Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Regelungen des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) sollen für alle noch zu erstellenden Gesamtabschlüsse und Konsolidierungsberichte ab sofort Anwendung finden.

 

 


VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich, welche Änderungen das “Niedersächsische Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG)“ für die Stadt Jever bedeuten würde.

 

VA Jones erklärt, dass durch das neue Gesetz die Möglichkeit geboten würde auf Anhänge zu verzichten. Darüber hinaus sei es möglich auf Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen nach §52 Abs.3 KomHKVO, den konsolidierten Gesamtabschluss und eine Kapitalabflussrechnung zu verzichten. Er sei allerdings der Ansicht, dass dieser Verzicht für die Stadt Jever keine größere Zeitersparnis bedeuten würde, da die Anlagen größtenteils über das ERP-System SAP abrufbar seien. Darüber hinaus sei es ohne die anhängenden Berichte nicht möglich sich eine Übersicht über die einzelnen Zahlen zu verschaffen, sodass diese nachvollzogen werden können. Die ausstehenden Jahresabschlüsse seien zudem soweit vorbereitet, dass das bisherige Verfahren beibehalten werden könne.

 

Die Vorsitzende erfragt, ob die Änderung auch Auswirkungen für die Ausschussmitglieder bedeuten könne.

 

VA Jones verneint dies. Die Gesetzesänderung sei für einige andere Kommunen allerdings relevant, wo es aufgrund von Stellenwechsel oder anderen Änderungen in einer Kommune schwierig sei einen umfangreichen Rechenschaftsbericht aufzustellen. Die Stadt Jever sei hiervon allerdings nicht betroffen. 

 

Sodann lässt die Vorsitzende abstimmen.