Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Jahresabschluss 2017 der Stadt Jever in der Fassung vom 27.04.2023 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

b) Für das Haushaltsjahr 2017 wird dem Bürgermeister Herrn Albers die Entlastung gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG erteilt.

 

c) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 5.374.621,57 € wird mit dem auf die vorhandenen Stiftungen entfallenden Teilbetrag von 4.059,70 € der zweckgebundenen Rücklage entnommen und mit dem verbleibenden Restbetrag in Höhe von 5.378.681,27 € der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 

d) Das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 776.139,47 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

 

 

 

 


VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.

 

Die Vorsitzende lässt ohne weitere Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen.