Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Masterplan 2024 wird zur Kenntnis genommen.

 


VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Theemann erkundigt sich über die Zuschüsse und Förderungen, welche im Masterplan angegeben wurden. Er möchte wissen, welche Förderungen und in welcher Höhe bereits fix seien.

 

VA Wüllner erklärt, dass die Förderungen für das Freibad in einer Höhe von ungefähr 735.000,00 €, die Förderung der Albanienstraße in einer Höhe von 1.200.000,00 € und die Förderungen für die Sanitäranlagen der Grundschule Cleverns in einer Höhe von 29.500,00 € fest seien.

 

RH Oltmanns gibt zu bedenken, dass der Posten Kiebitzplatz aus dem Sanierungsgebiet 4 bisher nicht besprochen worden sei. Außerdem wurden für die Radvorrangroute Jever-Schortens lediglich 50.000,00 € angesetzt. Nach eigener Überprüfung mit einem Ingenieur würden sich die Kosten auf 300.000,00 € bis 400.000,00 € belaufen, sodass mit den 50.000,00 € lediglich die Planung abgedeckt sei. Er möchte gerne einen Antrag zur Streichung des Kiebitzplatzes stellen beziehungsweise die Übertragung der Mittel auf die Radvorrangroute.

 

Bürgermeister Albers äußert, dass das Sanierungsgebiet 4, Wallanlagen, bereits lange geplant sei und die Kosten nicht erstmalig besprochen werden. Eine Übertragung des Geldes auf die Radvorrangroute sei nicht möglich.

 

RH Oltmanns ist der Auffassung, dass die Radvorrangroute eine höhere Priorisierung habe als das Sanierungsgebot 4, Wallanlagen. Zuerst sollten die alten Planungen abgeschlossen werden, hierzu zähle auch die Radvorrangroute, welche bereits 3,5 Jahre alt sei.

 

Bürgermeister Albers erläutert, dass es eine Gesamtförderung für das Sanierungsgebiet 4 gäbe. Bei diesem Förderprogramm sei die Stadt Jever an Zeiten gebunden, somit hätte das Sanierungsgebiet eine höhere Priorität.

 

VA Wüllner ergänzt, dass eine Förderung über insgesamt rund 10.000.000,00 € bestehe, der nächste Mittelabruf sei bereits gestartet. Wenn die Maßnahme nun nicht verfolgt werden würde, müsse man die abgerufenen Mittel mit 9% verzinsen.

 

RH Oltmanns erkundigt sich, ob die Maßnahme Schützenhofstraße für die Radvorrangroute Jever-Schortens geschoben werden könne.

 

Bürgermeister Albers verneint dies. Die Mittel der Schützenhofstraße seien in 2023 nicht ausgegeben worden, sodass diese in 2024 geschoben wurden. Die Baumaßnahme solle kurzfristig durchgeführt werden. Im Anschluss sei es möglich einen Teil der Kosten von dem Land Niedersachen, Straßenbauamt Aurich, zurück zu erhalten. 

 

RF Rasenack erfragt, ob die Mittel auf die Radvorrangroute verschoben werden könneten.

 

Bürgermeister Albers verneint dies.

 

RH Schüdzig gibt an, dass seiner Meinung nach der Masterplan nicht notwendig sei. Dieser würde lediglich darstellen, welche Maßnahmen gewünscht seien. Die Radvorrangroute sei wünschenswert, allerdings nicht notwendig. Ebenso sei die Fahrradabstellanlage wünschenswert aber nicht notwendig.

 

RF Bunjes antwortet daraufhin, dass dann gerne auch weitere 200.000,00 € für die Radvorrangroute eingeplant werden könnten.

 

Bürgermeister Albers erklärt daraufhin den Sinn und Zweck des Masterplans und dessen Fortschreibung.  Der Masterplan solle die großen Maßnahmen darstellen, die über den Haushalt hinaus andauern. Sodass erkennbar sei, was in den nächsten 5 Jahren an Maßnahmen geplant sei. Im Masterplan seien auch die Einnahmen dargelegt, bisher sei keine Darlehensaufnahme von Bedeutung gewesen, dies ändere sich allerdings jetzt.

 

RF Bunjes kommt noch einmal auf die Maßnahme Schützenhof zu sprechen. Sie möchte wissen, ob es eine schriftliche Bestätigung der Übernahme der Kosten gäbe.

 

Bürgermeister Albers verneint dies, sagt aber zu, sich um eine schriftliche Bestätigung kümmern zu wollen.

 

RF Bunjes gibt an, dass die Radvorrangroute immer weiter geschoben werde, bis keine Mittel mehr vorhanden seien und sieht das als problematisch an.

 

RF Beckmann teilt die Meinung. Bisher seien lediglich 50.000,00 € für die Planung aufgenommen. Hier würde es sich allerdings nicht um eine Sanierung handeln, sondern um eine investive Maßnahme. Die Stadt Jever solle zu einer Fahrradstadt werden, hierfür müsste allerdings etwas geschehen.

 

VA Wüllner gibt an, dass 100.000,00 € für die Absenkung der Bordsteine in der Schützenhofstraße geplant seien und weitere 150.000,00 € für Fahrradrouten geplant seien. Für die Radvorrangroute Jever-Schortens und die Fahrradabstellanlage sei geplant einen Förderantrag zu stellen. Dies sei aktuell leider noch nicht möglich, würde aber stetig geprüft werden. Die Kostenschätzung der Radvorrangroute würde bei 1.800.00,00 € liegen.

 

RH Oltmanns gibt zu bedenken, dass hier das Preis-Leistung Verhältnis stimmen müsste. Es sei lediglich eine Verbreiterung gewollt, die Radwege sollen nicht aufgerissen und neu angelegt werden.

 

VA Wüllner erklärt neue Zahlen liefern zu können, wenn der Förderbetrag bewilligt sei. Die Verwaltung unterstütze grundsätzlich die Maßnahmen für den Radverkehr. 

 

Bürgermeister Albers ergänzt, dass eine konkrete Entscheidung nach dem Förderantrag getroffen werden könne. Dies könne dann über einen Nachtraghaushalt im Rat beschieden werden.

 

RH Theemann weist darauf hin, dass alle Verkehrsteilnehmer wichtig seien. Die Stadt Jever sei keine reine Fahrradstadt. Außerdem möchte er wissen, welche Kosten für den Lokschuppen und die Sanierung des Theaters Am Dannhalm zu erwarten seien.

 

VA Wüllner sagt zu, die Frage an die zuständige Bauabteilung weiterzuleiten. Die Pläne für den Lokschupen seien soweit abgeschlossen, allerdings sei hier noch unklar, inwieweit sich der Denkmalschutz einschaltet. 

 

RH Oltmanns stellt keinen Antrag bezüglich der Radvorrangroute, da dieser wirkungslos sei.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.