Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 2, Enthaltungen: 4

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Veränderungssperre Nr. 12 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 des  Baugesetzbuches. Diese Veränderungssperre wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 „Rahrdumer Straße / Südlich der Gotteskammer“ erlassen.

 

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


StAR Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt ohne weitere Aussprache: