Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Jever betreibt die Einziehung des Verbindungsweges „Ingo-Padd“ (Flur 17, Teile der Flurstücke 60/10 und 60/11 an deren südliche Grundstückgrenze, Gemarkung Jever) gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Die zeichnerische Darstellung der einzuziehenden Bereiche ist Bestandteil dieses Beschlusses. Zunächst wird die Absicht der Einziehung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG ortsüblich bekannt-gemacht.

 

 


Die Vorsitzende lässt  ohne weitere Diskussion über die Beschlussempfehlung abstimmen.