Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Auf Antrag von Herrn Jürgen Köhler vom 19.09.2024 wird ihm zur anteiligen Deckung der notwendigen Pflegemaßnahmen an den 57 Kopflinden der Allee Grashaus zum Angebotspreis von 2.820,30 € durch Garten- und Landschafts-bau Dohr GmbH, Wangerland, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer  Zuschuss in Höhe von 1.000,- € gewährt. Ein Nachweis über die fachgerechten Pflegemaßnahmen ist entsprechend vorzulegen.


Die Vorsitzende führt zur Vorlage aus.

Herr Dieter Janßen erkundigt sich, ob der Baubetriebshof auch für andere Bereiche im Stadtgebiet die Pflege für Hecken und Bäume übernommen habe. Herr Berens verneint dieses und ergänzt, dass in der Vergangenheit ausschließlich die Pflege der Linden unterstützt worden sei, da diese als Ortsbildprägend angesehen worden seien.

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Herr Harjes spricht sich für die Gewährung eines Zuschusses aus. Seiner Ansicht nach leite sich aus diesem Antrag, dass eine Baumschutzsatzung erforderlich sei. Herr Atzesdorfer erwidert, dass eine Baumschutzsatzung grundsätzlich sinnvoll sei, aber in der Regel dazu führen könne, dass Bäume vorzeitig gekappt würden, damit diese nicht unter dem Schutz dieser Satzung fallen und den Eigentümer damit in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen könnten. In Nachbarkommunen gab es hier schon entsprechende negative Erfahrungen. Eine Festsetzung von ortsbildprägenden Einzelbäumen und Baumgruppen im jeweiligen Bebauungsplan, sei daher zielgerichtet wesentlich sinnvoller.

Herr Berens ergänzt, dass ein Großteil der genannten Bäume bereits durch einen Bebauungsplan geschützt sei. Eine Baumschutzsatzung führe außerdem zu einem personellen nicht unerheblichen Mehraufwand für Kontrolle, Ausnahmeregelungen, Festsetzungen etc.