Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Steuersatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 460 Prozent festgesetzt. Die Festsetzung soll, wie auch in den Vorjahren, in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erfolgen.

 

 

 


Bürgermeister Albers erklärt, die Entscheidung, die Realsteuerhebesätze in Jever zu erhöhen, sei nicht angenehm, dennoch unausweichlich. Er macht deutlich, dass der Haushaltsentwurf der Stadt Jever für das Jahr 2024 ein deutliches Defizit aufweise, sodass die Stadt Jever ihre Betriebsausgaben nicht mehr decken könne. Auch Projekte, durch deren Umsetzung die Stadt Jever die Attraktivität ihrer Stadt für die Bürgerinnen und Bürger nicht aufrechterhalten könne, seien folglich gefährdet. Der Bürgermeister betont, dass eine Verbesserung der Einnahmesituation daher zwingend erforderlich sei. Aus diesem Grund habe die Verwaltung unter Berücksichtigung der künftigen Haushaltsentwicklung den Vorschlag unterbreitet, die Realsteuern in Jever zu erhöhen. Bei diesem vorliegenden Vorschlag handele es sich nach Ansicht der Verwaltung um eine moderate Erhöhung, die vor dem Hintergrund der Gesamtsituation durchaus als angemessen und ausgewogen angesehen werde. Das Defizit im Ergebnishaushalt könne mit dieser vorgeschlagenen Erhöhung der Realsteuern zwar nicht ausgeglichen werden, dennoch sei die Handlungsfähigkeit der Stadt Jever mit dieser moderaten Erhöhung der Realsteuern weiterhin gewährleistet.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie der Erhöhung der Realsteuern in Jever – mit Ausnahme der Erhöhung der Vergnügungssteuer,  welche nach Ansicht der CDU-Fraktion auch eine Suchtprävention darstelle und unter dem Tagesordnungspunkt 21 der heutigen Sitzung separat beschlossen werden solle – nicht zustimmen. Er hebt hervor, dass die Stadt Jever kein Einnahmeproblem habe, sondern vielmehr ein Ausgabeproblem vorhanden sei und sämtliche Ausgaben künftig verstärkt hinterfragt werden müssten. Aus diesem Grund sei seitens der CDU-Fraktion fraglich, ob einzelne Maßnahmen, deren Umsetzung in den vergangenen Jahren vom Rat der Stadt Jever mehrheitlich beschlossen und von der CDU-Fraktion seinerzeit bereits angezweifelt worden seien, tatsächlich erforderlich gewesen seien. Als Beispiele nennt Ratsherr Dr. Bollmeyer das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen auf den Hauptverkehrsstraßen der Stadt Jever, auf denen das Fahrradfahren ohnehin gestattet sei, die finanzielle Förderung von privaten Stecker-Solar-Geräten (Balkonkraftwerken / Mini-Photovoltaik-Anlagen), die überwiegend ohnehin von den Bürgerinnen und Bürgern angeschafft worden wären, sowie die Anschaffung und Installation eines weiteren Klettergerüstes auf dem Kinderspielplatz „Brookmerlandring“, der auf der Grundlage des seitens des Rates der Stadt Jever in der letzten Wahlperiode einstimmig beschlossenen Konzeptes zur Spielleitplanung erst kürzlich aufgewertet und umgestaltet worden sei. Ferner seien in der Vergangenheit auch zahlreiche von Fachplanerinnen und Fachplanern eruierten Projekte seitens einzelner Fraktionen im Rat der Stadt Jever aufgrund von Bedenken vertagt worden, sodass diese Projekte letztlich kostenintensiver geworden seien. Er führt weiterhin aus, durch die Politik der Bundesregierung, den Krieg in der Ukraine und die Folgen der „Corona-Pandemie“ seien die Kosten in Deutschland ohnehin enorm gestiegen. Sämtliche Lebenshaltungskosten seien gestiegen und würden voraussichtlich noch weiter steigen. Zahlreiche Mieterinnen und Mieter müssten nicht nur höhere Nebenkosten entrichten, sondern seien nunmehr zudem noch mit Mieterhöhungen konfrontiert. Insbesondere ältere Menschen und Familien seien von der derzeitigen Situation besonders betroffen. Sofern diese Personengruppen durch die beabsichtigte Erhöhung der Realsteuerhebesätze noch stärker belastet würden, sei dieses nach Ansicht der CDU-Fraktion wenig gerecht und sozial. Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt des Weiteren, dass auch die Landwirtschaft verstärkt belastet werde. Der Hebesatz der Grundsteuer A solle von derzeit 380 Prozent auf künftig 460 Prozent steigen. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Auseinandersetzung zwischen dem Rat der Stadt Jever und der jeverschen Landwirtschaft bezüglich des Beitrittes der Stadt Jever zur Entwicklungszone der Biosphärenregion „Niedersächsisches Wattenmeer“, aufgrund derer der Brüllmarkt in Jever nicht mehr stattfinde. Diese Auseinandersetzung sei nicht gänzlich beigelegt und die Bundesregierung beabsichtige, die Vergünstigungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu streichen. Gleichzeitig plane die Stadt Jever zusätzlich eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer A. Ratsherr Dr. Bollmeyer merkt zugleich an, dass auch die Gewerbetreibenden in Jever, die durch die beabsichtigte Erhöhung der Gewerbesteuer finanziell stärker belastet würden, meist auch größere Betriebsflächen hätten, sodass diese über die geplante Erhöhung der Grundsteuer B gar doppelt belastet würden. Auch sollte berücksichtigt werden, dass die Gewerbetreibenden das Jahr 2024 bereits hinsichtlich der Kosten kalkuliert hätten und eine Erhöhung der Gewerbesteuer nunmehr sehr überraschend sei. Eine Vorbereitung auf eine mögliche Erhöhung der Realsteuern sei damit ausgeschlossen gewesen. Eine frühzeitigere Debatte um eine mögliche Erhöhung der Realsteuern zum 01. Januar 2024 wäre daher wünschenswert gewesen. Er macht außerdem deutlich, der CDU-Fraktion sei im Rahmen der Haushaltsberatungen mit der Leiterin der Abteilung 2 – Finanzen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement seitens der Verwaltung mitgeteilt worden, dass eine mögliche Erhöhung der Grundsteuer B keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen darstelle, weist jedoch zugleich darauf hin, dass zum 01. Januar 2025 die neue Grundsteuerreform in Deutschland und damit auch in Niedersachsen in Kraft trete, mit der sich die finanzielle Belastung für viele Bürgerinnen und Bürger voraussichtlich weiterhin erhöhe, da sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuererhebung verändere. Ratsherr Dr. Bollmeyer betont, dass sich scheinbar kleinere Kostensteigerungen in der Menge ebenfalls summierten und diese in der Summe letztlich für viele Bürgerinnen und Bürger nicht leistbar seien. Aus diesem Grund lehne die CDU-Fraktion ebenfalls die Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever ab, da sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt abzeichne, dass es sich bei der Einführung einer solchen Steuer lediglich um einen bürokratischen Mehraufwand handele. Er teilt mit, derzeit seien bei der Einführung einer Zweitwohnungssteuer lediglich 29 Steuerpflichtige betroffen. Diese Anzahl verringere sich voraussichtlich noch, wenn die Zweitwohnungssteuer tatsächlich eingeführt werden sollte. Dies belaste den Haushalt der Stadt Jever mehr, als dass er letztlich durch die erzielten Einnahmen entlastet werde. Ratsherr Dr. Bollmeyer informiert zudem, dass sich Rat und Verwaltung der Stadt Jever im Jahr 2018, als die Realsteuern letztmals erhöht worden seien, einig gewesen seien, dass Steuererhöhungen das vorletzte Mittel zur Haushaltskonsolidierung darstellten, bevor Streichungen als letztes Mittel anstehen würden. Im Namen seiner Fraktion appelliert er abschließend an den Rat der Stadt Jever, sich an die seinerzeitige Debatte und den getroffenen Konsens zu erinnern, da Rat und Verwaltung der Stadt Jever mit der jetzigen Haushaltsberatung absehbar in genau diese Situation geraten sei. Die CDU-Fraktion hätte sich – wie bereits im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften angemerkt – einer angemessenen Erhöhung der Realsteuerhebesätze nicht verwehrt, wenn ein gemeinsamer Wille des Rates erkennbar gewesen wäre, gleichzeitig auch Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Dies sei jedoch nicht mehrheitsfähig gewesen. Aus diesem Grund werde die CDU-Fraktion den vorgeschlagenen Realsteuererhöhungen auch nicht zustimmen.

 

Ratsherr Schüdzig erklärt für die Gruppe SWG / FB, dass sie die Erhöhung der Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2024 ebenfalls nicht mittragen werde und führt aus, dass ab dem Jahr 2025 die Grundsteuerreform in Kraft trete. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte aus Sicht der Gruppe SWG / FB keine Erhöhung der Realsteuerhebesätze erfolgen, da die Folgen der Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger derzeit noch nicht absehbar seien. Die Bürgerinnen und Bürger müssten aktuell bereits ausreichend Kostensteigerungen hinnehmen. Die Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel die Energiekosten und die Kosten für Lebensmittel, würden weiterhin steigen. Zudem müssten die Bürgerinnen und Bürger auch die LKW-Maut und die Erhöhung der Kohlenstoffsteuer (CO2-Steuer) hinnehmen. Nunmehr ebenfalls die Realsteuerhebesätze in Jever zu erhöhen, sei inakzeptabel. Er macht deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits zu viele Steuern und Abgaben entrichteten und unterstreicht die Ausführungen des Ratsherrn Dr. Bollmeyer dahingehend, dass auch die Gewerbetreibenden Jevers durch eine kurzfristige Erhöhung der Gewerbesteuer zum 01. Januar 2024 keine Möglichkeiten mehr hätten, auf die Erhöhung der Gewerbesteuer zu reagieren, sodass damit gerechnet werden müsse, dass nunmehr einzelne Gewerbetreibende aufgrund der zusätzlichen Belastung in Form der Gewerbesteuererhöhung ihren Betrieb nicht mehr aufrechterhalten könnten. Ratsherr Schüdzig hebt hervor, die Stadt Jever dürfe neben zahlreichen Entscheidungen des Bundes und des Landes Niedersachsen nicht zusätzlich dazu beitragen, dass Gewerbetreibende ihren Betrieb aufgeben müssten. Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation betont er, dass seitens der Gruppe SWG / FB beantragt worden sei, erneut einen Fremdenverkehrsbeitrag in Jever einzuführen. Eine kostenintensive und rechtssicher ausgearbeitete Satzung sei innerhalb der Verwaltung bereits vorhanden. Sie könnte folglich ohne weitere zusätzlich anfallende Kosten unmittelbar nach Beschluss des Rates der Stadt Jever in Kraft treten. Der Antrag sei jedoch abgelehnt worden, ohne dass eine inhaltliche Befassung mit diesem Antrag zugelassen worden sei. Ratsherr Schüdzig bedauert dieses Vorgehen und merkt an, dass ein solches Vorgehen nicht seinem Verständnis von einer Demokratie entspreche. Er teilt abschließend mit, dass derzeit sämtliche Nachbarkommunen ihre Realsteuerhebesätze erhöhen würden. Aus diesem Grund sollte seines Erachtens insbesondere die Stadt Jever keine Erhöhung der Realsteuerhebesätze vornehmen und Gewerbetreibende vielmehr durch einen niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz dazu animieren, ihren Betrieb nach Jever zu verlegen. Dadurch könnten ebenfalls Mehreinnahmen generiert werden. 

 

Ratsherr Theemann führt aus, Deutschland sei ein Land, das bereits eine hohe Steuerlast vorweise. Aus diesem Grund sei es wenig erfreulich, wenn auch noch die Realsteuerhebesätze in Jever erhöht würden. Die Bürgerinnen und Bürger seien durch die aktuellen Kostensteigerungen und der Inflation bereits finanziell stark belastet. Sofern nunmehr der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht werde, würden neben Eigentümerinnen und Eigentümern von Häusern und Wohnungen auch Mieterinnen und Mieter stärker finanziell belastet, da die Kostensteigerungen unmittelbar an diese über die Nebenkostenabrechnungen weitergegeben würden. Auch die Erhöhung der Gewerbesteuern stelle für die Gewerbetreibenden angesichts der seitens des Bundes beabsichtigten Mehrwertsteuererhöhungen ab 2024 ein falsches Signal dar. Die Gewerbetreibenden müssten vielmehr finanziell entlastet werden. Er hebt weiterhin hervor, dass die Landwirtinnen und Landwirte durch geplante Streichungen des Bundes bei Vergünstigungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge ebenfalls bereits finanziell stärker belastet würden. Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A könne zudem aufgrund der Auseinandersetzung zwischen dem Rat der Stadt Jever und der hiesigen Landwirtschaft bezüglich des Beitrittes der Stadt Jever zur Entwicklungszone der Biosphärenregion „Niedersächsisches Wattenmeer“ zu erneutem Unmut führen. Ratsherr Theemann merkt in diesem Zusammenhang an, die derzeitige Haushaltssituation sei bereits vor Jahren absehbar gewesen. Dennoch seien weiterhin zahlreiche Maßnahmen erfolgt, die nicht zwingend erforderlich gewesen seien. Maßnahmen, um die Einnahmesituation zu verbessern, seien dagegen nicht erfolgt. Über die Optimierung von Arbeitsabläufen oder Prozessen innerhalb der Verwaltung sei ebenfalls zu keinem Zeitpunkt diskutiert worden. Die Digitalisierung stelle beispielsweise eine Chance dar, um Abläufe und Prozesse zu optimieren oder gegebenenfalls auch Personal einzusparen. Seitens der Stadt seien folglich durchaus Einsparpotenziale vorhanden, die jedoch nicht thematisiert und beraten würden. Durch etwaige Einsparmaßnahmen könnten die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Gewerbetreibenden seines Erachtens finanziell entlastet werden. Stattdessen werde dem Rat der Stadt Jever jedoch vorgeschlagen, die Realsteuerhebesätze zu erhöhen. Er betont, bevor die Realsteuerhebesätze erhöht würden, müsse zunächst damit begonnen werden, auch reelle Einsparungen vorzunehmen. Dies erwarte die Stadt durch die beabsichtigte Erhöhung der Realsteuerhebesätze auch von den Bürgerinnen und Bürgern, den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Gewerbetreibenden. Ratsherr Theemann teilt mit, es sei inakzeptabel, von den Bürgerinnen und Bürgern, den Landwirtinnen und Landwirten sowie den Gewerbetreibenden zu erwarten, sich einzuschränken, außer der geplanten Realsteuererhöhungen selbst jedoch keinerlei Versuche zu unternehmen, die Einnahmesituation zu verbessern. Um die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Landwirtinnen und Landwirte und die Gewerbetreibenden finanziell zu entlasten, beantragt er für die FDP-Fraktion abschließend, über die einzelnen vorgeschlagenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze gesondert abzustimmen.

 

Ratsherr Fischer teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie der Erhöhung der Realsteuerhebesätze zustimmen werde und führt aus, diese Entscheidung falle der SPD-Fraktion nicht leicht. Dennoch sei die beabsichtigte moderate Erhöhung der Realsteuerhebesätze unausweichlich, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und notwendige Investitionen finanzieren und realisieren zu können. Er macht ferner deutlich, dass die Erhöhung der Realsteuerhebesätze nicht auf Vorschlag des Rates der Stadt Jever erfolge, sondern die aktuelle weltpolitische Gesamtsituation ursächlich für den Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze sei. Ratsherr Fischer merkt außerdem an, die Bürgerinnen und Bürger würden Klarheit und Transparenz brauchen, die der Rat der Stadt Jever schaffen müsse. Dazu gehöre unweigerlich auch, den Bürgerinnen und Bürgern klar mitzuteilen, dass die Stadt ohne jegliche Erhöhungen der Realsteuerhebesätze nicht auskomme. Dies sei bedauerlicherweise eine Folge der Gesamtsituation in Deutschland, die nicht mehr tragbar sei. Verantwortlich für die Situation im Bund sei nicht der Rat der Stadt Jever. Er betont weiterhin, es sei zudem von enormer Bedeutung, dass kein Aktionismus betrieben werde, sondern für alle eine gleichmäßige Verteilung der finanziellen Belastung erfolge, sodass die finanziellen Lasten zu gleichen Teilen von jeder Bürgerin und jedem Bürger, jeder Landwirtin und jedem Landwirt sowie jeder Gewerbetreibenden und jedem Gewerbetreibenden getragen würden. Dies sei für den Erhalt der Demokratie von essentieller Bedeutung, denn ein Unterschied bei der Verteilung der finanziellen Belastung auf die verschiedenen Personengruppen sei für die Bürgerinnen und Bürger dagegen nur schwer nachvollziehbar. Ratsherr Fischer hebt des Weiteren hervor, diese Klarheit und Ehrlichkeit hätten die Bürgerinnen und Bürger verdient, auch wenn der Rat der Stadt Jever – wie in diesem Fall – eine Entscheidung über weniger angenehme und erfreuliche Maßnahmen treffen müsse. Er wiederholt, realistisch betrachtet sei die Erhöhung der Realsteuerhebesätze unausweichlich. Aus diesem Grund sollte der Rat der Stadt Jever nun vielmehr zusammenstehen und diese Entscheidung gemeinsam mittragen anstatt nunmehr erneut eine Debatte über Einsparpotenziale zu entfachen. Auch einzelne Einsparmaßnahmen könnten den defizitären Haushaltsentwurf aktuell nicht ausgleichen. Abschließend erklärt Ratsherr Fischer, die Stadt Jever habe aktuell die Folgen des Krieges in der Ukraine und die Folgen der „Corona-Pandemie“ zu bewältigen. Diese belasteten den Haushalt der Stadt Jever ungemein. Die Verwaltung habe bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2024 gute Arbeit geleistet. Die Erhöhung der Realsteuerhebesätze sei unumgänglich und aufgrund der vorangegangenen Krisen sowie den Entscheidungen des Bundes und des Landes Niedersachsen erforderlich. Dies müsse den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden der Stadt Jever verdeutlicht werden. Die SPD-Fraktion stehe für Klarheit, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit. Aus diesem Grund werde sie der Erhöhung der Realsteuerhebesätze in Jever – auch wenn es sich um keine leichte Entscheidung handele – zustimmen.  

 

Ratsherr Oltmanns wirft ein, Aufgabe des Rates der Stadt Jever sei es unter anderem, die Stadt weiterhin funktionsfähig zu erhalten und erklärt, hierfür sei es zwingend erforderlich, dass die Verwaltung handlungsfähig bleibe. Bezugnehmend auf die Äußerungen des Ratsherrn Schüdzig, Gewerbetreibende vielmehr durch einen niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz dazu zu animieren, ihren Betrieb nach Jever zu verlegen, merkt er an, dass die Stadt Jever derzeit über keine weiteren freien Gewerbeflächen verfüge, auf denen sich neue Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Richtig sei zwar weiterhin, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Erhöhung der Realsteuerhebesätze in Jever finanziell stärker belastet würden, jedoch hätten die Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflation in den letzten Jahren auch einen Inflationsausgleich in Form von Tariferhöhungen oder finanziellen Unterstützungen durch den Bund erhalten. Außerdem seien ebenfalls Rentenerhöhungen und Pensionsangleichungen erfolgt. Ratsherr Oltmanns bemängelt ferner, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Gruppe SWG / FB lediglich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Jever ein Inflationsausgleich für die vergangenen Jahre nicht zugestanden werde. Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass die Stadt Jever trotz der Krisen weiterhin ihre Pflichtaufgaben, wie beispielsweise den Aus- und Umbau der Feuerwache an der Milchstraße, den Aus- und Umbau der Paul-Sillus-Schule zu einer Grundschule mit Ganztagsangebot oder den Bau einer weiteren Kindertagesstätte, erfülle. Neben diesen Maßnahmen müssten auch bestehende Liegenschaften weiterhin unterhalten werden. Auch die Maßnahmen seien von der Inflation betroffen und letztlich kostenintensiver geworden. Zudem habe das Personal der Stadt Jever ebenfalls von der Anfang des Jahres 2023 getroffenen Tarifeinigung profitieren können und erhalte künftig mehr Gehalt. Er macht deutlich, dass all diese Maßnahmen sowie das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig weiter finanziert und gezahlt werden müssten. Dies könne ohne zusätzliche finanzielle Mittel, die unter anderem auch durch eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze generiert werden könnten, nicht kompensiert werden. Die moderate Erhöhung der Realsteuersätze daher abzulehnen, sei nicht akzeptabel und führe letztlich zur Handlungsunfähigkeit der Stadt Jever. Ratsherr Oltmanns betont außerdem, sämtliche Kommunen hätten derzeit finanzielle Schwierigkeiten, nahezu alle seien mit Erhöhungen der Realsteuerhebesätze konfrontiert. Im Vergleich zu den vorgeschlagenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze in den übrigen kreisangehörigen Kommunen sei die seitens der Verwaltung der Stadt Jever vorgeschlagene Erhöhung dagegen durchaus angemessen und ausgewogen. Zudem weist er darauf hin, dass seitens der CDU-Fraktion in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften keinerlei Einsparvorschläge unterbreitet worden seien. Auch ein etwaiger Gesprächsvorschlag, gemeinsam über Einsparmöglichkeiten zu beraten, sei unterblieben. Ratsherr Oltmanns hebt abschließend hervor, auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sei über die Erhöhung der Realsteuerhebesätze wenig erfreut, dennoch sei sie für den Erhalt der Funktions- und Handlungsfähigkeit der Stadt Jever aus den genannten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt unabwendbar, weshalb sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls zustimmen werde.

 

Ratsherr Ultsch entgegnet, im Namen der CDU-Fraktion habe er den übrigen Parteien und der Gruppe in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften das Angebot unterbreitet, fraktionsübergreifend über Einsparmaßnahmen zu beraten. Er unterstreicht die Ausführungen des Ratsherrn Dr. Bollmeyer dahingehend, dass sich die CDU-Fraktion einer moderaten Erhöhung der Realsteuerhebesätze nicht verwehrt hätte, wenn vorab ein gemeinsamer Wille des Rates erkennbar gewesen wäre, neben der Erhöhung der Realsteuerhebesätze in Jever gleichzeitig auch Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Eine Beratung über Einsparmaßnahmen hätte jedoch in einem ersten Schritt erfolgen müssen.

 

Ratsfrau Beckmann stimmt den Ausführungen des Ratsherrn Ultsch dahingehend zu, dass er vorgeschlagen habe, sich bezüglich des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2024 fraktionsintern zusammenzusetzen. Ein entsprechendes Angebot sei jedoch nicht unterbreitet worden. Etwaige anderweitige Äußerungen seien ihrer Ansicht nach nicht angemessen und wenig hilfreich. Sie widerspricht ebenfalls den Äußerungen, dass jeglicher Wille, Einsparmaßnahmen vorzunehmen, verwehrt werde und betont, dass seitens der Verwaltung bereits verwaltungsintern drei größere Diskussionsrunden stattgefunden hätten, in denen letztlich jeweils einzelne Maßnahme aus Kostengründen aus dem Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 gestrichen worden seien. Die öffentliche Darstellung der CDU-Fraktion sei daher ihres Erachtens falsch und wenig demokratiefördernd. Ratsfrau Beckmann wirft abschließend bezugnehmend auf die stets wiederkehrenden Äußerungen, die Anschaffung von Pop-ups sei nicht erforderlich gewesen, ein, dass die Anschaffung durchaus lohnenswert gewesen sei. Dies sei auch daran erkennbar, dass diese nahezu täglich sehr gut in Anspruch genommen würden.

 

Ratsherr Ultsch widerspricht, nachdem er in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften für die CDU-Fraktion den Vorschlag unterbreitet habe, fraktionsübergreifend über Einsparmaßnahmen zu beraten, habe er auf Nachfrage den Einsparvorschlag gemacht, die Stelle der Klimaschutzmanagerin / des Klimaschutzmanagers zu streichen. Dadurch könnten bereits im Ergebnishaushalt erhebliche Einsparungen erzielt werden.

 

Sodann bittet der Ratsvorsitzende um Abstimmung über den seitens des Ratsherrn Theemann für die FDP-Fraktion gestellten Antrag, gesondert über die einzelnen vorgeschlagenen Erhöhungen der Realsteuerhebesätze abzustimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:  Ja 15   Nein 11   Enthaltung 2

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann:

 

Der Steuersatz für die Grundsteuer A wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 460 Prozent festgesetzt. Die Festsetzung soll, wie auch in den Vorjahren, in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erfolgen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:  Ja 16   Nein 12   Enthaltung 0

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt Jever:

 

Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 460 Prozent festgesetzt. Die Festsetzung soll, wie auch in den Vorjahren, in der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 erfolgen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:  Ja 16   Nein 12   Enthaltung 0

 

Abschließend beschließt der Rat der Stadt Jever: