Sitzung: 31.01.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0620/2021-2026
Beschlussvorschlag:
1.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt
Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den
während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.
1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
2.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt
Jever beschließt die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 82
„Schützenhofstraße/Stettiner Straße" mit örtlichen Bauvorschriften nebst
Begründung (Veröffentlichungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem
Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung und
erteilt ihm das Wort.
Herr Weydringer stellt die
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der TÖB
gem. § 4 Abs. 1 BauGB anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Thema Bebauungsplan Nr. 82
„Schützenhofstraße/Stettiner Str.“ mit örtlichen Bauvorschriften, vor.
Anhand eines
Ausschnittes zeigt er die Lage und Übersicht des geplanten Gebietes auf.
Bezüglich der
Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung erklärt er, dass von Seiten
der Bürger/innen weder Anregungen noch Hinweise zur Planung eingegangen seien.
Von 11 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seien Stellungnahmen
eingegangen; 5 davon enthielten Hinweise bzw. Anregungen. Er benennt die
Hinweise, sehe aber grundsätzlich keinen größeren Handlungsbedarf und tendiere
nunmehr dazu, den Bebauungsplan öffentlich auszulegen.
Herr Udo Albers möchte wissen,
warum ein Bodendenkmal im Flächennutzungsplan nördlich der Schenumer Straße
eingezeichnet sei und um was für eines es sich handele Herr Atzesdorfer
erklärt, dass es außerhalb des Plangebietes läge und sich um eine künstliche
Bodenerhöhung, einer sog. Wurt, handeln könne. Diese wären als Bodendenkmal
auch geschützt, wenn sie oberflächlich nicht mehr wahrnehmbar sind. Er
werde dieses aber mit der Denkmalbehörde des Landkreises Friesland besprechen.
Mitteilung der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit
Herrn Tönnies von der Denkmalbehörde des Landkreises Friesland handelt es sich
bei den Bodendenkmälern um Gehöftwurten, die teilweise bereits abgetragen
seien.
Herr Udo Albers weist darauf hin,
dass das Ergebnis der Verkehrszählung an der Schützenhofstraße seiner Meinung
nach veraltet sei. Er empfiehlt, eine aktuelle Messung mit dem
städtischen Verkehrsmessgerät durchzuführen, um aktuelle Werte zu erhalten. Herr
Weydringer erwidert, dass Messungen durch das Land Niedersachsen im Jahr
2021 veranlasst worden seien und es sich somit um aktuelle Zahlen handele.
Die Vorsitzende lässt sodann über
die Beschlussempfehlung abstimmen.