Sitzung: 04.03.2024 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0664/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Die
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 32.054,34 Euro für Personalrückstellungen für das
Jahr 2023 werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt durch
Minderaufwand im Budget Personalkosten.
VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.
RF Bunjes erkundigt sich, ob der Resturlaub und die Überstunden der Angestellten bis Ende März abgegolten werden müsse.
VA Jones erklärt, dass der Resturlaub und die
bestehenden Überstunden der Angestellten zum Stichtag 31.12. zu bilanzieren
seien.
VA Wüllner ergänzt, dass jeder Angestellte über ein Zeitkonto verfüge. Sollten zu viele Überstunden aufgebaut werden, seien die Abteilungsleiter in der Pflicht die Angestellten, darauf hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass das Zeitkonto reduziert werde.
Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.