Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete bestehende Behindertenparkplätze in Parkplätze mit der Beschilderung „Schwerbehinderte“ umzuwandeln.

 

 


Herr Schwarz geht auf den Antrag der CDU-Fraktion auf Ausweisung von Parkplätzen für einfach gehbehinderte Menschen ein. Anhand einer Power-Point-Präsentation demonstriert er die bereits vorhandenen Behindertenparkplätze. Er erklärt, dass die mit dem Rollstuhl beschilderten Plätze ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Parkausweises nutzbar seien. Herr Schwarz begründet, weshalb die Verwaltung von einer Beschilderung „mit Ausweis“ abrät und vielmehr empfiehlt, geeignete Parkplätze mit der Beschilderung „Parkplatz für Gehbehinderte“ zu kennzeichnen. Ferner informiert er, dass in der Bahnhofstraße gegenüber des Restaurants Tsingtau bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens des Landkreises Friesland bestehe, die dortige Beschilderung aufzuheben. Der Bauhof sei schon damit beauftragt worden, eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Eine Beschilderung mit dem Zusatz „für Schwerbehinderte“ gebe es beispielsweise bereits vor der Firma Hanschen in der Mühlenstraße. Diese Beschilderung sei zwar keine Garantie, erhöhe aber die Chance für einen freien Platz in der unmittelbaren Nähe z.B. eines Sanitätshauses für den betroffenen Personenkreis. Herr Schwarz führt weiter aus, dass die Verwaltung die über die gesamte Stadt verteilten Behindertenparkplätze prüfen werde, welche für eine derartige Beschilderung in Frage kommen (z.B. vor der Tourist-Information einen Parkplatz für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer belassen und einen Parkplatz für Gehbehinderte einrichten). Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass diese Beschilderung kein amtliches Zusatzzeichen sei und auch von Personen ohne Ausweis genutzt werden könnten. Eine Kontrolle oder Ahndung sei nur im Rahmen einer ggfs. bestehenden Parkgebührenpflicht möglich. Dem Landkreis Friesland und der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland seien diesbezüglich allerdings keine nennenswerten Probleme in anderen Kommunen auf der ostfriesischen Halbinsel mit derartigen Beschilderungen bekannt.

 

Herr Schüdzig findet den Vorschlag der CDU-Fraktion sehr gut. Er widerspricht jedoch, dass Kontrollen durchaus möglich seien, da der orangefarbene Ausweis ausgelegt werden müsse.

Frau Haartje-Graalfs erläutert die Voraussetzungen für den Erwerb eines orangefarbenen Parkausweises und stellt klar, dass eine Beschilderung für Schwerbehinderte unabhängig vom Vorliegen eines Parkausweises angedacht sei. Auch sie begrüßt den Vorschlag der CDU-Fraktion. Sie glaubt, dass die Beschilderung Unberechtigte abschrecken werde, dort zu parken.

 

Herr Schwarz will wissen, ob eine Gebührenpflicht oder -befreiung seitens der Politik gewünscht sei.

 

Frau Raquet sieht wie die übrigen Ausschussmitglieder von einer Gebührenpflicht aufgrund der Entfernung zum Parkscheinautomaten ab.

 

Herr Meile erkundigt sich, ob die Nutzung der Behindertenparkplätze zeitlich eingeschränkt werden soll.

 

Herr Schüdzig informiert, dass er als Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises keine Parkgebühren zahlen müsse und seine Parkdauer unbegrenzt sei.

  

Herr de Neidels ergänzt, dass tatsächlich nur der soziale Druck Unberechtigte davon abhalten könne, die Behindertenparkplätze zu nutzen und stellt einen Vergleich zu Frauenparkplätzen her.

  

Frau Jenny Remmers sieht wie Frau Haartje-Graalfs kein großes Problem darin, dass Unbefugte die Schwerbehindertenparkplätze nutzen könnten.

 

Frau Raquet ist anderer Meinung. Ihren Ausführungen zufolge stellen sich auch viele Unberechtigte ungeachtet der Beschilderung auf Behindertenparkplätze. Frau Raquet möchte wissen, ob es eine Erhebung über die freibleibenden Behindertenparkplätze in der Stadt gebe.

 

Herr Schwarz antwortet, dass es eine allgemeine Erhebung über Parkplätze, nicht jedoch explizit für Schwerbehindertenparkplätze gebe. Seiner Einschätzung nach stehe aber immer eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen stundenlang zur Verfügung. Herr Schwarz meint, dass es immer einige wenige geben werde, die sich nicht von Schildern abhalten ließen.

 

Herrn Schüdzig gefällt die Formulierung „für einfach gehbehinderte Menschen“ im Beschlussvorschlag nicht und schlägt „für gehbehinderte Menschen“ vor.

 

Frau Haartje-Graalfs will die Formulierung noch allgemeiner halten und empfiehlt die Bezeichnung „Schwerbehinderte“.

 

Herr Janßen vertraut den Aussagen der Fachleute und befürwortet den Beschlussvorschlag. Ferner schlägt er vor, nach zwei Jahren erneut zu prüfen, ob sich die Beschilderung bewährt habe.

 

Im Einvernehmen mit den übrigen Ausschussmitgliedern lässt der stellvertretende Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag wie folgt abstimmen: