Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an die Ausschussmitglieder oder die Verwaltung zur richten.

 

Hiervon wird von mehreren Bürgerinnen und Bürgern Gebrauch gemacht.

 

Anschließend eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder.