Sitzung: 08.02.2024 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Freizeit, Sicherheit und Ordnung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0639/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, geeignete bestehende Behindertenparkplätze in
Parkplätze mit der Beschilderung „Schwerbehinderte“ umzuwandeln.
Herr Schwarz geht auf den Antrag der CDU-Fraktion auf
Ausweisung von Parkplätzen für einfach gehbehinderte Menschen ein. Anhand einer
Power-Point-Präsentation demonstriert er die bereits vorhandenen
Behindertenparkplätze. Er erklärt, dass die mit dem Rollstuhl beschilderten
Plätze ausschließlich für Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Parkausweises
nutzbar seien. Herr Schwarz begründet, weshalb die Verwaltung von einer
Beschilderung „mit Ausweis“ abrät und vielmehr empfiehlt, geeignete Parkplätze
mit der Beschilderung „Parkplatz für Gehbehinderte“ zu kennzeichnen. Ferner
informiert er, dass in der Bahnhofstraße gegenüber des Restaurants Tsingtau
bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung seitens des Landkreises Friesland
bestehe, die dortige Beschilderung aufzuheben. Der Bauhof sei schon damit
beauftragt worden, eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Eine
Beschilderung mit dem Zusatz „für Schwerbehinderte“ gebe es beispielsweise
bereits vor der Firma Hanschen in der Mühlenstraße. Diese Beschilderung sei
zwar keine Garantie, erhöhe aber die Chance für einen freien Platz in der
unmittelbaren Nähe z.B. eines Sanitätshauses für den betroffenen Personenkreis.
Herr Schwarz führt weiter aus, dass die Verwaltung die über die gesamte Stadt
verteilten Behindertenparkplätze prüfen werde, welche für eine derartige
Beschilderung in Frage kommen (z.B. vor der Tourist-Information einen Parkplatz
für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer belassen und einen Parkplatz für
Gehbehinderte einrichten). Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass diese
Beschilderung kein amtliches Zusatzzeichen sei und auch von Personen ohne
Ausweis genutzt werden könnten. Eine Kontrolle oder Ahndung sei nur im Rahmen
einer ggfs. bestehenden Parkgebührenpflicht möglich. Dem Landkreis Friesland
und der Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland seien diesbezüglich
allerdings keine nennenswerten Probleme in anderen Kommunen auf der
ostfriesischen Halbinsel mit derartigen Beschilderungen bekannt.
Herr
Schüdzig findet den
Vorschlag der CDU-Fraktion sehr gut. Er widerspricht jedoch, dass Kontrollen
durchaus möglich seien, da der orangefarbene Ausweis ausgelegt werden müsse.
Frau
Haartje-Graalfs erläutert
die Voraussetzungen für den Erwerb eines orangefarbenen Parkausweises und
stellt klar, dass eine Beschilderung für Schwerbehinderte unabhängig vom
Vorliegen eines Parkausweises angedacht sei. Auch sie begrüßt den Vorschlag der
CDU-Fraktion. Sie glaubt, dass die Beschilderung Unberechtigte abschrecken
werde, dort zu parken.
Herr
Schwarz will wissen, ob
eine Gebührenpflicht oder -befreiung seitens der Politik gewünscht sei.
Frau
Raquet sieht wie die
übrigen Ausschussmitglieder von einer Gebührenpflicht aufgrund der Entfernung
zum Parkscheinautomaten ab.
Herr
Meile erkundigt sich, ob
die Nutzung der Behindertenparkplätze zeitlich eingeschränkt werden soll.
Herr
Schüdzig informiert, dass
er als Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises keine Parkgebühren zahlen
müsse und seine Parkdauer unbegrenzt sei.
Herr
de Neidels ergänzt, dass
tatsächlich nur der soziale Druck Unberechtigte davon abhalten könne, die
Behindertenparkplätze zu nutzen und stellt einen Vergleich zu Frauenparkplätzen
her.
Frau
Jenny Remmers sieht wie Frau Haartje-Graalfs kein großes
Problem darin, dass Unbefugte die Schwerbehindertenparkplätze nutzen könnten.
Frau
Raquet ist anderer Meinung.
Ihren Ausführungen zufolge stellen sich auch viele Unberechtigte ungeachtet der
Beschilderung auf Behindertenparkplätze. Frau Raquet möchte wissen, ob es eine
Erhebung über die freibleibenden Behindertenparkplätze in der Stadt gebe.
Herr
Schwarz antwortet, dass es
eine allgemeine Erhebung über Parkplätze, nicht jedoch explizit für
Schwerbehindertenparkplätze gebe. Seiner Einschätzung nach stehe aber immer
eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen stundenlang zur Verfügung.
Herr Schwarz meint, dass es immer einige wenige geben werde, die sich nicht von
Schildern abhalten ließen.
Herrn
Schüdzig gefällt die
Formulierung „für einfach gehbehinderte Menschen“ im Beschlussvorschlag nicht
und schlägt „für gehbehinderte Menschen“ vor.
Frau
Haartje-Graalfs will die
Formulierung noch allgemeiner halten und empfiehlt die Bezeichnung
„Schwerbehinderte“.
Herr
Janßen vertraut den
Aussagen der Fachleute und
befürwortet den Beschlussvorschlag. Ferner schlägt er vor, nach zwei Jahren
erneut zu prüfen, ob sich die Beschilderung bewährt habe.
Im Einvernehmen mit den übrigen
Ausschussmitgliedern lässt der
stellvertretende Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag wie
folgt abstimmen: