Sitzung: 30.10.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Vorlage: BV/0863/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Auf
Antrag von Herrn Jürgen Köhler vom 19.09.2024 wird ihm zur anteiligen Deckung
der notwendigen Pflegemaßnahmen an den 57 Kopflinden der Allee Grashaus zum
Angebotspreis von 2.820,30 € durch Garten- und Landschafts-bau Dohr GmbH, Wangerland,
ein einmaliger, nicht rückzahlbarer
Zuschuss in Höhe von 1.000,- € gewährt. Ein Nachweis über die
fachgerechten Pflegemaßnahmen ist entsprechend vorzulegen.
Die Vorsitzende führt zur Vorlage aus.
Herr Dieter Janßen erkundigt sich, ob der Baubetriebshof auch für
andere Bereiche im Stadtgebiet die Pflege für Hecken und Bäume übernommen habe.
Herr Berens verneint dieses und
ergänzt, dass in der Vergangenheit ausschließlich die Pflege der Linden
unterstützt worden sei, da diese als Ortsbildprägend angesehen worden seien.
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Herr Harjes spricht sich für die Gewährung eines
Zuschusses aus. Seiner Ansicht nach leite sich aus diesem Antrag, dass eine
Baumschutzsatzung erforderlich sei. Herr
Atzesdorfer erwidert, dass eine Baumschutzsatzung grundsätzlich sinnvoll
sei, aber in der Regel dazu führen könne, dass Bäume vorzeitig gekappt würden,
damit diese nicht unter dem Schutz dieser Satzung fallen und den Eigentümer
damit in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten. In
Nachbarkommunen gab es hier schon entsprechende negative Erfahrungen. Eine
Festsetzung von ortsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen im jeweiligen
Bebauungsplan, sei daher zielgerichtet wesentlich sinnvoller.
Herr Berens ergänzt, dass ein Großteil der genannten Bäume
bereits durch einen Bebauungsplan geschützt sei. Eine Baumschutzsatzung führe
außerdem zu einem personellen nicht unerheblichen Mehraufwand für Kontrolle,
Ausnahmeregelungen, Festsetzungen etc.