Sitzung: 30.09.2024 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0818/2021-2026
VA Wüllner führt hierzu aus, dass unterhalb der Wertgrenze von 750.000,00 € eine Folgekostenberechnung erforderlich sei. Darüber hinaus sei eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen.
Ohne weitere Diskussion lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.