Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Aufnahme der Funktion „Zugführer“ mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € monatlich und der Funktion „stellvertretender Zugführer“ mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro monatlich in die Satzung der Stadt Jever über die Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung) soll erfolgen.

 

Der Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Jever über Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 01.Januar 2008 wird mit diesen Änderungen beschlossen.

 

 

 

 


Herr Masemann verweist kurz auf den Inhalt der Beschlussvorlage und teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass die Aufwandsentschädigung für den Zugführer oder die Zugführerin von der Stadt befürwortet werde. Der Zugführer oder die Zugführerin hat gleich nach dem Stadt- und dem Ortsbrandmeister oder der Stadt- oder Ortsbrandmeisterin eine wichtige Funktion, die man mit dieser Gratifikation wertschätzen solle.

 

Herr Janßen macht auch in seinen Ausführungen die bedeutende Funktion des Zugführers oder der Zugführerin deutlich und beantragt im Namen der SPD-Fraktion, dass die Aufwandsentschädigung für den Zugführer oder die Zugführerin 50,00 Euro statt 40,00 Euro betragen solle und zeitgleich auch ein Vertreter oder eine Vertreterin, den/die es im Moment nicht gibt,  in die Satzung aufgenommen werden solle, der oder die eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro erhalten solle.

 

Herr de Neidels äußert sich anerkennend über den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr und ist der Meinung, dass bei der Aufwandsentschädigung jeweils eine Null hinter den Summen in der Satzung stehen müssten. Augenzwinkernd fügt er jedoch hinzu, dass sich dies die Stadt jedoch aufgrund der Haushaltslage nicht leisten könne. Er erkundigt sich bei Herrn Janßen, ob die Antragsstellung seinen Ursprung aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr habe. Herr Janßen bejaht dieses.

 

Herr Schüdzig spricht sich für den Antrag von Herrn Janßen aus.

 

Herr Ulferts befürwortet grundsätzlich den gestellten Antrag. Er ist jedoch der Meinung, dass der Vertreter oder die Vertreterin mit 25,00 Euro die Hälfe der Aufwandsentschädigung des Zugführers oder der Zugführerin erhalten solle. Diese Staffelung sei auch bei den anderen Funktionären in der vorliegenden Satzung.

 

Herr Janßen macht klar, dass er sich auf keine Diskussionen einlassen möchte und bleibt bei seinem ursprünglichen Antrag.

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag von der SPD-Fraktion abstimmen:

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen:   Ja   7    Nein  0   Enthaltung  0

 

Im Anschluss lässt die Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: