Bürgermeister Albers führt in die Vorlage ein und erklärt, dass die Satzungsänderung im Kontext mit der zum 01.08.2023 in Kraft getretenen Entgeltordnung des Landkreises Friesland stehe. Das Niedersächsische Gesetz über die Kindertagesstätten und Kindertagespflege sieht, um deutliche Unterschiede in der Belastung der Eltern zu vermeiden, vor, dass die durchschnittliche Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten für die Kindertagesstätten eines Bezirkes (z. B. auf Ebene des Landkreises) vergleichbar sein sollen.

Frau Ommen ergänzt, dass die Kalkulation der Kosten nachweisen soll, dass die erhobenen Elternbeiträge in keiner Stufe kostenüberdeckend seien. Sie führt weiterhin aus, dass im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches mit dem zuständigen Stadtelternrat folgende Anregungen zur Aufnahme in die neue Satzung vorgebracht worden seien:

  1. § 4 Öffnungszeiten

Abs. 4 – Hygienetag – Änderung als variablen Schließtag - Dienstag nach Ostern in der kürzen Vergangenheit kein Ferientag mehr.

  1. § 7 Gebühren – neuer Absatz 15

    Bei einem notwendigen und möglichen Platzwechsel innerhalb eines

     Betreuungsangebotes nach § 1 Abs 2 bedarf es keiner Kündigung des

     vorherigen Platzes.

  1. Die Anlage 2 wird um ein weiteres Berechnungsbeispiel ergänzt.

Gegen die Anregungen des Stadtelternrates erheben die Ausschussmitglieder keine Einwände, sodass dem Protokoll ein geänderter Satzungsentwurf beigefügt ist.

Frau Haartje-Graalfs macht bestimmt und eindringlich darauf aufmerksam, dass eine Formulierung, wie sie in § 3 Abs. 8 und § 13 Abs. 2 und 3 zu finden sei, nicht zeitgemäß sei. Der Personenkreis mit individuellen Förderbedarfen  sollte nicht explizit in der Satzung genannt werden, da die Stadt Jever grundsätzlich allen Kindern einen Zugang zu den Tageseinrichtungen biete. Darüber hinaus sollte dies kein Ausschlusstatbestand sein. 

 

Herr Steinborn erläutert kurz, dass eine Ausschlussmöglichkeit von Kindern, dessen Wohl gefährdet sei, nach Einbezug des örtlichen Trägers der Jugendhilfe sinnvoll sei und führt hierzu aus. 

Nach längerer Diskussion um die Formulierung in den Satzungstext regt Herr Ultsch an, eine  Beschlussfassung in der kommenden Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.05.2024 vorzunehmen, um zunächst eine rechtliche Klärung vornehmen zu können.

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen. Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

Anmerkung der Verwaltung:

Die integrative Förderung ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) im Zusammenhang mit der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) geregelt, sodass die § § 3 Abs. 8 und 13 Abs. 2 ersatzlos gestrichen werden können. § 13 Abs. 3  wird in dem beigefügten neuen Satzungsentwurf umformuliert.