Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 82 „Schützenhofstraße/Stettiner Straße" mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung (Veröffentlichungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


 

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung und erteilt ihm das Wort.

 

Herr Weydringer stellt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB anhand der dieser Niederschrift beigefügten  Präsentation zum Thema Bebauungsplan Nr. 82 „Schützenhofstraße/Stettiner Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften, vor.

 

Anhand eines Ausschnittes zeigt er die Lage und Übersicht des geplanten Gebietes auf.

 

Bezüglich der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung erklärt er, dass von Seiten der Bürger/innen weder Anregungen noch Hinweise zur Planung eingegangen seien. Von 11 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seien Stellungnahmen eingegangen; 5 davon enthielten Hinweise bzw. Anregungen. Er benennt die Hinweise, sehe aber grundsätzlich keinen größeren Handlungsbedarf und tendiere nunmehr dazu, den Bebauungsplan öffentlich auszulegen.

 

Herr Udo Albers möchte wissen, warum ein Bodendenkmal im Flächennutzungsplan nördlich der Schenumer Straße eingezeichnet sei und um was für eines es sich handele Herr Atzesdorfer erklärt, dass es außerhalb des Plangebietes läge und sich um eine künstliche Bodenerhöhung, einer sog. Wurt, handeln könne. Diese wären als Bodendenkmal auch geschützt, wenn sie oberflächlich nicht mehr wahrnehmbar sind. Er werde dieses aber mit der Denkmalbehörde des Landkreises Friesland besprechen.

 

Mitteilung der Verwaltung:

 

Nach Rücksprache mit Herrn Tönnies von der Denkmalbehörde des Landkreises Friesland handelt es sich bei den Bodendenkmälern um Gehöftwurten, die teilweise bereits abgetragen seien.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass das Ergebnis der Verkehrszählung an der Schützenhofstraße seiner Meinung nach veraltet sei. Er empfiehlt, eine aktuelle Messung mit dem städtischen Verkehrsmessgerät durchzuführen, um aktuelle Werte zu erhalten. Herr Weydringer erwidert, dass Messungen durch das Land Niedersachsen im Jahr 2021 veranlasst worden seien und es sich somit um aktuelle Zahlen handele.

 

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.