Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage im Entwurf beigefügte Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) wird mit den in der Anlage beigefügten Änderungen beschlossen und tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 24. Februar 1994 sowie die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 20.05.2010, die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 02.03.2017 und die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Jever über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 10.03.2022 treten mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.


Herr Schwarz trägt aus der Sitzungsvorlage vor und erklärt, dass die neue Parkgebührenordnung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und aufgrund der zum 01. Januar 2025 geplanten Änderung des Steuerrechtes Gegenstand der Sitzung sei. Er teilt mit, dass es in den letzten Jahren keinerlei Gebührenerhöhung in Jever gegeben habe. Im Gegensatz zu anderen Kommunen sei, wie bisher auch, nach 15 Uhr keine Gebührenerhebung vorgesehen. In der heutigen Sitzung solle ein vernünftiger Kompromiss geschlossen werden.

Herr Ulferts bedankt sich für die 15 Uhr-Regelung. Eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf das Wochenende sei allerdings nicht tragbar, zumindest der Sonntag müsse aus der Verordnung gestrichen werden. Die Gebührenerhöhung sei hart, abschreckend und erschreckend. Er kritisiert, dass Personen, die in der Innenstadt wohnen, ihr Auto am Wochenende unter Umständen mehrmals umparken müssten. Auch Kirchengänger/-innen und Sonntagsspaziergänger/-innen seien betroffen. Er macht deutlich, dass der Einzelhandel mit einem erheblichen Umsatzrückgang zu rechnen habe, sollte die neue Verordnung in Kraft treten. Als Negativbeispiel nennt er die Stadt Wilhelmshaven. Eine dortige Lokalität habe seit der Gebührenerhöhung nur noch abends geöffnet. Abschließend fragt er an, mit welchem Mehrertrag die Verwaltung rechne.

Herr Kreye schließt sich den Ausführungen von Herrn Ulferts an. Die Gebührenordnung beinhalte eine Erhöhung der Parkgebühren um 100 % im Innenstadtbereich, die vor allem für Gastronomie und Dienstleister untragbar sei. Kurzzeitparken sei mit dieser Änderung gar nicht mehr möglich. Er bemängelt, dass vor allem ältere Menschen aufgrund dieser Regelungen diskriminiert würden. Herr Kreye sieht in der geplanten Verordnung eine einschneidende Veränderung, die er für nicht angemessen hält. Gastronomie, Einwohner/-innen und Touristen seien davon betroffen. Das Beispiel Wilhelmshaven solle bei den Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden.

Herr de Neidels spricht sich gegen den Vorschlag der Verwaltung aus. Er schlägt vor, die Höhe der Gebühren nicht zu verändern, aber stattdessen eine Ausweitung der Gebührenpflicht auf 16 Uhr (auch am Wochenende) zu beschließen. Er hält diese Lösung für einen geeigneten Kompromiss, mit dem alle leben können.

Herr Schüdzig schließt sich seinen Vorrednern an. Es sollten keinerlei Änderungen der Parkgebührenordnung erfolgen. Mit der geplanten Erhöhung laufe man Gefahr, Kunden an große Märkte außerhalb zu verlieren und die Innenstadt zu zerstören. Insbesondere nach der Corona-Krise sei dieser Vorschlag unmöglich.

Frau Haartje-Graalfs hält den Beschlussvorschlag für unangemessen und kontraproduktiv. Die Innenstadt Wilhelmshaven blute inzwischen aus. Auch Oldenburg habe das Thema auf der Tagesordnung einer seiner Sitzungen gehabt. Kurz vorher habe die Stadt jedoch einen Rückzieher gemacht und den Punkt von der Tagesordnung gestrichen. In Esens würden keinerlei Parkgebühren erhoben. Ziel müsse es sein, die Innenstadt zu beleben und attraktiver zu gestalten. Demzufolge spricht sie sich gegen die geplanten Änderungen aus.

Frau Beckmann stimmt den anderen Ausschussmitgliedern inhaltlich zu. Sie bemängelt, dass Beschlussvorlagen bereits vor der Sitzung veröffentlicht würden. Als Beispiel nennt sie die Thematik „Installation von Absperrpfosten in der Großen Wasserpfortstraße“, die auf der Tagesordnung der letzten Sitzung gestanden habe. Auch darüber habe die Presse bereits im Vorfeld berichtet. Frau Beckmann empfindet diese Vorgehensweise als unglücklich und für die Ratsmitglieder als sehr unangenehm, da sie nach der Veröffentlichung vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen worden seien. In diesem Zusammenhang regt sie an, dass Politik und Verwaltung noch enger zusammenarbeiten sollten und wichtige Themen zukünftig anders gehandhabt werden sollten.

Herr Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass sich die Verwaltung an die Kommunalverfassung zu halten habe, die aufgrund der Transparenz die Veröffentlichung der einzelnen Beschlussvorlagen vorschreibe. Er nimmt kurz Stellung zu der Thematik „Absperrpfosten in der Großen Wasserpfortstraße“. Der heutige Beschlussvorschlag sei aufgrund der Haushaltskonsolidierung notwendig. Sollte der Vorschlag in der heutigen Sitzung keine Zustimmung finden, müsse das akzeptiert werden, die Umsatzsteuer müsse aber auf jeden Fall von der Stadt bezahlt werden und Berücksichtigung finden.

Frau Remmers merkt an, dass eine Gebührenerhebung am Wochenende nichts bringe, wenn vom Außendienst nicht entsprechend kontrolliert werde. Für eine korrekte Kosten-Nutzen-Analyse müssten die Lohnkosten für diesen erweiterten Kontrolldienst ermittelt werden.

Frau Vredenborg teilt mit, dass die SPD den Beschlussvorschlag nicht unterstützen werde. Die Erhebung von Parkgebühren an sich sei vollkommen in Ordnung, man solle allerdings darauf achten, dass es regulativ bliebe und nicht abschreckend. Die Parkgebührenerhöhung in der Innenstadt sei ein guter Gedanke, jedoch müssten insbesondere die älteren Bürgerinnen und Bürger diese Parkplätze in Anspruch nehmen. Frau Vredenborg betont, dass die Wirtschaft in dieser Zeit unterstützt werden müsse. Daher warnt sie eindringlich vor einer Gebührenerhöhung. Sie könne sich eine Zeitschraube, wie von Herrn der Neidels vorgeschlagen, ebenfalls vorstellen. Abschließend gibt sie zu bedenken, dass Jever in Konkurrenz zu Oldenburg stehe und man bei einer Erhöhung den Standortvorteil verliere.

Herr Schwarz führt kurz zu den angefragten Zahlen aus. Für den Innenbereich liege der momentane Ertrag bei ca. 100.000 €. Sollten die Parkgebühren von 1,00 € auf 2,00 € pro Stunde angehoben werden, ergäbe das einen Ertrag von 200.000 € abzüglich der Umsatzsteuer. Insgesamt sei mit Mehreinnahmen zwischen 50.000 € und 60.000 € zu rechnen.

 

Herr de Neidels bleibt bei seinem Vorschlag, die Gebührenpflicht auf 16 Uhr auszuweiten und die Gebührenordnung ansonsten so zu belassen.

Herr Ulferts betont, dass die Stadt ein Ausgabe- statt ein Einnahmeproblem hat.

Er schlägt die sogenannte „Brötchen-Taste“ vor (15 Minuten parken frei). Weitere 15 Minuten sollten 0,30 € kosten. Ferner sollten die Zeiten so beibehalten werden und das Wochenende sollte von der Gebührenpflicht ausgenommen sein. Zum Abschluss bittet er darum, an die Einwohner/-innen zu denken, die auf öffentliche Parkplätze angewiesen seien.

Herr Bürgermeister Albers erklärt, dass Jever mit der Gebührenpflicht bis 15 Uhr sehr gut dastehe. In Wilhelmshaven müsse man sogar bis 20 Uhr Gebühren zahlen.

Herr Kreye ist der Meinung, dass es bei 15 Uhr bleiben müsse.

Frau Haartje-Graalfs hält es für wichtig, das Wochenende außer Acht zu lassen, alleine schon wegen der Kirchengänger/-innen.

Herr de Neidels fasst zusammen, dass inzwischen zwei Ideen im Raum ständen. Es gäbe zum einen den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und zum anderen die Idee von Herrn Ulferts. Er spricht sich gegen die „Brötchen-Taste“ aus, da sie unbürokratisch sei.

Die Vorsitzende bittet um Rückmeldungen zu der „Brötchen-Taste“.

Frau Beckmann weist darauf hin, dass der Vorschlag von Herrn Ulferts eine Senkung der Parkgebühren bedeuten würde.

Herr Ulferts sieht hier keinen großen Unterschied.

Herr Bürgermeister Albers schlägt aufgrund der vorangegangenen Diskussion vor, die in der Anlage im Entwurf beigefügte Parkgebührenordnung dahingehend zu ändern, dass die Gebühr für die ersten 15 Minuten 0,10 € betrage. Für jede weitere Viertelstunde falle eine Gebühr in Höhe von 0,30 € an. Die Gebührenpflicht solle weiterhin von Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr gelten.

Sodann lässt die Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: