Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die als Anlage im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 123 BauGB in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 

 

 

 

 


Auf Nachfrage des Ratsherrn Albers informiert Frau Hoffmann, dass die Erschließungsbeiträge sowohl Grundstücke in Neubaugebieten als auch für Erschließungsmaßnahmen im bestehenden Stadtgebiet erhoben werden würden. Bei Verkäufen von Baugrundstücken in Neubaugebieten würden diese jedoch durch eine Gesamtkalkulation errechnet, auf die einzelnen Grundstücke umgelegt und anschließend unmittelbar in den Kaufpreis einkalkuliert werden.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: