Sitzung: 04.03.2024 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0594/2021-2026
Beschlussvorschlag:
a)
Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Jever in der Fassung vom 27.04.2023 wird
gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
b)
Für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung
gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.
c) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 5.374.621,57 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 4.059,70 € der zweckgebundenen Rücklage entnommen und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 5.378.681,27 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
d)
Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 776.139,47 € wird der
außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.
Die Vorsitzende lässt ohne weitere Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen.