Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

 

 

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.

2.    Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung der Neufassung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung (Auslegungsbeschluss).

 

 

 


Herr Mosebach vom Planungsbüro Diekmann und Mosebach erläutert die vorab allen Ratsmitgliedern zugegangenen Abwägungsvorschläge.

 

Er geht dabei besonders auf die Situation südlich der Gotteskammer ein (Einwendung Gerd Wilke Janssen) und verweist auf das bereits jetzt bestehende Baurecht für ein Baugrundstück an der Rahrdumer Straße. Hier sei es erforderlich, zur Sicherung des Zieles einen Bebauungsplan mit einer Veränderungssperre zu erlassen.

 

Sodann trägt Herr Mosebach die möglichen Veränderungen im Bereich des Gewerbegebietes nördlich der B 210 vor. Hier sollte auf Anregung der Radeberger Gruppe eine Fläche östlich der L 812 dargestellt werden. Um einen Ausgleich für diese zusätzliche Fläche im Flächennutzungsplan darstellen zu können, sollten die Flächen westlich der L 812 entsprechend reduziert werden.

 

Herr Husemann verweist auf die schriftlich vorliegenden Abwägungsvorschläge, die allen Fraktionen sehr frühzeitig zugegangen seien, so dass er davon ausgehe, dass sich alle Fraktionen ausreichend mit den Vorschlägen beschäftigt haben.

 

Herr Ludewig bittet die Ausschussmitglieder, die Entscheidung aus dem Arbeitskreis zu überdenken, den Bereich südlich der Gotteskammer als Grünfläche darzustellen. Nach Auffassung seiner Fraktion sollte zumindest ein Bauplatz zugelassen werden.

 

Herr Janßen erklärt, die SPD-Fraktion sehe dies anders. Seine Fraktion unterstütze die vorgeschlagene Entwicklung der Grünflächen und stimme deshalb dem Vorschlag der Planer weiterhin zu, südlich der Bebauung eine Grünfläche zu entwickeln.

 

Herr Diekmann erläutert die Idee, die zum Planentwurf geführt habe. Hier bestehe die (aufgrund der vorhandenen und weiter südlich geplanten Bebauung) letzte Möglichkeit, vorhandene Grünflächen zu vernetzen. Durch die Darstellung der Fläche Janssen als Grünfläche bestehe die Möglichkeit, eine Anbindung der Gotteskammer direkt an die Rahrdumer Straße herzustellen. Sicherlich bedeute dies eine Einschränkung des Grundstückseigentümers, sei aber Ausfluss der bisherigen Beschlusslage im Arbeitskreis.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass diese Entscheidung für den Eigentümer einen Härtefall darstelle. Hier müsse deutlicher abgewogen werden, zumal das Ziel, die Gotteskammer für die Öffentlichkeit zu öffnen, in der vorgesehenen Form nicht im Interesse der Eigentümerin sei.

 

Herr Papenfuß ist der Ansicht, dass die Stadt nicht mit den Bürgern in der vorgesehenen Form umgehen dürfe. Man solle sich mit dem Eigentümer einigen. Die jetzige Vorgehensweise komme ihm vor wie eine Enteignung.  

 

Frau Glaum ist der Ansicht, dass die Darstellung einer Verbindung zur Gotteskammer höher zu werten sei, und unterstützt weiterhin die im Arbeitskreis beschlossene Linie.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass der Arbeitskreis bisher den Planentwurf unterstützt habe, die Fläche südlich der Gotteskammer ebenfalls als Grünfläche auszuweisen. Aufgrund des Eingaben des Herrn Janssen stelle er nun die Frage, welche Zielsetzung höher zu bewerten sei. Er bittet um Aufklärung über das bereits bestehende Baurecht in diesem Bereich.

 

Herr Mosebach führt aus, dass im Bereich an der Rahrdumer Straße eine Lage nach

§ 34 Baugesetzbuch (BauGB) gegeben sei, d.h. dieser Bereich liege innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, sei also als Baulücke anzusehen. Die Baugeneh- migungsbehörde werde z. Zt. eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben erteilen.

 

Zum Konzept selbst trägt Herr Mosebach vor, dass die Darstellung des Grundstücks als Grünfläche vorgesehen sei, weil hierdurch eine Anbindung der Gotteskammer an die Rahrdumer Straße dargestellt werden konnte und nicht, weil dies ein ökologisch wertvoller Bereich sei. Ein Kompromiss zu einer Lösung dieses Konfliktes könnte darin liegen, dass ein Grundstück an der Rahrdumer Straße dargestellt wird und, südlich davon verlaufend, eine Zuwegung zur Gotteskammer. Der rückwärtige Teil des Grundstücks könnte weiterhin als Grünfläche dargestellt sein.   

 

Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung und gibt Herrn Gerd Janssen die Möglichkeit, zu seiner Eingabe bzw. zum Kompromissvorschlag Stellung zu beziehen.

 

Herr Gerd Janssen, Rahrdumer Straße 37, erläutert, er sei weder mit der bisherigen Darstellung einverstanden noch mit dem jetzt vorgestellten Kompromiss. Außerdem habe die Gotteskammer bereits eine ausreichende Verbindung zur Schützenhofstraße. Er betrachte das Vorgehen der Stadt als Enteignung und wirft der Stadt „Methoden aus der DDR bzw. dem Dritten Reich“ vor. Die sich südlich anschließenden Flächen seien schließlich auch für eine Bebauung vorgesehen.

 

Nachdem der Vorsitzende die Sitzung wieder eröffnet hat, entgegnet Herr Diekmann, dass in mehreren Arbeitskreissitzungen die Ideen zur Anbindung der Gotteskammer an die Rahrdumer Straße entwickelt worden seien. Durch die Darstellung in der Neufassung des Flächennutzungsplanes werde die Option offen gehalten, um einen weiteren Zugang zur Gotteskammer zu schaffen. Die derzeitige Rechtslage zu dem Baugrundstück sei unstrittig: ein Bauantrag würde gemäß § 34 BauGB z. Zt. positiv beschieden werden. Eine Enteignung bedeute einen Einschnitt in das Eigentum. Dieser Begriff sei nicht geeignet, die Darstellung der Planungen zu klassifizieren. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes bedeute eine Möglichkeit der Herangehensweise. Den von Herrn Mosebach vorgestellten Kompromissvorschlag halte er aus Sicht eines Landschaftsplaners für keine gute Lösung.

 

Herr Mosebach verweist nochmals darauf, dass das Baurecht z. Zt. nur auf einem Teilgrundstück an der Rahrdumer Straße in einer Bauplatztiefe bestehe. Der Bereich östlich dieses Teiles liege im Außenbereich und sei gemäß § 35 Baugesetzbuch derzeit nicht bebaubar. Der Erlass eines Bebauungsplanes für diesen Bereich schaffe Bau- recht, jedoch keine Enteignung. Der Eigentümer bleibe weiter Eigentümer.

 

Herr Mosebach appelliert weiter an die Ausschussmitglieder, zu Sicherung des Pla-nungszieles (Sicherung des Baurechtes und Sicherung der Anlegung einer Zuwegung zur Gotteskammer) Bauleitplanung zu betreiben.

 

Herr Rüstmann stellt klar, dass die sich südlich anschließenden Flächen in ferner Zukunft der Bebauung zugeführt werden sollen. Allerdings bestehe z. Zt. keine Nachfrage für diesen Bereich. Er stellt außerdem klar, dass kein Bürger einen Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes habe.

 

Der Vorsitzende fragt nach der Akzeptanz über den Kompromissvorschlag, einen Bauplatz darzustellen und die weitere Fläche für die Zuwegung zur Gotteskammer vorzusehen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Kompromissvorschlag einvernehmlich zu.

 

Herr Dieter Janssen verweist auf die Anregung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, die dort ausführt, bei Anlegung eines Weges zwischen Waldschlösschen und Famila keinesfalls Betonspurbahnen sondern eine wassergebundene Deckschicht vorzusehen. Dies treffe genau die Sichtweise der SPD-Fraktion, da die vorhandene Trasse dringend eines Sanierung bedürfe und mit einer solchen Deckschicht versehen werden müsste.

 

Herr Diekmann bestätigt, dass diese Anregung in den Landschaftsplan übernommen werde.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dabei soll der Kompromiss zum Grundstück Gerd Janssen Bestandteil der Abwägungsvorschläge werden.