Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2

 

1.    Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.

2.    Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung der Neufassung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung (Auslegungsbeschluss).

 

 


StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Ratsherr Hartl regt für die FDP an, in Anlehnung an das Ergebnis des Planungsaus-schusses den Zugang zur Gotteskammer großzügig zu gestalten. Der Bereich grenze an das Naturschutzgebiet und es sei hier auch ein Kompromiss mit dem Eigentümer gefunden worden. Gleichwohl sei es wichtig bei zukünftigen Bebauungsplänen die großzügige Zuwegung als Grünfläche zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Schwanzar  hebt die gute Einheit des Flächennutzungsplanes mit dem Raumordnungsprogramm und den Einzelhandelsgutachten hervor. Einige grüne Ziele seien verwirklicht worden, wie z.B. das Moorland als Naherholungsraum und Landschaftsschutzgebiet sowie die Erhaltung schützenswerter Biotope.

 

Ratsherr Lüken bemängelt, dass nach dem Flächennutzungsplan nur noch nahe dem Zentrum gebaut werden solle und somit keine Chance für das Umland bestehe. Er erinnere an den Gebietsänderungsvertrag mit der ehem. Gemeinde Cleverns in dem auch die Förderung des Wohnungsbaus festgeschrieben sei. Er fordere für das Umland in dem Flächennutzungsplan auch die Bereiche Freizeit und Bauen auszuweisen.

 

Ratsherr Janßen weist darauf hin, dass mit dem vorliegenden Flächennutzungsplan die städtebauliche Entwicklung der Stadt Jever in die richtigen Bahnen gelenkt werde. Die städtebaulichen Belange seien ausgewogen und verbessert dargestellt. Mit ca. 58 ha Fläche sei ein reichliches Potential für eine Wohnbebauung vorhanden. Zudem gebe es Möglichkeiten der Hinterlieger- und Lückenbebauung. Gewerbebereiche seien mit ca. 60 ha reichlich ausgewiesen. Selbst die landwirtschaftlichen Belange habe das Planungsbüro mit Zustimmung der Landwirtschaftskammer voll berücksichtigt.

 

Ratsherr Schönbohm erklärt, dass die Anregungen im Sinne der SWG seien. Es liege eine ausgewogene Entwicklung von Wohnen, Landschaft und Gewerbe vor. Die Problematik im Aussenbereich sei erkannt und könne zu jederzeit geändert werden. Schließlich sei der Flächennutzungsplan nicht endgültig, sondern ständigen Änderungen unterworfen.

 

Die Bürgermeisterin antwortet, dass den Maßnahmen zum Parkhaus zu 100 % ent-sprochen worden sei und auch der Bereich Waldschlößchen sei durch den Planungs-ausschuss korrigiert worden. Sie möchte dem Arbeitskreis Flächennutzungsplan unter der Leitung des Vorsitzenden Husemann für die gute Arbeit danken.

 

Der Rat der Stadt Jever fasst folgenden Beschluss: