Sitzung: 17.09.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/694/2008
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Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der
Veränderungssperre Nr. 12 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches. Diese Veränderungssperre
wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer Straße /
Südlich der Gotteskammer“ erlassen. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches
der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.
Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne
weitere Aussprache: