Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Stadtmitte/Alexanderstraße“ - Teilbereich I -, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB zum Zweck der Nachverdichtung und Wohnraumschaffung. Die zeichnerische Darstellung des Änderungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.       Dem vorgestellten Vorentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieses Bebauungsplanänderungsverfahrens durchzuführen.


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung sowie die Herren Tantzen und Finke von der Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH. Sodann erteilt sie Herrn Weydringer das Wort.

Herr Weydringer stellt den Vorentwurf zum Thema Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 28 „Stadtmitte/Alexanderstraße „, Teilbereich I – 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor.

Die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH sei auf die Stadt zugekommen, um ein bis zu dreigeschossiges Mehrfamilienhaus im rückwärtigen Teil des Grundstückes Alexanderstraße 5 – 11 zu errichten. Nach den jetzigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wäre dieses Bauvorhaben nicht zulässig.

Er betont, dass es sich lediglich um eine kleine Maßnahme handele, die der nachhaltigen Siedlungsverdichtung diene. Der Flächennutzungsplan sehe Wohnen in diesem Bereich vor. Das Umfeld des Planungsgebietes zeige 3-geschossige und 4-geschossige Bauten auf. Das Bauvorhaben selber soll im Splittlevel errichtet werden und es sollen insgesamt 10 Wohneinheiten entstehen. Die erforderlichen Stellplätze stehen bereits zur Verfügung und können über die bereits vorhandene Zufahrt angefahren werden.

Herr Weydringer geht kurz auf die änderungsrelevanten Sachverhalte wie Anpassung der Nutzungsmaße ein und benennt die zum Beispiel geringfügige Anpassung des Bauteppichs. Der Abstand vom neuen Bauvorhaben zum Bauteppich betrage  7 Meter und zwischen Bestandsgebäude und Neubau 11 Meter. Der Bauteppich rücke von der nördlichen Grundstücksgrenze um 7 m ab vorher habe der Abstand 3 m betragen.

Herr Dr. Bollmeyer fragt für seine Fraktion an, ob es durch den Neubau zu Problemen mit Verschattungen kommen könne und ob es sich bei dem Splittlevel-Gebäude um die gleiche Bauweise wie in der Johannes-Brahms-Straße handele. Außerdem möchte er eine Erklärung darüber erhalten, warum die Ausarbeitung für die Planungen im Bereich „Sozialer Wohnungsbau“ eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehme.

Herr Finke erklärt, dass es zu keiner Verschattung kommen werde. Herr Tantzen ergänzt, dass das geplante Splittlevel-Gebäude in der Alexanderstraße identisch zum Gebäude in der Johannes-Brahms-Straße sei. Die lange Umsetzungszeit schätze er als unproblematisch ein, da das Bauvorhaben erst für das nächste Jahr geplant sei.

Auf die Frage, für welchen Personenkreis die Wohnungen entstehen sollen, erklärt Herr Tantzen, dass 1-2 Raumwohnungen entstehen sollen, die vorrangig für Singlepersonen bzw. ältere Personen vorgesehen seien.

Herr Hartwig erkundigt sich nach der Wohnfläche der Wohnungen. Herr Finke teilt mit, dass die Wohnfläche zwischen 55 m² bis 65 m² Wohnungen variieren werde. Er stellt den Ausschussmitgliedern Anhand von Plänen die Grundrisse der geplanten Wohnungen zur Verfügung.

Herr Weydringer stellt nochmal klar, dass sich die Ausgangssituation durch die größeren Abstände zum Bauteppich verbessert habe und er aus diesem Grund nicht mit Konflikten rechne.

Frau Montigny fragt an, ob tatsächlich ein Bedarf an kleineren Wohnungen vorhanden sei. Herr Tantzen erklärt, dass die Nachfrage in den vergangen Jahren stark gewachsen sei.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Einwohnern die Gelegenheit zur Fragestellung zu diesem Thema zu geben.

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.