Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 


Ratsfrau Beckmann führt aus, für den Masterplan existierten durchaus auch unterschiedliche Bezeichnungen, wie beispielsweise „Rahmenplanung“, „Leitplanung“ oder auch Entwicklungsplanung“. Für Jever sei es jedoch der Masterplan, der jährlich fortgeschrieben werde. Sie erklärt weiterhin, dass der Masterplan gar die Bezeichnung „Perspektive Innenstadt“ trage und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Zitat des englischen Philosophen Francis Bacon. Dieser äußerte seinerzeit, wenn die Zukunft eine Perspektive sei, sollte in der Gegenwart damit begonnen werden, sie zu gestalten. Ratsfrau Beckmann betont, dass dieses Zitat passend für die Stadt Jever sei, da auch der Rat der Stadt Jever mit seinen Entscheidungen die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der Stadt Jever gestalte und zum Erhalt der Attraktivität der Stadt Jever beitrage. Sie macht weiterhin deutlich, mit der Fortschreibung des Masterplanes seien insgesamt Investitionen in Höhe von etwa 29 Millionen Euro vorgesehen. Gleichzeitig könne die Stadt Jever durch Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen Fördermittel in Höhe von etwa 15 Millionen Euro generieren. Insgesamt könne die Stadt Jever somit zahlreiche größere Bauvorhaben, wie beispielsweise den Aus- und Umbau der Feuerwache an der Milchstraße, den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte in Rahrdum, die Sanierung der Wallanlagen, die Planung der Radvorrangroute „Jever-Schortens-Sande“ oder auch den Aus- und den Umbau der Paul-Sillus-Schule zu einer Grundschule mit Ganztagsangebot umsetzen. Ratsfrau Beckmann hebt hervor, all diese Maßnahmen hätten zudem eine Gemeinsamkeit. Sie stellten allesamt gute und bedeutende Investitionen in die Zukunft der Stadt Jever als eine lebenswerte, sichere, kinderfreundliche und nachhaltige Stadt dar. Sie teilt abschließend mit, dieser Masterplan und die Fortschreibung dessen sei ein starkes Signal für die zukünftige Entwicklung der Stadt, zugleich jedoch auch eine Verpflichtung, die zahlreichen in dem Masterplan genannten Vorhaben umzusetzen und zu realisieren, um der Bezeichnung „Masterplan“ letztlich auch gerecht zu werden und Perspektiven zu schaffen.

 

Ratsherr Albers möchte wissen, ob die Stadt Jever nunmehr über zwei Masterpläne verfüge, da der ursprüngliche Masterplan eine anderweitige Bezeichnung habe. Ferner erkundigt er sich, aus welchem Grund der Bürgerradweg an der Landesstraße 813 nicht in der Fortschreibung des Masterplanes aufgeführt sei. In den vorherigen Jahren sei der geplante Bürgerradweg an der Landesstraße 813 stets im Masterplan aufgeführt gewesen.

 

Frau Wüllner wirft ein, dass die zur Realisierung des geplanten Bürgerradweges an der Landesstraße 813 beabsichtigten Maßnahmen im kommenden Jahr im Ergebnishaushalt zu berücksichtigen seien, der Masterplan jedoch ausschließlich Investitionsmaßnahmen liste, die den Finanzhaushalt betreffen würden.

 

Ratsherr Albers kündigt an, einen Antrag zu stellen, damit der Lückenschluss des Fahrradweges an der Landesstraße 813 zwischen Sandelermöns und Cleverns, der mit dem Bürgerradweg realisiert werden solle, in den Masterplan aufgenommen werde.

 

Bürgermeister Albers teilt mit, es existiere lediglich dieser vorliegende Masterplan, der jährlich fortgeschrieben werde. Er macht deutlich, dass ein solcher Antrag, wie vom Ratsherrn Albers angekündigt, eine Abkehr von dem bisher praktizierten Verfahren darstelle und erklärt, dass Maßnahmen auch umgesetzt würden, wenn sie nicht im Masterplan gelistet seien, da für diese einzelne politische Beschlüsse vorliegen würden. Dies bestreffe auch den Lückenschluss für den Fahrradweg an der Landesstraße 813 zwischen Sandelermöns und Cleverns. Der Bürgermeister unterstreicht weiterhin die Ausführungen der Frau Wüllner und betont, dass im Masterplan ausschließlich Investitionsmaßnahmen aufgeführt würden, die den Finanzhaushalt betreffen würden. Von diesem seit Jahren etablierten Vorgehen sollte seines Erachtens nicht abgewichen werden. 

 

Ratsfrau Raquet erklärt, ihrer Ansicht nach sei ein Masterplan ein schlüssiges und zusammenhängendes Gesamtkonzept für die Entwicklung einer Stadt oder einer Region. Der sogenannte Masterplan der Stadt Jever sei dagegen jedoch vielmehr eine Auflistung sämtlicher Ausgaben für die zahlreich vorhandenen Einzelkonzepte der Stadt Jever, deren Umsetzung mit der vorliegenden Auflistung lediglich priorisiert werde. Sie bemängelt, dass die zahlreichen Einzelkonzepte, wie beispielsweise das „Innenstadtkonzept“ oder der „Radfahrplan 2021 – 2030“ allesamt unabhängig voneinander betrachtet und umgesetzt würden. Maßnahmen wie der Ersatzneubau der Brückenkonstruktion der Albanistraße würden nunmehr realisiert, ohne dass ein schlüssiges und zusammenhängendes Gesamtkonzept für die künftige Entwicklung der Innenstadt Jevers mit Berücksichtigung der Verkehrsführung vorhanden sei. Auch sei bisher keine Perspektive vorhanden, anhand derer erkennbar werde, wie die Verkehrsführung in der Innenstadt künftig gestaltet werden solle. Ratsfrau Raquet führt abschließend aus, ihres Erachtens nach sollte nunmehr schnellstmöglich ein reeller Masterplan für Jever entwickelt werden, der alle vorhandenen Einzelkonzepte miteinander verbinde und folglich als Gesamtkonzept betrachtet werden könne. Dies stelle vielmehr ein Masterplan dar.

 

Bürgermeister Albers hebt hervor, der Masterplan sei im Jahr 2016 entwickelt und erstmalig seitens des Rates der Stadt Jever durch Beschluss zur Kenntnis genommen worden. Dieser sei seinerzeit gemeinsam mit dem Leitbild der Stadt Jever entstanden und ausschließlich in Zusammenhang mit diesem zu verstehen. Er macht deutlich, dass der Masterplan die faktische Umsetzung von größeren Investitionen für Jever und folglich eine Prioritätenliste darstelle. Ferner solle er dem Rat der Stadt Jever als Übersicht über die in der Zukunft umzusetzenden Maßnahmen dienen, damit dieser über die einzelnen anstehenden Maßnahmen und Projekte bereits frühzeitig informiert sei und Überlegungen anstellen könne, in welchem Umfang die für die Realisierung erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine anderweitige Funktion solle dieser Masterplan aufgrund des bestehenden Leitbildes, welches seinerzeit mit einer intensiven Bürgerbeteiligung entstanden sei, nicht wahrnehmen. Der Bürgermeister führt abschließend aus, dass mit der nunmehr vorliegenden Fortschreibung des Masterplanes bereits frühzeitig darauf hingewiesen werde, dass die zahlreichen größeren Investitionsmaßnahmen ohne eine Darlehensaufnahme nicht mehr realisierbar seien. Dies stelle ein alarmierendes Signal dar, sodass gemeinsam frühzeitig Überlegungen angestellt werden müssten, wie die zahlreichen Maßnahmen weiterhin bewältigt werden könnten.

 

Sodann nimmt der Rat der Stadt Jever die Fortschreibung des Masterplanes für das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.