Sitzung: 04.03.2024 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0660/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Die
Regelungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur
Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sollen für alle noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse und
Konsolidierungsberichte ab sofort Anwendung finden.
VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.
Die Vorsitzende erkundigt sich, welche Änderungen das “Niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)“ für die Stadt Jever bedeuten würde.
VA Jones erklärt, dass durch das neue Gesetz die
Möglichkeit geboten würde auf Anhänge zu verzichten. Darüber hinaus sei es
möglich auf Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen nach §52 Abs.3
KomHKVO, den konsolidierten Gesamtabschluss und eine Kapitalabflussrechnung zu
verzichten. Er sei allerdings der Ansicht, dass dieser Verzicht für die Stadt
Jever keine größere Zeitersparnis bedeuten würde, da die Anlagen größtenteils
über das ERP-System SAP abrufbar seien. Darüber hinaus sei es ohne die
anhängenden Berichte nicht möglich sich eine Übersicht über die einzelnen
Zahlen zu verschaffen, sodass diese nachvollzogen werden können. Die
ausstehenden Jahresabschlüsse seien zudem soweit vorbereitet, dass das
bisherige Verfahren beibehalten werden könne.
Die Vorsitzende erfragt, ob die Änderung auch Auswirkungen für die Ausschussmitglieder bedeuten könne.
VA Jones verneint dies. Die Gesetzesänderung sei für
einige andere Kommunen allerdings relevant, wo es aufgrund von Stellenwechsel
oder anderen Änderungen in einer Kommune schwierig sei einen umfangreichen
Rechenschaftsbericht aufzustellen. Die Stadt Jever sei hiervon allerdings nicht
betroffen.
Sodann lässt die Vorsitzende abstimmen.