Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellten Objektplanung „Kiebitzplatz/Wangerstraße“ als Teilmaß-nahme aus dem Rahmenplan zur Umsetzung des Sanierungsgebietes IV wird zugestimmt.


Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Verkehrsplaner Herrn Janssen von der SHP Ingenieure Verkehrsplanung und Herrn Kaschke von der WES Landschaftsarchitektur GmbH. Sie erteilt Herrn Janssen das Wort.

Herr Janssen stellt anhand dieser Niederschrift beigefügten Präsentation einen für den Bereich „Übergang Wangerstraße/ Kiebitzplatz“ geplanten Shared Space (Begegnungszone) vor.

Voraussetzung für diesen Bereich seien Kraftfahrer, die auf ihren Vorrang gegenüber querungswilligen Fußgängern verzichten. Insgesamt orientiere sich ein solcher Bereich an § 1 der Straßenverkehrsordnung und müsse eine einheitliche Oberflächengestaltung ohne Abgrenzungen für Fußgänger und Radfahrer aufweisen. Auch sollte auf Markierungen weitgehend verzichtet werden.

Herr Janssen zeigt Beispiele für Möglichkeiten auf, wie die Flächen aussehen könnten, anhand von Begegnungszonen in Friesoythe und Bad Rothenfelde. Insgesamt können 3 Beschilderungen in Frage kommen: 30er Zone, 20er Zone oder verkehrsberuhigte Zone. Die verkehrsberuhigten Zonen sollen nur in Wohngebieten eingesetzt werden und kommen daher selten in Betracht.  

Bodenleitsysteme für sehbehinderte Menschen können gestalterisch angepasst werden.

Herr Oltmanns erkundigt sich, ob es einen rechtlichen Rahmen gebe, wer Vorrang habe. Herr Janssen erklärt, dass in einer 20er Zone der PKW Vorrang habe; nur im verkehrsberuhigten Bereich haben Fußgänger Vorrang.

Herr Theemann möchte wissen, ob durch das Herstellen eines Shared Space der Verkehrsfluss abnehme und an anderer Stelle zunehme. Herr Janssen erwidert, dass diesbezüglich keine großen Veränderungen festzustellen seien.

Herr Theemann fragt an, ob es möglich sei, einen größeren Bereich als die vorgeschlagene Fläche als Shared Space zu erschaffen. Er könne sich z. B. auch vorstellen, den Alten Markt bzw. die Albanistraße mit einzubeziehen. Herr Janssen erklärt, dass dies ein grundsätzlich guter Gedanke sei; jedoch nehme die Akzeptanz durch die Autofahrer immer mehr ab, umso länger die Strecke sei. Für 300 Meter sei die Akzeptanz durchaus vorhanden, bei längeren Strecken sei aber davon auszugehen, dass Geduld und Akzeptanz abnehmen.

Herr BGM Albers weist darauf hin, dass die geplante Sanierungsmaßnahme finanziell gefördert werde und aus diesem Grund vorrangig umgesetzt werden soll. Für weitere Umsetzungen in anderen Bereichen stünden zurzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Zunächst könne man mit diesem Projekt Erfahrungen sammeln und bei entsprechender Verbesserung der Haushaltssituation und positiven Erfahrungen auch an anderen Stellen solche Projekte umsetzen.

Herr Theemann erkundigt sich, ob in Anbetracht der Sanierung der Albanistraße dortige Fördermittel auch für ein solches Projekt genutzt werden könnten. Herr Atzesdorfer verneint dieses, da die GVFG-Fördermittel nur für die klassische Sanierung verwendet werden können. Eine Veränderung führe dazu, dass die Fördermittel verfallen und die Sanierung der Albanistraße dann aus eigenen Mitteln finanziert werden müsse.

Herr Theemann fragt an, ob die Albanistraße nachträglich in eine 20-er Zone umgewandelt werden könne.  Herr Atzesdorfer erklärt, da es sich um die Erschließung zum Landkreis Friesland handele, sei dieses wohl als schwierig zu bewerten. Dazu könnten wohl nur die Verkehrsplaner nach Prüfung eine Aussage tätigen. Zudem müsse auch geprüft werde, ob dies förderkonform sei.

Herr Janssen bedankt sich und verabschiedet sich bei den Anwesenden. Die Vorsitzende erteilt sodann Herrn Kaschke das Wort.

Herr Kaschke stellt den anhand dieser Niederschrift beigefügten Vorentwurf zum Thema „Wallanlagen und Verbindung Schlachte, Kiebitzplatz“ (Anlage 2) vor.  Ausgangspunkt sei der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet Jever IV gewesen.  Insgesamt wolle man die Aufenthaltsqualität im Stadtkern verbessern. Den Übergang schaffe man mit einem einheitlichen Teppich als deutliche Verbindung von der Schlachte zu den Wallanlagen. Farblich solle dieser Übergang einheitlich gestaltet werden und als Muster könne er sich ein Fischgrätenmuster vorstellen. Für den Straßenbereich auf denen LKW anfahren, können einheitlich gefärbte Betonsteine ihren Platz finden. Diese seien weniger bruchanfällig als Klinkersteine. Neue Bäume sollen den Bereich aufwerten.

Frau Montigny teilt mit, dass die Neugestaltung optisch wie eine Fußgängerzone auf sie wirke. Sie fragt an, ob PKW´s dort geparkt werden dürfen. Herr Kaschke erwidert, dass die Parkplätze dort weichen sollen und die PKW´s an anderer Stelle geparkt werden müssen.

Herr Theemann spricht sich für das Vorhaben aus.

Herr BGM Albers fragt an, ob sich der Verkehr durch eine Anrampung lenken ließe. Herr Kaschke erwidert, dass eine kleine Anrampung durchaus möglich sei. Frau Remmers hält dieses grundsätzlich für eine gute Idee und erkundigt sich nach den Verkehrszahlen in diesem Bereich. Herr BGM Albers erwidert, dass bereits ein Verkehrsgutachten vorliege, was parallel erstellt werde.

Frau Remmers fragt nach, ob eine Änderung and dieser Stelle Auswirkungen auf in der Vergangenheit geflossene Fördermittel für den Rückbau der B210 haben könnte. Herr BGM Albers teilt mit, dass dieses überprüft und abgeklärt werden müsse.

Herr BGM Albers spricht sich für die Umsetzung des Planentwurfes aus. Bereits in der Vergangenheit habe man mehrfach versucht die Bereiche Schlachte und Wangerstraße zu verbinden, was bisher nur mittelmäßig gelungen sei. Der jetzige Entwurf zeige eine wunderbare Möglichkeit auf.

Herr J. Janssen empfindet den Vorentwurf als gelungen. Er betont, man dürfe auch mal mutig sein.

Die Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.