Nachtrag: 29.08.2008

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer Straße / Südlich der Gotteskammer“. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Festsetzung von Grünflächen bei einer gleichzeitigen Entwicklung einer Wohnbaufläche, um das städtebauliche Ziel einer Zäsur zwischen der vorhandenen Siedlungsstruktur Jevers und der Bauflächen in Rahrdum zu erreichen.

 

 


Unter Würdigung der Beschlusslage aus dem TOP 6 „Abwägung nach frühzeitiger Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes“ ist eine Wohnbaufläche an der Rahrdumer Straße planerisch festzusetzen. Dies ist als Ziel der Bauleitplanung darzustellen.

 

Herr Udo Albers fragt an, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der Veränderungssperre bei Würdigung der vorgesehenen Änderung der Darstellungen im Flächennutzungsplan zum Grundstück Janssen notwendig ist. Herr Röben weist darauf hin, dass ohne eine Veränderungssperre die geplante Anbindung der Gotteskammer als Ziel aus der Flächennutzungsplanung nicht gesichert werden könne. Aus diesem Grunde sei die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 notwendig.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.