Sitzung: 17.09.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2
Vorlage: BV/677/2008
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1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während
der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. 2.
Der
Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung der Neufassung des
Flächennutzungsplanes nebst Begründung (Auslegungsbeschluss). |
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StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.
Ratsherr Hartl regt für die FDP an, in Anlehnung an
das Ergebnis des Planungsaus-schusses den Zugang zur Gotteskammer großzügig zu
gestalten. Der Bereich grenze an das Naturschutzgebiet und es sei hier auch ein
Kompromiss mit dem Eigentümer gefunden worden. Gleichwohl sei es wichtig bei
zukünftigen Bebauungsplänen die großzügige Zuwegung als Grünfläche zu
berücksichtigen.
Ratsherr Schwanzar
hebt die gute Einheit des Flächennutzungsplanes
mit dem Raumordnungsprogramm und den Einzelhandelsgutachten hervor. Einige
grüne Ziele seien verwirklicht worden, wie z.B. das Moorland als
Naherholungsraum und Landschaftsschutzgebiet sowie die Erhaltung
schützenswerter Biotope.
Ratsherr Lüken bemängelt, dass nach dem
Flächennutzungsplan nur noch nahe dem Zentrum gebaut werden solle und somit
keine Chance für das Umland bestehe. Er erinnere an den Gebietsänderungsvertrag
mit der ehem. Gemeinde Cleverns in dem auch die Förderung des Wohnungsbaus
festgeschrieben sei. Er fordere für das Umland in dem Flächennutzungsplan auch
die Bereiche Freizeit und Bauen auszuweisen.
Ratsherr Janßen weist darauf hin, dass mit dem
vorliegenden Flächennutzungsplan die städtebauliche Entwicklung der Stadt Jever
in die richtigen Bahnen gelenkt werde. Die städtebaulichen Belange seien
ausgewogen und verbessert dargestellt. Mit ca. 58 ha Fläche sei ein reichliches
Potential für eine Wohnbebauung vorhanden. Zudem gebe es Möglichkeiten der
Hinterlieger- und Lückenbebauung. Gewerbebereiche seien mit ca. 60 ha reichlich
ausgewiesen. Selbst die landwirtschaftlichen Belange habe das Planungsbüro mit
Zustimmung der Landwirtschaftskammer voll berücksichtigt.
Ratsherr Schönbohm erklärt, dass die Anregungen im Sinne
der SWG seien. Es liege eine ausgewogene Entwicklung von Wohnen, Landschaft und
Gewerbe vor. Die Problematik im Aussenbereich sei erkannt und könne zu
jederzeit geändert werden. Schließlich sei der Flächennutzungsplan nicht
endgültig, sondern ständigen Änderungen unterworfen.
Die Bürgermeisterin antwortet,
dass den Maßnahmen zum Parkhaus zu 100 % ent-sprochen worden sei und auch der
Bereich Waldschlößchen sei durch den Planungs-ausschuss korrigiert worden. Sie
möchte dem Arbeitskreis Flächennutzungsplan unter der Leitung des Vorsitzenden
Husemann für die gute Arbeit danken.
Der Rat der Stadt Jever fasst folgenden
Beschluss: