Sitzung: 03.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/677/2008
|
1. Der Rat der Stadt Jever beschließt
über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen
Stellungnahmen. 2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die
Auslegung der Neufassung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung
(Auslegungsbeschluss). |
|
Herr Mosebach vom Planungsbüro Diekmann und Mosebach
erläutert die vorab allen Ratsmitgliedern zugegangenen Abwägungsvorschläge.
Er geht dabei besonders auf die Situation südlich der
Gotteskammer ein (Einwendung Gerd Wilke Janssen) und verweist auf das bereits
jetzt bestehende Baurecht für ein Baugrundstück an der Rahrdumer Straße. Hier
sei es erforderlich, zur Sicherung des Zieles einen Bebauungsplan mit einer
Veränderungssperre zu erlassen.
Sodann trägt Herr Mosebach die
möglichen Veränderungen im Bereich des Gewerbegebietes nördlich der B 210 vor.
Hier sollte auf Anregung der Radeberger Gruppe eine Fläche östlich der L 812
dargestellt werden. Um einen Ausgleich für diese zusätzliche Fläche im
Flächennutzungsplan darstellen zu können, sollten die Flächen westlich der L
812 entsprechend reduziert werden.
Herr Husemann verweist auf die schriftlich
vorliegenden Abwägungsvorschläge, die allen Fraktionen sehr frühzeitig zugegangen
seien, so dass er davon ausgehe, dass sich alle Fraktionen ausreichend
mit den Vorschlägen beschäftigt haben.
Herr Ludewig bittet die Ausschussmitglieder, die
Entscheidung aus dem Arbeitskreis zu überdenken, den Bereich südlich der
Gotteskammer als Grünfläche darzustellen. Nach Auffassung seiner Fraktion
sollte zumindest ein Bauplatz zugelassen werden.
Herr Janßen erklärt, die SPD-Fraktion sehe dies
anders. Seine Fraktion unterstütze die vorgeschlagene Entwicklung der
Grünflächen und stimme deshalb dem Vorschlag der Planer weiterhin zu, südlich
der Bebauung eine Grünfläche zu entwickeln.
Herr Diekmann erläutert die Idee, die zum Planentwurf
geführt habe. Hier bestehe die (aufgrund der vorhandenen und weiter südlich
geplanten Bebauung) letzte Möglichkeit, vorhandene Grünflächen zu vernetzen.
Durch die Darstellung der Fläche Janssen als Grünfläche bestehe die
Möglichkeit, eine Anbindung der Gotteskammer direkt an die Rahrdumer Straße
herzustellen. Sicherlich bedeute dies eine Einschränkung des Grundstückseigentümers,
sei aber Ausfluss der bisherigen Beschlusslage im Arbeitskreis.
Herr Udo Albers weist darauf hin, dass diese
Entscheidung für den Eigentümer einen Härtefall darstelle. Hier müsse
deutlicher abgewogen werden, zumal das Ziel, die Gotteskammer für die
Öffentlichkeit zu öffnen, in der vorgesehenen Form nicht im Interesse der
Eigentümerin sei.
Herr Papenfuß ist der Ansicht, dass die Stadt nicht
mit den Bürgern in der vorgesehenen Form umgehen dürfe. Man solle sich mit dem
Eigentümer einigen. Die jetzige Vorgehensweise komme ihm vor wie eine
Enteignung.
Frau Glaum ist der Ansicht, dass die Darstellung
einer Verbindung zur Gotteskammer höher zu werten sei, und unterstützt
weiterhin die im Arbeitskreis beschlossene Linie.
Der Vorsitzende erläutert, dass der Arbeitskreis bisher
den Planentwurf unterstützt habe, die Fläche südlich der Gotteskammer ebenfalls
als Grünfläche auszuweisen. Aufgrund des Eingaben des Herrn Janssen stelle er
nun die Frage, welche Zielsetzung höher zu bewerten sei. Er bittet um
Aufklärung über das bereits bestehende Baurecht in diesem Bereich.
Herr Mosebach führt aus, dass im Bereich an der
Rahrdumer Straße eine Lage nach
§ 34 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sei,
d.h. dieser Bereich liege innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles,
sei also als Baulücke anzusehen. Die Baugeneh- migungsbehörde werde z. Zt. eine
Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erteilen.
Zum Konzept selbst trägt Herr
Mosebach vor, dass die Darstellung des Grundstücks als Grünfläche
vorgesehen sei, weil hierdurch eine Anbindung der Gotteskammer an die Rahrdumer
Straße dargestellt werden konnte und nicht, weil dies ein ökologisch wertvoller
Bereich sei. Ein Kompromiss zu einer Lösung dieses Konfliktes könnte darin
liegen, dass ein Grundstück an der Rahrdumer Straße dargestellt wird und,
südlich davon verlaufend, eine Zuwegung zur Gotteskammer. Der rückwärtige Teil
des Grundstücks könnte weiterhin als Grünfläche dargestellt sein.
Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung und gibt
Herrn Gerd Janssen die Möglichkeit, zu seiner Eingabe bzw. zum
Kompromissvorschlag Stellung zu beziehen.
Herr Gerd Janssen, Rahrdumer Straße 37, erläutert, er sei
weder mit der bisherigen Darstellung einverstanden noch mit dem jetzt
vorgestellten Kompromiss. Außerdem habe die Gotteskammer bereits eine
ausreichende Verbindung zur Schützenhofstraße. Er betrachte das Vorgehen der
Stadt als Enteignung und wirft der Stadt „Methoden aus der DDR bzw. dem Dritten
Reich“ vor. Die sich südlich anschließenden Flächen seien schließlich auch für
eine Bebauung vorgesehen.
Nachdem der Vorsitzende die
Sitzung wieder eröffnet hat, entgegnet Herr Diekmann, dass in mehreren
Arbeitskreissitzungen die Ideen zur Anbindung der Gotteskammer an die Rahrdumer
Straße entwickelt worden seien. Durch die Darstellung in der Neufassung des
Flächennutzungsplanes werde die Option offen gehalten, um einen weiteren Zugang
zur Gotteskammer zu schaffen. Die derzeitige Rechtslage zu dem Baugrundstück sei
unstrittig: ein Bauantrag würde gemäß § 34 BauGB z. Zt. positiv beschieden
werden. Eine Enteignung bedeute einen Einschnitt in das Eigentum. Dieser
Begriff sei nicht geeignet, die Darstellung der Planungen zu klassifizieren.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes bedeute eine Möglichkeit der
Herangehensweise. Den von Herrn Mosebach vorgestellten Kompromissvorschlag
halte er aus Sicht eines Landschaftsplaners für keine gute Lösung.
Herr Mosebach verweist nochmals darauf, dass das
Baurecht z. Zt. nur auf einem Teilgrundstück an der Rahrdumer Straße in einer
Bauplatztiefe bestehe. Der Bereich östlich dieses Teiles liege im Außenbereich
und sei gemäß § 35 Baugesetzbuch derzeit nicht bebaubar. Der Erlass eines
Bebauungsplanes für diesen Bereich schaffe Bau- recht, jedoch keine Enteignung.
Der Eigentümer bleibe weiter Eigentümer.
Herr Mosebach appelliert weiter an die
Ausschussmitglieder, zu Sicherung des Pla-nungszieles (Sicherung des Baurechtes
und Sicherung der Anlegung einer Zuwegung zur Gotteskammer) Bauleitplanung zu
betreiben.
Herr Rüstmann stellt klar, dass die sich südlich
anschließenden Flächen in ferner Zukunft der Bebauung zugeführt werden sollen.
Allerdings bestehe z. Zt. keine Nachfrage für diesen Bereich. Er stellt
außerdem klar, dass kein Bürger einen Anspruch auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes habe.
Der Vorsitzende fragt nach der Akzeptanz über den
Kompromissvorschlag, einen Bauplatz darzustellen und die weitere Fläche für die
Zuwegung zur Gotteskammer vorzusehen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem
Kompromissvorschlag einvernehmlich zu.
Herr Dieter Janssen verweist auf die Anregung der
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die dort ausführt, bei Anlegung eines Weges
zwischen Waldschlösschen und Famila keinesfalls Betonspurbahnen sondern eine
wassergebundene Deckschicht vorzusehen. Dies treffe genau die Sichtweise der
SPD-Fraktion, da die vorhandene Trasse dringend eines Sanierung bedürfe und mit
einer solchen Deckschicht versehen werden müsste.
Herr Diekmann bestätigt, dass diese Anregung in den
Landschaftsplan übernommen werde.
Sodann lässt der Vorsitzende über
den Beschlussvorschlag abstimmen. Dabei soll der Kompromiss zum Grundstück Gerd
Janssen Bestandteil der Abwägungsvorschläge werden.