Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever genehmigt den überplanmäßigen Aufwand beim PSP 511.001.100 Räumliche Planung- und Entwicklung, SK 405100 und SK 406100 in Höhe von 356.711,95 € für die Bildung von Pensions- und Beihilferückstellungen im Haushaltsjahr 2023.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus der Auflösung von Rückstellungen von Versorgungsempfängern beim Produkt 111.004.100 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung und Minderaufwendungen bei der baulichen Unterhaltung.

 

 


VA Wüllner führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Oltmanns erkundigt sich, ob bei der Einstellung von Beamten die Pensionszahlungen bei dem vorherigen Arbeitgeber abzugelten seien.

 

VA Jones zeigt auf, dass für Beamte in eine Versorgungskasse eingezahlt werde, um die Pensionszahlungen nach der Beschäftigungszeit zu gewährleisten.

 

RH Oltmanns erkundigt sich um welche Versorgungskasse es sich handelt und ob die Beiträge in diesem Fall doppelt gezahlt werden würden.

 

VA Jones erklärt, dass es sich um die Versorgungskasse Oldenburg handele, diese sei in Niedersächsischen im norddeutschen Raum tätig. Die Stadt Jever habe lediglich eine Rückstellung in der Bilanz zu bilden, reell würde in diesem Fall kein Geld fließen. Es sei notwendig eine Verpflichtung für die Zukunft als Aufwand zu buchen, damit ein übernommener Beamter die Pensionszahlung nach der Beschäftigungszeit erhalten könne. Es sei allerdings anzumerken, dass aufgrund einer Auflösung einer Rückstellung von Versorgungsempfängern und einer Minderaufwendung bei den baulichen Unterhaltungen im Hochbau, die neu anzusetzende Rückstellung im vollen Umfang gedeckt werden könne.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.