Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:


VA Wüllner führt hierzu aus, dass unterhalb der Wertgrenze von 750.000,00 € eine Folgekostenberechnung erforderlich sei. Darüber hinaus sei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen.

Ohne weitere Diskussion lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.