Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die dargestellte Radwegeleitplanung der Hauptachsen in der Stadt Jever im Umsetzungszeitraum 2024 bis 2026 mit den Maßnahmen:

-       Radwegausbau Moorwarfen-Jever

-       Neubau Fahrradabstellanlage am Graftenhaus

-       Ausbau Radweg Wittmunder Straße

-       Beschilderung und Markierung Mühlenstraße-von-Thünen-Ufer-Elisabethufer

-       Beschilderung und Markierung Schützenhofstraße-Bahnhofstraße-Schillerstraße-Wangerländische Straße

wird zur Kenntnis genommen.

 


Herr Atzesdorfer führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Herr Udo Albers merkt an, dass, wenn man die Maßnahmenliste lese, zu der Ansicht gelangen könne, dass die Bäume in Jever in den Himmel wachsen. In den vergangenen Tagesordnungspunkten habe man über viele Kosten gesprochen, so dass man sich fragen müsse, wo das Geld dafür herkommen solle. Aus seiner Sicht gebe es bereits einen Radweg zwischen Jever und Schortens, der ausreichend sei. Auch werde viel über Planungskosten gesprochen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien reine Geldverschwendung. Die Stadt Jever könne sich diese Ausgaben nicht leisten.

 

Herr Oltmanns erwidert, dass finanzielle Gründe für ihn nicht ausschlaggebend seien und nicht als „Totschlagargument“ verwendet werden sollten. Die Stadt Jever habe vor 3 Jahren einen Radfahrplan verabschiedet. Oberstes Ziel dieses Konzeptes sei die Neuaufteilung des Verkehrsraums gewesen. Diesbezüglich sei bis heute noch nichts geschehen und er sehe bisher keinen Ausbau. Ihm fehle bei den genannten Maßnahmen das Thema Oberflächenbeschaffenheit. Herr Oltmanns sieht eine Zeitachse, wonach im Jahr 2024 nichts passiere bzw. umgesetzt werde. Der Radfahrplan, der bis 2030 umgesetzt werden solle, werde damit ad absurdum geführt.

 

Beim interkommunalen Radweg sei bis heute nichts passiert, da man auf die Stadt Schortens warte. Seiner Ansicht nach könne man bereits morgen beginnen, das Begleitgrün neben dem jetzigen Radweg entfernen und dort einen Streifen asphaltieren. Wenn man den Radweg an der Bahnhof- und der Schützenhofstraße nur zusammen mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr planen soll, werde dies nach den Erfahrungen mit der B 210 neu nicht funktionieren. Die Stadt Jever solle selbst etwas machen und nicht warten. Aus seiner Sicht habe man den Radfahrplan faktisch aufgegeben. 50.000,00 Euro für die Radvorrangroute seien zu wenig. Die Enttäuschung über diese Beschlussvorlage sei groß.

 

Bürgermeister Albers weist auf das Spannungsfeld zwischen dem 1. und dem 2. Redner hin. Dem einen seien die Maßnahmen zu teuer und dem anderen zu wenig. Die Verwaltung stehe hinter dieser Beschlussempfehlung, da diese mit Augenmaß sei. Für den interkommunalen Radweg wolle man einen Antrag auf Förderung stellen. Dieses dauere naturgemäß länger, man habe aber eine Umsetzungsperspektive. An der Wittmunder Straße könne der Radweg verbreitert werden. Der jetzige Weg sei zwar erst saniert worden, aber man wolle die Achsen stärken. Man müsse sehen, was machbar und mit wenig Mitteln möglich sei.

 

Herr Udo Albers sieht durch die Maßnahmen nur eine Zunahme des Schilderwaldes. Er erinnert daran, dass es in der Vergangenheit einen Vorschlag gegeben habe, den Ibenweg als Fahrradstraße auszubauen. Bürgermeister Albers erwidert, dass der Arbeitskreis Fahrrad diese Idee geprüft und verworfen habe.

 

Herr Atzesdorfer führt aus, dass die beantragte rote Asphaltierung entlang der Mühlenstraße keinen Sinn mache, da dort bereits Betonsteinpflaster und Klinker mit einer roten Farbgebung verbaut seien. Herr Harjes erwidert, dass es nicht um die Farbe gehe, sondern um eine vernünftige durchgehende Fahrstrecke. Er halte im Übrigen auch nichts davon, alles zu verschildern.

 

Es wird beantragt, das Wort „zustimmend“ aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen. Im übrigen geht es heute nur um eine Kenntnisnahme, da die Einzelmaßnahmen separat im BPA behandelt werden.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über die geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.

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