Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die in der Anlage im Entwurf beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jever wird beschlossen.

 

 


Ratsherr de Neidels zeigt sich erfreut darüber, dass mit der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jever – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Jever – nunmehr die Möglichkeit geschaffen werde, durch Zuschaltung via Videokonferenztechnik an Sitzungen des Rates teilnehmen zu können. Gleichzeitig merkt er jedoch an, dass die Teilnahme an Sitzungen durch die Zuschaltung via Videokonferenztechnik auch zeitnah auf die Fachausschüsse und den Verwaltungsausschuss der Stadt Jever ausgeweitet werden müsse. Auch ein Streamen der jeweiligen Sitzungen – wie es in der Stadt Schortens möglich sei – sollte künftig gestattet werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit erhielten, digital an den jeweiligen Gremiensitzungen teilnehmen zu können. Abschließend betont Ratsherr de Neidels, der jetzige Schritt dürfe nicht der einzige hinsichtlich der Digitalisierung der Ratsarbeit bleiben. Weitere Maßnahmen müssten folgen.

 

Ratsherr Sender spricht sich ausdrücklich gegen die Schaffung der Möglichkeit einer Sitzungsteilnahme per Videokonferenztechnik aus und erklärt, dass bei Einführung der Online-Teilnahme per Videokonferenztechnik mit einem enormen Kostenaufwand zu rechnen sei, da die notwendige Hardware zunächst noch beschafft werden müsse. Weiterhin merkt er an, dass die Hardware nach Anschaffung auch gepflegt, betreut und letztlich auch ausgetauscht werden müsse, wenn sie veraltet sei. Zudem befasse sich der Rat mit Angelegenheiten der Stadtentwicklung Jevers und treffe hierüber bedeutende Entscheidungen. Diese sollten seiner Ansicht nach nicht durch eine digitale Sitzungsteilnahme an eher unpassenden Orten, wie beispielsweise in der eigenen Badewanne, erörtert und beschlossen werden. Ratsherr Sender macht deutlich, wenn die Ratsmitglieder aufgrund einer Krankheit nicht an Sitzungen des Rates teilnehmen könnten, sollten sie auch nicht digital an den jeweiligen Sitzungen teilnehmen. Vielmehr sollten sie sich seines Erachtens sodann auskurieren, um schnellstmöglich wieder zu genesen. Ferner sei die Kinderbetreuung seiner Ansicht nach ebenfalls kein Argument für eine Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik, da die Kinderbetreuung vollste Aufmerksamkeit erfordere. Eine vernünftige und intensive Ratsarbeit sei folglich nicht möglich. Außerdem gibt er zu bedenken, dass die regelmäßige Abwesenheit bzw. Teilnahme an Sitzungen durch Zuschaltung via Videokonferenztechnik wenig Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, die dem einzelnen Ratsmitglied durch die Wahl ihr Mandat erteilt hätten, finde. Abschließend merkt Ratsherr Sender an, dass die Mehrheit des Rates von ihm nicht verlangen dürfe, dass er seine Bild- und Tonrechte abgebe. Er selbst sei mit der Aufzeichnung seiner Person und seiner Wortbeiträge für die Öffentlichkeit nicht einverstanden. Ferner könne im Falle der Video- und Tonaufzeichnung nicht sichergestellt werden, dass durch die Bürgerinnen und Bürger keine weiteren Aufzeichnungen erfolgten, weshalb er dem Beschlussvorschlag ablehnen werde.

 

Ratsfrau Beckmann zeigt sich entsetzt über die Äußerungen des Ratsherrn Sender, dass keine intensive und vernünftige Ratsarbeit möglich sei, wenn zugleich die Kinderbetreuung sichergestellt werden müsse. Eine solche Aussage sei ihres Erachtens äußerst schwierig und riskant. Sie erklärt, die Möglichkeit zur Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik stelle die Zukunft dar. In zahlreichen Kommunen sei dies bereits möglich. Auch Jever müsse sich zukunftsorientiert aufstellen, weshalb die Schaffung der Möglichkeit einer Online-Sitzungsteilnahme nunmehr zeitnah und zwingend umgesetzt werden sollte. Weiterhin hebt Ratsfrau Beckmann hervor, jedes einzelne Ratsmitglied sei eine Vertreterin oder ein Vertreter der Stadt Jever und damit zugleich eine Person des öffentlichen Lebens. Ihrer Ansicht nach würden folglich keinerlei Bild- und Tonrechte des einzelnen Ratsmitgliedes beschnitten, wenn eine Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung via Videokonferenztechnik ermöglicht werde. Außerdem unterstreicht sie die Ausführungen des Ratsherrn de Neidels und merkt an, dass die Teilnahme an Sitzungen durch die Zuschaltung via Videokonferenztechnik zeitnah auf die Fachausschüsse und den Verwaltungsausschuss der Stadt Jever ausgeweitet werden müsse. Auch ein Streamen der jeweiligen Sitzungen sollte künftig gestattet werden, damit beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit erhielten, digital an den jeweiligen Gremiensitzungen teilnehmen zu können.

 

Ratsherr Ultsch wirft ergänzend ein, dass durch die Möglichkeit des Streamens von öffentlichen Gremiensitzungen gegebenenfalls auch vereinzelt Bürgerinnen und Bürger motiviert werden könnten, sich künftig selbst aktiv politisch einzubringen.

 

Ratsherr Theemann erkundigt sich nach der konkreten Umsetzung des Beschlusses, sofern die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme via Videokonferenztechnik vom Rat der Stadt Jever beschlossen werde. Er möchte wissen, ob die erforderliche Hardware bereits beschafft und ab welchem Zeitpunkt konkret die Online-Sitzungsteilnahme möglich sei.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass die Beschaffung der erforderlichen Hardware derzeit vorbereitet werde. Ein entsprechender Ausschreibungsbeschluss sei durch den Verwaltungsausschuss bereits im August 2023 gefasst worden. Angedacht sei, dass zur kommenden Sitzung des Rates der Stadt Jever am 29. Februar 2024 erstmals eine Online-Sitzungsteilnahme möglich sei.

 

Ratsherr Wolken weist abschließend darauf hin, dass die Online-Sitzungsteilnahme zunächst ausschließlich für Sitzungen des Rates der Stadt Jever gelten solle. Diese Entscheidung habe der Rat der Stadt Jever bewusst getroffen, da für die Fachausschüsse und den Verwaltungsausschuss jeweils eine Vertretung des jeweiligen Ausschussmitgliedes entsandt werden könne. Im Übrigen gehe er nicht davon aus, dass durch die Möglichkeit der Online-Sitzungsteilnahme eine Einschränkung von Bild- und Tonrechten erfolge, da jedes einzelne Ratsmitglied als gewählte Volksvertreterin bzw. gewählter Volksvertreter ohnehin eine Person des öffentlichen Lebens sei.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: