Der Vorsitzende teilt mit, dass in den aktuell geltenden Leitlinien für mitgestaltende Bürgerbeteiligung in der Stadt Jever festgelegt sei, die Zusammensetzung des Gremiums alle zweieinhalb Jahre zu ändern, um möglichst vielen Bürger*innen die Möglichkeit geben zu können, im Arbeitskreis aktiv zu sein. Er bittet die Mitglieder um Stellungnahme, ob die Amtszeit von derzeit zweieinhalb Jahren vielleicht ausgeweitet und die Richtlinie entsprechend angepasst werden solle. Darüber hinaus müsse möglicherweise auch die Funktion des Arbeitskreises überdacht werden, da dieser derzeit über nur wenig Gestaltungsspielraum verfüge.

 

Herr Ultsch merkt an, dass zweieinhalb Jahre nur wenig Zeit sei, um die Abläufe kennenzulernen und sich adäquat einbringen zu können und schlägt daher vor, die Amtszeit auf vier Jahre auszuweiten.

 

Herr Meins entgegnet, die Amtszeit der Arbeitskreismitglieder sei an der Wahlperiode des Rates der Stadt Jever gekoppelt. Der Rat könne nur für seine Wahlperiode und nicht für die Zeit darüber hinaus über die Besetzung des Arbeitskreises entscheiden.

 

Frau Schmidt teilt mit, dass nach aktuell geltender Leitlinie ein Arbeitskreismitglied nicht wiedergewählt werden könne.

 

Herr Meins teilt mit, dass die Besetzung des Arbeitskreises per Losentscheid erfolge und sich die Bewerbungen der potenziellen Arbeitskreismitglieder in den letzten Jahren auf eine geringe Anzahl beschränkt habe, sodass bei erneuter Bewerbung eine nochmalige Mitgliedschaft im Arbeitskreis nicht unwahrscheinlich sei.

 

Herr Hamacher betont, es sei wichtig, über die Gesamtkonzeption nachzudenken. Derzeit beschränke sich die Beteiligung des Arbeitskreises auf die Beratung über die Vorhabenliste. Er regt an, Zwischeninformationen über bevorstehende Bürgerbeteiligungsverfahren per Mail an die Mitglieder zu versenden sowie regelmäßig einen aktuellen Sachstand zu den vom Arbeitskreis vorgebrachten Vorschlägen zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung. Er sehe weder von Seiten der Verwaltung noch von Seiten des Rates der Stadt Jever, den Willen, Bürgerbeteiligung zu stärken.

 

Herr Schneider stimmt Herrn Hamacher zu und merkt an, es müsse in der Verwaltung klar geregelt sein, wer die vom Arbeitskreis vorgebrachten Vorschläge im Nachgang an die Sitzungen prüfe.

 

Herr Jaskulska regt an, den Sitzungsturnus des Arbeitskreises zu erhöhen und die Mitglieder regelmäßig über die Bürgerbeteiligungsverfahren zu informieren, damit sich diese besser vorbereiten könnten.

 

Herr Ultsch schlägt vor, künftig in den Sitzungen des Arbeitskreises vermehrt darüber zu beraten, wie Bürgerbeteiligungsverfahren verbessert werden könnten und welche Maßnahmen die Teilnahme der Mitbürger*innen erhöhen könnten.

 

Frau Thomßen spricht sich ebenfalls für die Verlängerung der Amtszeit der Arbeitskreismitglieder aus und betont, es sei wichtig, dem Arbeitskreis die Möglichkeit zu geben, ihre Ideen und Vorschläge zu bevorstehenden bzw. zu möglichen Bürgerbeteiligungsverfahren einzubringen. Sie schlägt vor, dass der Arbeitskreis die Bürgerbeteiligungsverfahren stärker begleite und künftig alle drei Monate tage, um bevorstehende sowie erfolgte Bürgerbeteiligungen besser vor- bzw. nachbesprechen zu können. Außerdem regt sie an, die Arbeitskreismitglieder auch zu Bürgerbeteiligungen einzuladen, von denen sie thematisch nicht konkret betroffen seien.

 

Der Vorsitzende stimmt den Mitgliedern zu und versichert, zukünftig die Sitzungen häufiger stattfinden zu lassen und die Arbeitskreismitglieder insgesamt besser zu informieren. Gleichzeitig merkt er jedoch an, dass es nicht immer sinnvoll sei, die Arbeitskreismitglieder zu jeder Veranstaltung einzuladen wie beispielsweise zu Anliegerinformationsveranstaltungen.

 

Herr Schneider bittet darum, sich verbindlich auf einen festen Monat für das Anberaumen einer Sitzung zu einigen, um eine Regelmäßigkeit sicherstellen zu können.

 

Frau Thomßen verlässt die Sitzung um 19:53 Uhr.

 

Herr Jaskulska spricht sich dafür aus, erst einmal alle vier Monate zu tagen.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, der Arbeitskreis solle künftig mindestens dreimal pro Jahr tagen und die Leitlinien hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Zusammensetzung angepasst werden. Der Entwurf der Leitlinien solle sodann voraussichtlich im April 2024 zwecks Abstimmung per Mail an den Arbeitskreis gesendet werden, sodass dieser dem Rat der Stadt Jever im Mai 2024 zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden könne.