Ratsfrau Beckmann zeigt sich verwundert darüber, dass die Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik noch immer nicht möglich sei, obwohl seitens der Verwaltung in der vergangenen Sitzung des Rates der Stadt Jever am 21. Dezember 2023 mitgeteilt worden sei, dass dies zur ersten Sitzung des Rates in 2024 ermöglicht werden solle. Zumindest habe die Einladung zur heutigen Sitzung des Rates keine Informationen dahingehend erhalten, dass eine Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik nunmehr möglich sei. Sie möchte wissen, aus welchem Grund – trotz gegenteiliger Mitteilung der Verwaltung – bisher noch keine Umsetzung erfolgt sei.

 

Bürgermeister Albers teilt mit, die erforderliche technische Ausstattung sei beschafft und installiert worden. Eine Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik sei folglich bereits möglich. Diese müsse jedoch entsprechend der in der Sitzung des Rates vom 21. Dezember 2023 beschlossenen 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jever beantragt werden. Da dies für die heutige Sitzung des Rates von keinem Ratsmitglied beantragt worden sei, seien seitens der Verwaltung keine weiteren entsprechenden Maßnahmen getroffen worden.

 

Ratsfrau Beckmann wirft ein, dass die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht über die Möglichkeit der Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik informiert worden seien. Dies sollte ursprünglich ebenfalls erfolgen, um eine größere Teilbarkeit der Sitzungen des Rates mit der Öffentlichkeit zu erhalten. Wenn die Bürgerinnen und Bürger sich zu der jeweiligen Sitzung anmelden sollten, um an der jeweiligen Sitzung des Rates durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilzunehmen, müssten diese jedoch auch umfassend informiert werden.

 

Herr Meile führt aus, entsprechend der Beschlusslage des Rates der Stadt Jever sei die Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik ausschließlich für die Mitglieder des Rates der Stadt Jever – ausgenommen der Vorsitzende des Rates der Stadt Jever und der Bürgermeister der Stadt Jever – ermöglicht worden. Die Hauptsatzung der Stadt Jever sei entsprechend angepasst worden und zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten. Eine Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik durch die Bürgerinnen und Bürger sei ausdrücklich nicht beschlossen worden.