Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Jever beschließt, die Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Rahrdum – Teilbereich B“ – 3. Änderung wie folgt zu benennen:

 

Die Erschließungsstraße erhält den Namen „Zum Schenumer Rist“.

 

Der genaue Verlauf der Straße ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

 

 


Ratsherr de Neidels teilt mit, er als Rahrdumer erachte die Benennung der Erschließungsstraße mit der Bezeichnung „Zum Schenumer Rist“ als unglücklich und erklärt, dass die neue Kindertagesstätte in Rahrdum errichtet werde. Schenum befinde sich jedoch nicht in Rahrdum, sodass die Bezeichnung für die Erschließungsstraße seiner Ansicht nach irritierend sei. Aus diesem Grund könne er der Straßenbenennung der Erschließungsstraße, die mit der Bezeichnung „Zum Schenumer Rist“ versehen werden solle, nicht zustimmen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: