Herr Hagestedt teilt mit, dass bezüglich durch das Baugesetzbuch geänderte Bauleitverfahren zukünftig digital veröffentlicht und digital zur Verfügung gestellt werden müsse. Aus diesem Anlass habe die Verwaltung den Internetauftritt neugestaltet. Er erklärt anhand einer Live-Performance, wie man auf der Internetseite der Stadt Jever auf die betreffende Seite gelangt. Zunächst erklärt er den Reiter Bauen & Wirtschaft. Dort könne man auf das Icon Bauleitplanung klicken. Nun öffnet sich eine Seite mit 3 unterschiedlichen Icons. Je nach Auswahl, habe man die Möglichkeit zwischen Bebauungspläne, Flächennutzungsplan und aktuelle Verfahren auszuwählen. Unter dem Icon Bebauungspläne, befinden sich sämtliche Bebauungspläne der Stadt Jever. Diese sind untergliedert in Cleverns, Rahrdum, Sandel/Sandelermöns, Moorwarfen und Jever. Durch Anklicken des gewünschten Ortes, öffnet sich eine neue Seite, in der sämtliche bestehende Bebauungspläne für die jeweilige Ortsteile hinterlegt worden sind. Bei Auswahl des Flächennutzungsplanes, hat man die Möglichkeit den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2009 nebst Berichtigungen und Änderungen einzusehen. Bei den aktuellen Verfahren, sind die Bekanntmachungen von laufenden Verfahren hinterlegt. Hier habe man die Option eine Stellungnahme einzureichen. Das Onlineformular beinhaltet ein anonymisierten Verfahren. Herr Atzesdorfer ergänzt dahingehend, dass bei der Anmeldung sehr wohl ein Name hinterlegt werden müsse, damit auch eine Rückmeldung erfolgen könne. Im Abwägungsverfahren, werde der Name jedoch anonym bleiben und lediglich durch einen Platzhalter „Bürger 1, Bürger 2“ etc. ersetzt.

 

Herr Bollmeyer empfindet den Neuauftritt im Internet als gelungen, wünsche sich aber für den Laien, ein Angebot auf der Startseite, um die Rubrik einfacher zu finden. Herr Harjes widerspricht, denn nicht alles könne auf der Startseite Platz finden, da auch dieser begrenzt sei. Die Startseite könne ansonsten überfüllt und unübersichtlich wirken.

 

Herr Theemann empfindet den Neuauftritt ebenfalls als gelungen und er könne sich gut vorstellen, dass die Presse den Neuauftritt an die Bürger/Innen übermitteln könne, damit diese auch in Kenntnis gesetzt werden.

 

Herr Hartwig schlägt vor, einen Hinweis für eine begrenzte Zeit auf der Startseite zu hinterlegen.

 

Herr Hagestedt teilt mit, dass neben der digitalen Bereitstellung die analoge Bekanntmachung weiterhin in den Informationskästen der Stadt aushänge und Unterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus den Bürger/Innen zur Verfügung gestellt werden.