Sitzung: 27.08.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/678/2008
|
1. Der Rat beschließt das in der
anliegenden Übersicht dargestellte räumlich-funktionale Einzelhandelskonzept
(Anlage 1 und 1 a) und die als Anlage 2 beigefügte „jeversche
Sortimentsliste“ der zentrenrelevanten und der nicht zentrenrelevanten
Sortimente. 2.
Diese
Erstellung des Einzelhandelskonzeptes dient folgenden Zielen: |
|
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau
Krämer vom Planungsbüro Junker & Kruse und übergibt dieser das
Wort. Frau Krämer führt sodann
zum Thema anhand einer Powerpoint-Präsentation, die in Papierform diesem
Protokoll beigefügt ist, aus.
Im Rahmen der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes wurde festgestellt, dass die in der
Powerpoint-Präsentation auf Seite 33 aufgeführten Grundsätze von der
Reihenfolge und teilweise vom Inhalt her nicht mit den in der Beschlussvorlage
aufgeführten Grundsätzen übereinstimmen. Es wurde beschlossen, die in der
Präsentation vorgestellten Grundsätze in die Beschlussempfehlung zu übernehmen.
Zu Grundsatz 1 führt Frau Krämer
aus, dass der Handel mit zentrenrelevanten Sortimenten nur im
Hauptgeschäftsbereich zulässig sei. Eine Variante dazu sei, dass man eine
Bagatellgrenze festlege, bis zu der auch außerhalb des Hauptgeschäftsbereiches
zentrenrelevante Sortimente verkauft werden dürfen, z.B. wenn ein Hausbesitzer
in einem Mischgebiet ein Ladenlokal besitze, in dem er auf 100 m² Schuhe
verkaufen wolle. Dieses sei möglich, wenn eine Bagatellgrenze festgelegt werde.
Zum Thema der unterversorgten Ortsteile
Cleverns und Rahrdum führt sie auf Anfrage von Herrn Janßen aus,
dass sich in Cleverns ein kleinerer Lebensmittelladen befinde. Es sei
sicherlich ein Problem, dort einen SB-Markt anzusiedeln, da dieser mindestens
ein Einzugsgebiet von 5.000 Einwohnern benötige. Frau Krämer stellt
einige Strategien vor, hier die Nahversorgung zu sichern (Seite 30 der
Präsentation).
Zum Grundsatz Nr. 4 der
Entwicklungsperspektiven (Seite 33) führt Frau Krämer aus, dass die
Bestandssicherung vorhandener Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten
Kernsortimenten nur eine 10-prozentige Erweiterung im nicht-zentrenrelevanten
Sortimentsbereich beinhalte.
Beim „Handwerkerprivileg“ gehe es darum,
dass beispielsweise ein im Gewerbegebiet angesiedelter Elektriker dort auch Glühlampen
verkaufen könne; der Verkauf dieser zentrenrelevanten Sortimente müsse aber
eine untergeordnete Rolle spielen.
Es sei gängige Praxis zentrenrelevante
Randsortimente zu begrenzen. In vielen Städten werden diese auf 10 %, maximal
auf 800 m² Verkaufsfläche begrenzt. Im Arbeitskreis sei dieses Thema
angesprochen worden, man sei aber zu keinem Ergebnis gekommen. Ihrer
Ansicht nach sei eine Begrenzung auf 1 bis 2 % realitätsfremd. Sie
schlage eine Begrenzung auf 5 % vor. Hierüber müsse heute eine Beschlussempfehlung
getroffen werden.
Abschließend erklärt Frau Krämer,
dass die Arbeit des Planungsbüros mit der Ablieferung des Endberichtes
abgeschlossen sei, die Arbeit für die Stadt jedoch damit erst beginne, da diese
Bauleitplanungen betreiben bzw. anpassen müsse. Da auch Vorschläge für die
Steigerung der Attraktivität der Innenstadt gemacht worden seien, gebe es hier
Handlungsansätze für die Stadt Jever und ihren Akteuren aus dem
Einzelhandelsbereich.
Der Vorsitzende
bedankt sich für den Vortrag und stellt fest, dass die Stadt mit dem
Einzelhandelsgutachten ein Instrument in die Hand bekomme, mit dem der
Einzelhandel gesteuert werden könne.
Herr Ludewig
fragt, warum die Sortimentsliste der Präsentation (Seiten 23 und 24)
nicht genau mit der der Beschlussvorlage beigefügten Sortimentsliste
übereinstimmt. Frau Krämer antwortet, dass sie diese in der Präsentation
zum besseren Verständnis weiter aufgegliedert habe. Die Sortimente seien aber
in den Oberbegriffen der Sortimentsliste zu der Beschlussempfehlung enthalten.
In der Folge diskutiert der Ausschuss
über die Art der Anwendung der Grundsätze 1 und 2; ob hier Ausnahmen zugelassen
oder ob diese restriktiv angewendet werden sollen.
Bürgermeisterin Dankwardt erklärt, dass man sich bei einer
restriktiven Anwendung dieser Grundsätze darüber im Klaren sein müsse, dass die
Stadt Jever sich eindeutig positioniere. Wenn sich ein Einzelhändler in Jever
ansiedeln wolle, und in der Innenstadt lasse sich dies nicht realisieren, könne
er nur noch auf das Gewerbegebiet verwiesen werden. Wenn dieser dort nicht hin
wolle, müsse man damit rechnen, dass der Einzelhändler nach Schortens gehe. Frau
Krämer erklärt, dass dieses eine gewisses Risiko dar stelle. Die Stadt
beziehe jedoch eindeutig Stellung und gebe klare Vorgaben für alle
Einzelhändler; diese würden alle gleich behandelt.
Bürgermeisterin Dankwardt stellt ein Beispiel vor, wonach eine
Einzelhändlerin, die in der Innenstadt Stoffe oder Wolle verkaufe, in einem
Mischgebiet ein Haus kaufe und dann nach dort aussiedeln wolle. Würde man
Ausnahmen zulassen, wäre diese möglich, entscheide man sich für eine
restriktive Handhabung, wäre dieses nicht möglich. Herr Albers erklärt
dazu, dass es hier um einen wichtigen Aspekt, nämlich um die Planungssicherheit
gehe. Alle, die da seien und kommen wollen, würden gleich behandelt. Die
Sortimente Stoffe oder Wolle gehören in die Innenstadt. Bei einer
Ausnahmeregelung würde die Innenstadt ausbluten und die Bausubstanz nicht
erhalten bleiben. Bürgermeisterin Dankwardt befürwortet eine klare Linie
und damit eine restriktive Anwendung, auch wenn die Gefahr bestünde, dass der
jeweilige Einzelhändler nach Schortens oder in andere Gemeinden abwandere.
Frau Krämer erklärt, dass das Einzelhandelskonzept
für eine Dauer von 5 bis 6 Jahre verbindlich sei. Bei einer Ausnahme mache sich
die Stadt vor Gericht angreifbar. Nach diesem Zeitraum sei eine neue
Untersuchung erforderlich, um ein aktuelles Konzept zu haben, das den
jeweiligen Entwicklungen im Einzelhandel der Stadt Jever Rechnung trage.
Der Vorsitzende lässt dann darüber beschließen, ob die
Grundsätze 1 und 2 restriktiv angewendet werden sollen. Dafür sprechen sich 4
Ausschussmitglieder aus, während 3 sich der Stimme enthalten.
Herr Schönbohm erklärt, dass in der parzellenscharfen
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches die Schlachte nicht enthalten
sei. Diese präsentiere sich derzeit als maroder Bereich. Seiner Ansicht nach
wäre eine Einbeziehung von Vorteil, um dort Einzelhandel anzusiedeln. Frau
Krämer erklärt, dass der hintere Bereich der Schlachtstraße schwach besetzt
sei. Wenn man die Schlachte dazu nehmen würde, würde dieses eine weitere
Aufweichung bedeuten. Die Grenze würde dann bei Lidl verlaufen. Wenn dieser
einmal aufgeben sollte, könne sich dort ein Bekleidungsdiscounter ansiedeln,
der dann eine Konkurrenz zur eigentlichen Innenstadt darstellen würde. Sie
rate daher von ab.
Der Vorsitzende lässt sodann darüber abstimmen, ob der
zentrale Versorgungsbereich wie vorgestellt übernommen werden soll. Dafür
spricht sich der Ausschuss mit 5 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
aus.
Auf Anfrage von Herrn Ludewig
erklärt Frau Krämer, dass mit der Anwendung der 35 % Regelung untersucht
werden könne, ob ein Discounter tatsächlich ein Nahversorger sei. Dabei werde
die Kaufkraft in dem Bereich um den Betrieb mit dessen Umsatz ins Verhältnis
gesetzt. Wenn der Umsatz höher als 35 % der Kaufkraft sei, dann werde der
übersteigende Umsatz aus der weiteren Umgebung generiert, so dass es sich dann
nicht um einen Nahversorger handele.
Im Anschluss wird über die im Grundsatz
4 aufgeführten zentrenrelevanten Randsortimente diskutiert. Frau Krämer
hatte bereits im Rahmen ihres Vortrages den Vorschlag gemacht, hier von 5 %
auszugehen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen. 6
Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus und 1 dagegen.
Auf Anfrage von Frau Glaum
erklärt Frau Krämer, dass sich auf dem rückwärtigen Gelände eine Einzelhandelsnutzung ansiedeln könne,
wenn diese von der Schlachtstraße her ihren Eingang habe.
Der Vorsitzende lässt dann abschließend über die um die aus der Präsentation übernommen Grundsätze geänderte Beschlussempfehlung abstimmen.