Sitzung: 04.03.2024 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0665/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Jever genehmigt den überplanmäßigen Aufwand beim PSP 511.001.100
Räumliche Planung- und Entwicklung, SK 405100 und SK 406100 in Höhe von
356.711,95 € für die Bildung von Pensions- und Beihilferückstellungen im Haushaltsjahr
2023.
Die
Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus der Auflösung von Rückstellungen von
Versorgungsempfängern beim Produkt 111.004.100 Einrichtungen für die gesamte
Verwaltung und Minderaufwendungen bei der baulichen Unterhaltung.
VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.
RH Oltmanns erkundigt sich, ob bei der Einstellung von Beamten die Pensionszahlungen bei dem vorherigen Arbeitgeber abzugelten seien.
VA Jones zeigt auf, dass für Beamte in eine Versorgungskasse eingezahlt werde, um die Pensionszahlungen nach der Beschäftigungszeit zu gewährleisten.
RH Oltmanns erkundigt sich um welche Versorgungskasse es sich handelt und ob die Beiträge in diesem Fall doppelt gezahlt werden würden.
VA Jones erklärt, dass es sich um die Versorgungskasse
Oldenburg handele, diese sei in Niedersächsischen im norddeutschen Raum tätig.
Die Stadt Jever habe lediglich eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, reell
würde in diesem Fall kein Geld fließen. Es sei notwendig eine Verpflichtung für
die Zukunft als Aufwand zu buchen, damit ein übernommener Beamter die
Pensionszahlung nach der Beschäftigungszeit erhalten könne. Es sei allerdings
anzumerken, dass aufgrund einer Auflösung einer Rückstellung von
Versorgungsempfängern und einer Minderaufwendung bei den baulichen
Unterhaltungen im Hochbau, die neu anzusetzende Rückstellung im vollen Umfang
gedeckt werden könne.
Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.