Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3

 

1.    Der Rat beschließt das in der anliegenden Übersicht dargestellte räumlich-funktionale Einzelhandelskonzept (Anlage 1 und 1 a) und die als Anlage 2 beigefügte „jeversche Sortimentsliste“ der zentrenrelevanten und der nicht zentrenrelevanten Sortimente.

2.    Diese Erstellung des Einzelhandelskonzeptes dient folgenden Zielen:

- Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsange-
  botes in Jever

- Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt Jever

- Sicherung und Ausbau eines attraktiven innerstädtischen
  Hauptgeschäftsbereiches Jever (als zentraler Versorgungs-
  bereich im Sinne von § 2 Abs. 2, § 9 Abs. 2 a und § 34 Abs. 3
  BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO)

- Sicherung und gegebenenfalls Ausbau eines Nahversor-
  gungsangebotes im gesamten Stadtgebiet

- Sicherung und Stärkung der funktional gegliederten Ver-
  sorgungsstruktur

- Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzel-
  handelsbetriebe

- Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und
  anzusiedelnden Einzelhandel

- Sicherung einer „nachhaltigen“ Stadtentwicklung, d.h.
  langfristig angelegten Entwicklung des Einzelhandels


Zur Umsetzung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten:

Grundsatz 1

Einzelhandel mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur noch im abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich (zentraler Versorgungsbereich i.S. von § 2 Abs. 2, § 9 Abs. 2 a, § 34 Abs. 3 BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO).

Grundsatz 2

Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (auch großflächig) im zentralen Versorgungsbereich innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich und an weiteren Standorten, wenn sie dem Ausbau / Sicherung der Nahversorgung dienen und keine negativen Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich haben.

Grundsatz 3

Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten im zentralen Versorgungsbereich innerstädtischer Hauptgeschäftsbereich sowie am Ergänzungsstandort Gewerbegebiet „Am Hillernsen Hamm/Am Bullhamm“.

Grundsatz 4

Ansiedlungsperspektiven für Verkaufsstätten in Verbindung mit Gewerbebetrieben in GE- und GI-Gebieten („Handwerkerprivileg“) und Bestandssicherung von Betrieben außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und des definierten Ergänzungsstandortes Gewerbegebiet „Am Hillernsen Hamm/Am Bullhamm“.

 

 


StAR Röben trägt den Sachverhalt vor.

 

Ratsherr Janßen lobt die Arbeit des Arbeitskreises und sieht alle Fragen beantwortet. Für die SPD sei wichtig, dass die Innenstadt nicht ausblute. Die Rahmenbedingungen seine insgesamt verbessert worden. Allerdings gebe es eine Unterversorgung der Ortsteile.

 

Ratsherr Hartl stellt fest, dass ein kompetentes Team ein Konzept vorgelegt habe, das ein positives Ergebnis für die Innenstadt bringe. Alle Beteiligten seien zu Wort gekommen und haben ihre Bedenken einbringen können. Jetzt müsse das Konzept in den FPlan einfliessen. Das Gutachten sei eine Vision und Hilfestellung.

 

Ratsherr Schönbohm mahnt, dass die Stadt nicht zersiedelt werden dürfe. Er stelle jedoch noch zwei Änderungsanträge.

a) Der Bereich der Schlachte möge in den Kernbereich des Einzelhandelskonzeptes einbezogen werden.

b) Bagatellfälle sollten in geringen Ausnahmen zugelassen werden.

 

Ratsherr Schwanzar würdigt die Arbeit des Arbeitskreises. Das Konzept sei solide und vertrauenserweckend. Dies gelte insbesondere für den zentralen Versorgungsbereich Altstadt. Die Bereiche St. Annenstraße, Gr. Wasserpfortstraße und Steinstraße seien akzeptabel.

Hätte der Rat dieses Konzept schon vorher gehabt, wäre die Entscheidung über den großflächigen Einzelhandel vor der Stadt noch restriktiver ausgefallen. Schon jetzt gebe es negative Auswirkungen auf die Innenstadt. Die Aufgabe des Rates sei es nun, die zu planenden Versorgungsbereiche der Stadt nach § 5 BauGB festzulegen. Hierzu erwarte seine Partei die Vorlagen und Anträge der Verwaltung.

 

Ratsherr Husemann erinnert daran, dass die Änderungsanträge bereits besprochen seien und es keinen weiteren Beratungsbedarf gebe.

 

Die Bürgermeisterin unterstreicht, dass der Arbeitskreis gut gewählt worden sei. Alle Beteiligten hätten mitwirken können. Mit dem Konzept habe der Rat einen guten Input bekommen. Die Innenstadt werde auch künftig geschützt und Gäste der Stadt werden motiviert, hier zu verweilen. Nun müsse ein neuer Arbeitskreis gebildet werden, der dann die Vorschläge für die Versorgung der Außenbereiche verarbeiten müsse.   

 

Die Ratsvorsitzende lässt sodann über den Antrag der SWG abstimmen. Dieser wird mit 6 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: