Nachtrag: 29.08.2008
Sitzung: 03.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/693/2008
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer
Straße / Südlich der Gotteskammer“. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die
Festsetzung von Grünflächen bei einer gleichzeitigen Entwicklung einer
Wohnbaufläche, um das städtebauliche Ziel einer Zäsur zwischen der
vorhandenen Siedlungsstruktur Jevers und der Bauflächen in Rahrdum zu
erreichen. |
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Unter Würdigung der Beschlusslage aus
dem TOP 6 „Abwägung nach frühzeitiger Beteiligung zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes“ ist eine Wohnbaufläche an der Rahrdumer Straße
planerisch festzusetzen. Dies ist als Ziel der Bauleitplanung darzustellen.
Herr Udo Albers fragt an, ob die Aufstellung eines
Bebauungsplanes bzw. der Veränderungssperre bei Würdigung der vorgesehenen Änderung
der Darstellungen im Flächennutzungsplan zum Grundstück Janssen notwendig ist. Herr
Röben weist darauf hin, dass ohne eine Veränderungssperre die geplante
Anbindung der Gotteskammer als Ziel aus der Flächennutzungsplanung nicht
gesichert werden könne. Aus diesem Grunde sei die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 93 notwendig.
Nach kurzer weiterer Diskussion stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.