Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Aufnahme der Funktion „Zugführer“ mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € monatlich und der Funktion „stellvertretender Zugführer“ mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro monatlich in die Satzung der Stadt Jever über die Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung) soll erfolgen.

 

Der Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Jever über Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (Aufwandsentschädigungssatzung) vom 01.Januar 2008 wird mit diesen Änderungen beschlossen.

 

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: