Pflege“ könne nicht auf die Nachbarn übertragen werden.